Folgen des Projektverzichts von ArcelorMittal, Airbus und EWE für das Sondervermögen zur klimaneutralen Transformation

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Im Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft wurden umfangreiche Mittel auf Basis von Notlagenkrediten veranschlagt. Nachdem nun zentrale Projekte, darunter das IPCEI-Projekt von Airbus („WoPLiN“) und insbesondere auch Projektzusagen an ArcelorMittal nicht umgesetzt werden, stellen sich drängende Fragen nach der ordnungsgemäßen Mittelverwendung, Rückführung und den haushaltswirtschaftlichen Folgen für das Land Bremen – zumal mit der Entscheidung der EWE, den Bau eines zweiten Elektrolyseurs in Bremen nicht weiterzuverfolgen, ein weiteres Vorhaben ins Stocken gerät.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkungen hat der Projektverzicht von ArcelorMittal auf den Mittelabflussplan und die Liquiditätsplanung des Sondervermögens?
  2. Welche haushaltswirksamen Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Personalaufwand, Projektdesign, juristische Prüfung, Kommunikation) wurden im Zusammenhang mit dem Projekt ArcelorMittal getätigt oder vorbereitet, und in welcher Höhe bzw. mit welchem Ressourcenaufwand?
  3. Welche Kreditkonditionen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsstruktur) galten für die 2024 aus Notlagenmitteln finanzierten Zuführungen in das Sondervermögen?
  4. Welche tatsächlichen Bruttokosten (Zinszahlungen, Gebühren, Transaktionskosten) sind dem Land aus der Kreditaufnahme zur Befüllung des Sondervermögens bis Ende Juni 2025 entstanden?
    Bitte differenziert nach:
    a. Zinsen,
    b. Nebenkosten (z. B. Emissionskosten, Beratung),
    c. etwaigen Aufschlägen durch Laufzeit- oder Liquiditätsaufschläge.
  5. In welcher Höhe wurden durch kurzfristige oder mittelfristige Zwischenanlagen des Treuhandvermögens Zinserträge generiert?
    Bitte mit Angabe:
    a. durchschnittlicher Anlagedauer,
    b. verwendeter Zinssätze,
    c. jeweiliger Gegenüberstellung zu den Kreditkosten.
  6. Wird seitens des Senats – analog zum dokumentierten Fall Airbus/WoPLiN – geprüft, ob die freiwerdenden Mittel für das Arcelor-Projekt einer Sondertilgung zugeführt werden können?
  7. Welche formalen Schritte sind dafür erforderlich (z. B. Teilkündigung oder Änderung der Treuhandvereinbarung mit der BAB, Anpassung des Tilgungsplans), und wie ist der aktuelle Stand dieser Prüfung?
  8. Welche konkreten Kosten würden bei der Durchführung einer Sondertilgung in diesem Zusammenhang entstehen (z. B. Transaktionskosten, Vertragsaufwand, Verwaltungsbearbeitung)?
  9. Welche direkten und indirekten Kosten sind dem Land bzw. dem Sondervermögen seit 2024 durch die Beauftragung der BAB als Treuhänderin entstanden (bitte detailliert nach: Vergütung, Aufwendungsersatz, ggf. externe Beratung u. a.)?
  10. Welche Gesamtkosten sind seit Einrichtung des Sondervermögens bis Ende Juni 2025 angefallen – unabhängig von konkreten Projektumsetzungen?
    Bitte differenziert nach:
    a. Zinskosten,
    b. Anlaufkosten,
    c. laufende Personal- oder Sachkosten in der allgemeinen Verwaltung,
    d. Kosten für externe Dienstleistungen.
  11. Welche juristischen oder wirtschaftsfachlichen Gutachten wurden im Zusammenhang mit dem Sondervermögen beauftragt?
    Bitte mit Angabe:
    a. Auftraggeber,
    b. Zeitpunkt,
    c. Auftragssumme,
    d. Zweck/Funktion.
  12. Wurden seit der Einrichtung des Sondervermögens externe Stellen, Beratungseinheiten oder Prüfgesellschaften mit Querschnittsaufgaben beauftragt? Wenn ja: Mit welchem Leistungsumfang, zu welchem Zweck und mit welchen Vergütungen?
  13. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund des Rückzugs mehrerer ursprünglich geplanter Projekte – darunter insbesondere ArcelorMittal und Airbus („WoPLiN“), EWE – die mittelfristige Zielsetzung, Struktur und Zweckbindung des Sondervermögens zur klimaneutralen Transformation?
  14. Strebt der Senat einen Beschluss zur Fortführung des Sondervermögens gemäß §9 Gesetz über die Errichtung eines sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft an?
  15. Strebt der Senat eine Umschichtung der für das Projekt DRIBE vorgesehenen Mittel in andere förderbare Mittel des Sondervermögens an?
  16. Im Hinblick auf § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines sonstigen Sondervermögens zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
    a. Welche weiteren Vorhaben, die gemäß § 2 als förderfähig gelten, wurden bislang konkret geplant, jedoch nicht umgesetzt oder auf unbestimmte Zeit verschoben?
    b. Welche konkreten Gründe führten jeweils zur Verzögerung oder Nichtumsetzung dieser Vorhaben?
    c. Welche dieser ursprünglich für eine Finanzierung über das Sondervermögen vorgesehenen Projekte könnten nach Einschätzung des Senats alternativ aus dem Regelhaushalt, bestehenden Förderprogrammen oder Drittmitteln finanziert werden?
    d. Welche Kriterien (inhaltlich, haushaltsrechtlich oder strategisch) legt der Senat bei der Entscheidung zugrunde, ob ein Vorhaben dem Sondervermögen oder dem regulären Haushalt zugeordnet wird?