Einführung der doppelten Haushaltsführung in Bremerhaven

Antrag der Fraktion der FDP.

Bremerhaven ist als Stadtgemeinde in einer schwierigen Finanzlage und immer wieder aufgrund der Haushaltsführung in der Kritik. Die Einführung der doppelten Haushaltsführung analog zu Land Bremen und Stadtgemeinde Bremen ermöglicht eine transparente und auch umfassende Haushaltsführung sowie einen Vergleich der beiden Stadtgemeinden untereinander. Durch die Einführung eines betriebswirtschaftlichen Informationssystems, auch in den bisher kameral buchenden Einheiten, kann die gleiche Transparenz über den Ressourceneinsatz und -verbrauch und die Leistungserstellung hergestellt werden, wie es bereits in anderen Einheiten der öffentlichen Aufgabenerledigung (Eigenbetriebe, Eigengesellschaften usw.) geschieht. Erst der Einsatz des gleichen Rechnungswesenssystems und der darauf aufbauenden Informationssysteme in allen Bereichen der Stadtgemeinde Bremerhaven – analog zu Land und Stadtgemeinde Bremen – werden eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Rechtsformen ermöglichen. Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse müssen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  • Der Senat wird aufgefordert aktiv auf die Einführung der Doppelten Haushaltsführung in der Stadtgemeinde Bremerhaven hinzuwirken.
  • Der Senat wird aufgefordert im Falle eines positiven Beschlusses zur Einführung der doppelten Haushaltsführung in der Stadtgemeinde Bremerhaven, der Stadtgemeinde die für die Umsetzung anfallenden Kosten über den Landeshaushalt zu erstatten.

 

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft