Familienfreundliches Bremen – mehr Bauland für Einfamilienhäuser schaffen!

Antrag der Fraktion der FDP.

In Deutschland und insbesondere in Großstädten fehlt es entweder an entsprechendem Wohnraum für Familien oder dieser ist so teuer, dass ein Großteil des Familieneinkommens für die Mieten aufgebracht werden muss. Auch in Bremen ist der bezahlbare und größengerechte Wohnraum für Familien besonders knapp. Eine wachsende Stadt braucht jedoch gerade für Familien erschwinglichen Wohnraum.

In dem Mieterland Deutschland wird das Problem am Wohnraummarkt dadurch verschärft, dass besonders wenig Menschen Wohneigentum besitzen. Die stagnierende Wohneigentumsquote ist in Deutschland eine der niedrigsten in ganz Europa. Im Jahr 2016 lag diese bei 51,7 Prozent. In Dänemark lag sie zum Vergleich bei 62 Prozent, in Frankreich bei 64,9 Prozent, in den Niederlanden bei 69 Prozent, in Belgien bei 71,3 Prozent und in Norwegen sogar bei 82,7 Prozent. In Bremen lag die Wohneigentumsquote im Jahr 2014 mit 38,8 Prozent deutlich unter der bundesweiten Quote. Insbesondere bei den untersten zwei Einkommensquintilen, sowie bei jüngeren Haushalten bis 45-Jährigen zeigt sich eine stagnierende bis rückläufige Wohneigentumsquote. Wohneigentum schützt nicht nur vor steigenden Mieten, sondern dient gleichzeitig als Altersvorsorge.

Die bislang vom Bremer Senat aufgelegten Wohnbauprogramme haben diese Situation nicht entschärfen können. Gesetze wie das kürzlich beschlossene Wohnraumschutzgesetz werden höchstens als Wohnraumbremse wirken. Die Sozialwohnungsquote ist ebenfalls keine Lösung, wenn beispielsweise eine fünfköpfige Familie eine Wohnung sucht, aber nur Sozialwohnungen mit drei Zimmern und einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern und darunter angeboten werden. Selbst die GEWOBA führt mittlerweile Wartelisten für familientaugliche Wohnungen mit fünf Zimmern und mehr. Ebenfalls wirkungslos ist die bundesweite Mietpreisbremse. Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums spricht in einem Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik sogar davon, dass die Mietpreisbremse schädliche Effekte habe.

In Bremen gibt es in einigen Neubaugebieten die Möglichkeit des Erwerbes von Wohneigentum. Diese sind häufig wenig attraktiv und es wird an den Wünschen und oder den Notwendigkeiten vieler Familien vorbei gebaut. Nachgefragt werden diese häufig nur aufgrund fehlender Alternativangebote, weil neues Bauland durch die Kommunen in der Regel an Investoren verkauft wird. Bürger bekommen also gar nicht die Gelegenheit, Grundstücke von den Kommunen zu erwerben und ihre eigenen Vorstellungen von Einfamilienhäusern umzusetzen.

Andere Städte zeigen bessere Ansätze. Oldenburg erschließt neues Bauland selbst und vergibt die Wohnbaugrundstücke zum Selbstbezug nach einer gut ausgestalteten Richtlinie (Richtlinie Nr. 2 der Stadt Oldenburg (Oldb.) für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken für den Selbstbezug). Für Familien wird beispielsweise der Grundstückskaufpreis nach Kinderanzahl gemindert: pro Kind um sieben Prozent bis maximal zum dritten Kind. Die Bewerber für diese Grundstücke werden nach einem Punktesystem eingestuft. Kriterien hierbei sind beispielsweise das Alter und die Anzahl der Kinder oder die Dauer, in der die Bewerber bereits ihren Hauptwohnsitz in Oldenburg haben.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1.     der Bürgerschaft innerhalb eines halben Jahres nach Beschlussfassung eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, die die Stadtgemeinden bei der Erschließung neuer Wohnbaugebiete grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 25 Prozent der Gesamtfläche für die Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen werden, wobei hiervon auch die Hälfte der Grundstücke in Form von Doppelhaushälften bebaut werden dürfen. Die Regelung hat eine Verordnungsermächtigung für den Magistrat der Stadt Bremerhaven vorzusehen, die eine Abweichung von der 25 Prozent-Quote vorsehen kann,

2.     die „Richtlinie zum Verkauf von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen“ in den Punkten 3 und 4 der „Richtlinie Nr. 2 der Stadt Oldenburg (Oldb.) für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken für den Selbstbezug“ (Stand: 23.10.2018) anzugleichen und

3.     der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft sechs Monate nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.

 

Rainer W. Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP