Bundesteilhabegesetz verbessern

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Mit dem Vorhaben eines Bundesteilhabegesetzes sollte das Ziel verfolgt werden, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie ihre Selbstbestimmung zu fördern und zu verbessern. In Aussicht gestellt wurden dabei die Abkehr vom bisherigen Fürsorgesystem und die Weiterentwicklung zu einem modernen Teilhaberecht.

Die erklärten Zielsetzungen verbunden mit der Verabschiedung eines Teilhabegesetzes wurden und werden grundsätzlich begrüßt, tragen sie doch dazu bei, dass den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention endlich Rechnung getragen wird.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Bundesteilhabegesetz, das ab dem 01. Januar 2017 in Kraft treten soll, enthält positive Ansätze, wie beispielsweise die Einführung einer unabhängigen Beratung oder die gesetzliche Verankerung des Budgets für Arbeit. Insgesamt greift der Entwurf zu kurz und bleibt hinter den eigenen Ansprüchen und im Rahmen der umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsprozesse geweckten Erwartungen zurück.

Entsprechend stößt er nicht nur bei Menschen mit Behinderung, sondern auch bei ihren Vertretungsorganisationen auf Kritik. Sie sehen u.a. die Gefahr, dass die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung eingeschränkt statt ausgebaut werden und das Bedürftigkeitsprinzip nicht abgeschafft, sondern fortgeführt wird. Verbandsübergreifend wird deshalb eine Überarbeitung der Gesetzesvorlage gefordert mit einer durchgängigen Orientierung am Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention.

Um Menschen mit Behinderung weniger und nicht mehr zu behindern, bedarf der vorgelegte Gesetzentwurf einer Verbesserung.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge daher beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. sich im Bundesrat für eine Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zum Bundesteilhabegesetz einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass sich der Gesetzentwurf durchgängig am Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert und diesen umsetzt.
  2. sich im Bundesrat mit besonderem Nachdruck dafür einzusetzen, dass
  3. Menschen mit psychischen Behinderungen nicht schlechter gestellt werden.
  4. Menschen auch mit nur einem Beeinträchtigungsmerkmal angemessene Unterstützung erhalten.
  5. endlich eine Abkehr vom Bedürftigkeitsprinzip erfolgt.

Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fra