Bremer Sport- und Wettkampfzentrum an der Bremer Universität

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Die ÖVB-Arena wird derzeit für große Bremer Sportwettkämpfe genutzt. Die Kosten sind für die Vereine und Verbände meist sehr hoch, weswegen der Senat einen großen Teil davon direkt übernimmt. Deswegen gab es in naher Vergangenheit immer mal wieder den Gedanken, für Bremen ein eigenes Zentrum für sportliche Wettkämpfe zu schaffen.

Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die kompletten Sportanlagen des Universitätsgeländes sanierungsbedürftig sind und die Sanierung hohe Kosten nach sich ziehen würde. Dies betrifft auch die einzige Tribüne, die 1.200 Sitzplätze umfasst.

Die Neuerstellung eines eigenen Bremer Sportleistungs- und Wettkampfzentrums in der Nähe der jetzigen universitären Sportanlagen wäre somit eine kosteneffiziente, sachdienliche, ausreichende und charmante Lösung für beide Engpässe. Wettkämpfe und Uni-Sport könnten in einem großzügigen, modernen Wettkampfzentrum ihren Platz finden.

Da die Verkehrsanbindung durch die Straßenbahnlinie 6 zum Flughafen und durch die geplante neue Bahnstation für Innenstadt und Bahnhof hervorragend ist, könnte das Wettkampfzentrum ein Sportleuchtturm für den norddeutschen Raum werden.

Die für Bremen so dringende Ausbildung von Sportlehrern wäre ebenfalls unkompliziert und kompakt integrierbar. Die ehemaligen Sportstätten könnten mit wenig finanziellem Aufwand als Fahrradgaragen der Universität zur Verfügung stehen.

Profitieren würde von solch einem Zentrum auch die nahegelegene Sportbetonte Schule und das Sportkompetenzzentrum in der nahegelegenen Ronzelenstraße, die internationale Aufmerksamkeit erfahren und auch jetzt bereits die universitären Anlagen nützen.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. unter Einbezug der relevanten Entscheidungsträger aus Sport, Politik, Bau, Universität und Bildung zu prüfen, wie, wo, wie schnell und zu welchen Kosten ein Bremer Sport- und Wettkampfzentrum im Umfeld der Bremer Universität realisiert werden kann;
  2. ein Konzept vorzulegen, wie der Sportbetrieb bis zur Nutzung des neuen Zentrums aufrechterhalten werden kann;
  3. der städtischen Deputation für Sport innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.