Agenda 2030 und die Relevanz für Bremen. Wie werden die globalen Nachhaltigkeitsziele in Bremen umgesetzt?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Grundgedanke der Nachhaltigkeit nach Carlowitz (1713) ist es, „nur so viel Holz zu schlagen, wie nachwachsen kann“. Eine nachhaltige Entwicklung entspricht dabei einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen, ökologisch verträglichen sowie kooperativen und friedlichen Entwicklung. Der Grundgedanke der nachhaltigen Entwicklung wird, durch den ganzheitlichen Ansatz der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verkörpert und fußt auf den globalen Rechten der Menschen. Dies spielt auch für Bremens Zukunft eine entscheidende Rolle. Da Entwicklungspolitik immer in Zusammenhänge gedacht werden muss und Wechselwirkungen auslöst, sind Länder und Kommunen gefordert, einen Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) von September 2015 zu leisten. Sie sollten für alle Nachhaltigkeitsziele eine gewissenhafte Nachhaltigkeitsstrategie festlegen und ein umfangreiches Ziel- und Indikatorensystem determinieren. Bremen hat im September 2017 die Musterresolution des Deutschen Städtetages – „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ – unterzeichnet. Bremen hat damit die Relevanz, Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Aufgabenstellung erkannt. Um in Zukunft der Verantwortung nachkommen zu können, diesen großen Transformationsprozess voranzubringen, bedarf es einer verbindlichen, strukturierten, priorisierenden und zielorientierten Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt bereits elf Länder im Bund, die eine eigene übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet haben. Bremen gehört nicht dazu. Bremen! Lebenswert urban vernetzt, Bremens Leitbild der Stadtentwicklung bis 2020 nimmt vereinzelt Punkte der Nachhaltigkeit auf, welche bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.

Wir fragen den Senat:

1.     Welche konkreten Schwerpunkte hinsichtlich Nachhaltigkeit beinhaltet das Bremer Leitbild 2020 und wie werden die Schwerpunkte ressortübergreifend behandelt?

2.     Welche Ziele des Bremer Leitbildes wurden, beziehungsweise werden bis 2020 erreicht und welche nicht? Bitte für jedes Ziel einzeln erläutern und begründen, warum die Ziele nicht erreicht wurden.

3.     Welche Fallbeispiele gibt es für Bremen hinsichtlich der Realisierung und der Zielerreichung des Leitbildes Bremen! Lebenswert urban vernetzt?

4.     Inwieweit wurden die Schwerpunkte und Ziele interdisziplinär umgesetzt? Bitte einzeln aufzeigen.

5.     Stakeholder spielen eine zentrale Rolle im Nachhaltigkeitsdiskurs und bei der erfolgreichen Umsetzung der Ziele. In welchem Maße wurden alle Interessengruppen bei der Entwicklung und Umsetzung des Bremer Leitbildes mit eingebunden und inwieweit wurde die Zielerreichung offen und im Diskurs mit den Stakeholdern diskutiert und bewertet? Bitte die einzelnen Stakeholdergruppen benennen.

6.     Welche Indikatoren wurden für die Erfolgsmessung des Bremer Leitbild 2020 verwendet? Bitte die Indikatoren den Zielen einzeln zuordnen.

7.     Welche sonstige Quantifizierung liegt dem Leitbild zugrunde? Und wie erfolgt die Berichterstattung? Bitte für die einzelen Ziele separat benennen.

8.     Wie wird die Zielerreichung durch Indikatoren statistisch erfasst, wo sind die statistischen Daten abrufbar?

9.     Welchen Stellenwert misst der Senat der Agenda 2030 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bei?

10.  Wie sind die 17 Nachhaltigkeitsziele bisher in der Bremer Politik verankert? Bitte für jedes Ziel einzeln beantworten.

11.  Welche Priorisierung nimmt der Senat angesichts der Vielfalt der Nachhaltigkeitsziele vor und welchen Fokus setzt der Senat bei den gesetzten Schwerpunktzielen jeweils?

12.  Welche Indikatoren und Kriterien liegen den bisherigen Erfolgskontrollen für die bisherige Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der Bremer Politik zugrunde und welche Evaluationsinstrumente werden genutzt?

