E-Zigaretten: Besteht in Bremen ein Vollzugsdefizit beim Jugendschutz und im Kampf gegen den Schwarzmarkt?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die illegale Verbreitung von E-Zigaretten, insbesondere nicht verkehrsfähiger Einwegprodukte, stellt bundesweit ein wachsendes Problem dar – mit zum Teil erheblichen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, fehlender Produktsicherheit und unter Umgehung steuerlicher und regulatorischer Auflagen, auch in Bremen.
Vor diesem Hintergrund ist die Senatsantwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten: Wie wird im Land Bremen geprüft?“ (Drs. 21/1163 vom 29. April 2025) inhaltlich unzureichend und wirft Fragen zum Umfang des Vollzugs auf.
Deshalb fragen wir den Senat:
- Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation im Land Bremen in Bezug auf die Verbreitung nicht zugelassener bzw. illegaler E-Zigaretten-Produkte sowie von Snus und Nikotinbeuteln?
- Welche Kenntnis hat der Senat, wie sich der Schwarzmarkt für E-Zigaretten im Land Bremen seit Einführung der Tabaksteuer im Juli 2022 entwickelt hat?
- Wie hoch sind nach Einschätzung des Senats die jährlichen Steuerausfälle durch illegal verkaufte E-Zigaretten im Land Bremen?
- Aus welchen Gründen finden keine systematischen und regelmäßigen Untersuchungen von Tabakerzeugnissen, E-Liquids und Einweg-E-Zigaretten statt?
- Inwiefern werden angesichts der hohen Beanstandungsquote regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen für notwendig erachtet und welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, um dies zu gewährleisten und sich stärker zu engagieren?
- Wie viele Hinweise haben die Kontroll- und Ordnungsbehörden in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen drei Jahren jeweils über den Verkauf nicht verkehrsfähiger oder unversteuerter Produkte oder von Plagiaten sowie den Verkauf von Snus und Nikotinbeuteln erhalten?
- Wie häufig und mit welchem Ergebnis wurden Verkaufsstellen von E-Zigaretten in den Stadtgemeinden in den vergangenen zwei Jahren jeweils kontrolliert bezogen auf
- den Verkauf unversteuerter Produkte, nicht verkehrsfähiger Produkte sowie von Plagiaten und den Handel mit Snus oder Nikotinbeuteln?
- die Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzes?
- Wie viele dieser Kontrollen fanden anlassbezogen und wie viele routinemäßig statt?
- In wie vielen Fällen kam es zu wiederholten Verstößen in Bezug auf einzelne Gewerbetreibende oder Verkaufsstellen und welche Verfahren wurden eingeleitet?
- Inwiefern bestehen Hinweise auf Häufungen in bestimmten Stadtteilen und organsierte Strukturen?
- Wie werden die Beschäftigten der Ordnungsbehörden geschult, um nicht verkehrsfähige Produkte, Plagiate oder neue Produkte wie Nikotinbeutel zu erkennen, und welcher behördenseitige Austausch besteht bei Kontrollen, auch mit dem Hauptzollamt?
- Welche Strafen drohen beim Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche und wie bewertet der Senat die abschreckende Wirkung der Bußgelder?
- Aus welchen Gründen ist Bremen kein Mitglied der Projektgruppe „Überwachungskonzept für Tabakwaren“ der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)?
- Wie wird die länderübergreifende Vernetzung sichergestellt?
- Ist geplant, dass sich Bremen zukünftig beteiligt?
- Welche Meldungen hat das Land Bremen in den vergangenen drei Jahren über die Internetkontrollstelle der Länder G@ZIELT zum Online-Handel mit Tabak- und Nikotinprodukten erhalten, welche Maßnahmen resultierten daraus, und welche Schwerpunktrecherchen hat die Zentralstelle im Bremer Auftrag in der Vergangenheit ausgeführt?
- Wie bewertet der Senat die aktuelle Rechtslage, wonach der Verkauf von Snus und Nikotinbeuteln verboten ist, und Forderungen angesichts der Online-Verfügbarkeit der Produkte, den Verkauf kontrolliert zuzulassen?