BSG-Urteil zur Versicherungspflicht von Honorarkräften: Müssen sich Bremer Weiterbildungseinrichtungen von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verabschieden?
Im Juni 2022 befand das Bundessozialgericht (BSG), dass eine auf Honorarbasis beschäftigte Musiklehrerin, die auf Festanstellung klagte, tatsächlich abhängig beschäftigt sei.
Obwohl es sich bei dem Urteil um einen Einzelfall handelt, gilt es dennoch als richtungsweisend. Infolgedessen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung einen Kriterienkatalog aufgestellt, was eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausmacht.
Betroffen sind davon nicht nur Musikschulen, sondern auch Volkshochschulen und Einrichtungen, in denen regelmäßig Honorarkräfte beschäftigt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie bewertet der Senat das BSG-Urteil, auf dessen Grundlage Sozialversicherungsträger in den vergangenen Monaten ihre Bewertungskriterien für den Selbstständigenstatus verschärft haben?
- Inwieweit hat der Senat infolge des BSG-Urteils die Praxis der Beschäftigung von Honorarkräften, insbesondere in Volkshochschulen, aber auch in weiteren Bereichen, in denen regelmäßig freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt werden, überprüft?
- Welche der im BSG-Urteil aufgeführten Kriterien kommen auch in Bremer Volkshoch-schulen zur Anwendung und welche Handlungsbedarfe resultieren aus Sicht des Senats daraus?
- Welche Kenntnis hat der Senat, wie das BSG-Urteil bei anerkannten Weiterbildungs-trägern, die regelmäßig Honorarkräfte beschäftigen, aufgenommen wurde, und mit welchen Auswirkungen auf diese Einrichtungen rechnet der Senat?
- Wie bewertet der Landesausschuss für Weiterbildung (LAWB) das BSG-Urteil?
- Mit welchem Ergebnis steht der Senat mit dem LAWB sowie den Sozialversicherungs-trägern zum BSG-Urteil und dessen Konsequenzen in Austausch?
- Welche Auswirkungen hat das BSG-Urteil aus Sicht des Senats auf die Weiterbildungs-landschaft im Land Bremen, insbesondere auch auf das System der Integrationskurse und deren Durchführung?
- Inwieweit wurden bereits Konsequenzen aus dem BSG-Urteil gezogen und Lösungs-optionen mit den betroffenen Einrichtungen ausgelotet?
- Sind angesichts des BSG-Urteils zukünftig Maßnahmen geplant?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? - Welche Kenntnis hat der Senat, inwieweit das BSG-Urteil gegenwärtig Auswirkungen auf den Abschluss neuer Honorarverträge hat?
- Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, inwieweit andere Bundesländer bereits Konsequenzen aus dem Urteil gezogen haben?
- Wie viele Honorarkräfte und Festangestellte sind aktuell in den Volkshochschulen beschäftigt?
(Bitte jeweils getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben.) - Wie viele freiwillige Honorarkräfte sind gegenwärtig noch in den Musikschulen beschäftigt?
(Bitte jeweils getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben.) - Wie bewertet der Senat das finanzielle Risiko für das Land Bremen durch eine drohende Umsetzung des BSG-Urteils?
- Von welchen zusätzlichen Kosten ist aus Sicht des Senats bei vollständiger Erbringung des Unterrichts durch festangestellte Volkshochschullehrkräfte auszugehen?
- Welche Zukunft hat das System der Honorarlehrkräfte und wie sieht ein zukunftsfähiges Beschäftigungsmodell aus Sicht des Senats aus?