Für ein praxisgerechtes Update der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Bremen.
Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gehört der „gelbe Schein“ für die Krankmeldung bei gesetzlich Versicherten der Vergangenheit an. Seit 2023 umfasst das Verfahren einen Datenaustausch, bei dem ein Arzt oder Krankenhaus die Arbeitsunfähigkeit elektronisch der zuständigen Krankenkasse meldet und der Arbeitgeber nach angezeigter Fehlzeit die entsprechenden Daten bei der Krankenkasse abrufen darf.
Obwohl sich das eAU-Verfahren mittlerweile grundsätzlich etabliert hat und 2025 weiter ausgebaut werden soll, birgt es auch Herausforderungen. So sind Arbeitgeber seitdem in einer Holschuld und stehen beim Datenabruf vor dem Problem, dass es bei der Übermittlung der AU-Daten vom Arzt zur Kranken¬kasse zu einem signifikanten Zeitverzug kommen kann und die Meldung teilweise erst mehrere Wochen nach Krankmeldung erfolgt. Die fehlende Klarheit über den Krankheitszeitraum kann dazu führen, dass Lohnab¬rechnungen nachträglich korrigiert werden müssen. Auch müssen beauftragte Stellen wie Steuer¬berater oder dienstleistende Rechenzentren sicherstellen, die notwendigen Informationen über Krankmeldungen zu erhalten. Darüber hinaus gibt es Fälle und Ausnahmen von der eAU, in denen weiterhin die Papierform erforderlich ist.
Für eine wirkliche Entlastung der beteiligten Akteure und zur Vermeidung störanfälliger Prozesse benötigt das elektronische Meldeverfahren ein Update. Zum einen ist die Infrastruktur dahingehend zu optimieren, dass zukünftig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen tagesaktuell abgerufen werden können. Dabei erhalten Arbeitgeber oder beauftragte Stellen am Krankheitstag eine automatische Benachrichtigung über den Eingang einer neuer eAU, die sie dann umgehend abrufen können. Zum anderen bedarf es zur weiteren Reduzierung des bürokratischen Aufwands einer automatisierten, datenschutzkonformen Schnittstelle zu gängigen Personalmanagement-Systemen, durch die eAUs direkt in die Software übertragen werden können.
So kann die Effizienz der eAU maßgeblich gesteigert und die Digitalisierung weiter vorangebracht werden.
Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- sich auf Bundesebene
a. für die Schaffung einer digitalen Infrastruktur zum tagesaktuellen Ab¬ruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie
b. für ein Pilotprojekt zur Etablierung einer automatisierten, datenschutzkonformen Schnittstelle zu gängigen Per¬sonalmanagement-Systemen, durch die elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen direkt in die Software übertragen werden können und sich darüber hinaus
c. mit dem Ziel einer weiteren Verfahrensanpassung und -verbesserung für eine zeitnahe Evaluation der ab 2025 geplanten Veränderungen bei der eAU einzusetzen. - der staatlichen Deputation für Arbeit und der staatlichen Deputation für Gesundheit sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.