13.  Wie wird die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in Bremen fachübergreifend begleitet? Welche Institutionen sind an der Umsetzung, der Implementierung und dem Monitoring beteiligt? Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Ressorts? Wie viele ressortübergreifende Sitzungen haben seit September 2015 stattgefunden?

14.  Inwieweit verfügt Bremen über eine Multi-Stakeholder-Plattform für die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in die Bremer Politik? Wenn nein, ist eine solche Plattform geplant?

15.  Inwiefern werden die Nachhaltigkeitsziele und die nachhaltige Entwicklung des Landes Bremen im Kontext der Belastungsgrenze der Erde gesehen und woran macht sich dies deutlich?

16.  Inwieweit finden die neun planetaren Grenzen des Stockholm Resilience Centre Anwendung innerhalb der nachhaltigen Entwicklungsstrategie Bremens? Wenn nein, wieso nicht? Bitte für jede Grenze einzeln benennen.

17.  Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen (auf Gesundheit bezogene) Handlungsziele sieht der Senat für Bremen?

18.  Welche besondere Relevanz in Punkto Nachhaltigkeit sieht der Senat für Bremen in jeweils folgenden Bereichen? Wo entstehen nutzbare Synergien?

1.     Wirtschaft

2.     Häfen

3.     Verkehr

4.     Umwelt

5.     Bildung

6.     Soziales

7.     Gesundheit

8.     Wissenschaft

19.  Inwieweit verfolgt das Land Bremen eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie, welche die Realisierung der Ziele der Agenda 2030 auf Landesebene und kommunaler Ebene begleitet, wird die Strategie an den dynamischen Wandel im Sinne eines Learning Systems stetig angepasst, welche Nachhaltigkeitsindikatoren kommen zum Tragen und welche Fortschrittsmessung erfolgt?

20.  Wenn es keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie im Land Bremen gibt, wie steht der Senat einer Bremer Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines „Bremer Weges zur Umsetzung der Agenda 2030“ gegenüber?

21.  Welche sonstigen entwicklungspolitischen Leitlinien verfolgt der Senat für das Land Bremen?

22.  Inwieweit, können Prozesse, wie „Fairtrade-Region Unterweser“, „BeyondWater“, „Fair übers Meer“ oder „Sozial nachhaltige Beschaffung in der Ausbildung von Verwaltungsangestellten“ als Leuchttürme für einen landesweiten Bewusstseinswandel genutzt werden? Und wie können diese Prozesse in die Nachhaltigkeitsstrategie Bremens mit eingebunden werden?

23.  Gibt es für Bremen einen Nachhaltigkeitsbeirat und wie regelmäßig tagt dieser? Wenn nein, warum nicht? Ist ein Nachhaltigkeitsbeirat auf Landesebene geplant?

24.  Wie ist der Prozess zur Erarbeitung und Anpassung der Nachhaltigkeitsstrategie im Land Bremen organisiert? Wenn nicht vorhanden, wie soll dieser Prozess zukünftig ausgestaltet werden?

25.  Welche Erkenntnisse und Überlegungen haben für den Bremer Senat herausgehobene Bedeutung?

26.  Welche Themen, werden oder sollten nach Ansicht des Senats in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Bremen bearbeitet werden?

27.  Wie koordinieren Bremen und Niedersachsen ihre Nachhaltigkeitsstrategien? Falls dies nicht der Fall ist, ist eine engere Zusammenarbeit mit Niedersachen geplant?

28.  Gibt es eine enge Abstimmung zwischen dem Bund und Bremen hinsichtlich der Anforderungen, der Implementierung, des Monitorings und der Erfolgskontrolle der Nachhaltigkeitsziele auf Landesebene beziehungsweise kommunaler Ebene?

29.  Welche Beteiligten werden in den Prozess der nachhaltigen Entwicklung im Land Bremen mit eingebunden?

30.  Welche Handlungs- und Themenbereiche aus der Agenda 2030 hält der Senat in Bezug auf Bremen für besonders relevant?

31.  Welche Potenziale ergeben sich für das Land Bremen mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie „Bremer Weg zur Umsetzung der Agenda 2030“?

 

Birgit Bergmann, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP