Bremer Notaufnahmen: Werden Überlastungssituationen im IVENA-System vollständig abgebildet?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Im Rahmen des IVENA-Verfahrens (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) informieren die an der Notfallversorgung beteiligten Krankenhäuser den Rettungsdienst fortlaufend über die aktuellen Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, zeitweise Versorgungsengpässe bzw. Einschränkungen einzelner Versorgungsbereiche in den Kliniken aufzuzeigen, um eine bedarfsgerechte Patientensteuerung zu unterstützen.

Eine möglichst realitätsnahe Abbildung der Versorgungslage ist auch angesichts der zunehmenden Inanspruchnahme und Belastungen der Notaufnahmen durch steigende Patientenzahlen von besonderer Bedeutung. So versorgt das Klinikum Bremen-Mitte als Krankenhaus der erweiterten Notfallversorgung pro Jahr mehr als 45.000 Patientinnen und Patienten.
Vor dem Hintergrund der Belastung der Notaufnahmen, die immer wieder Gegenstand öffentlicher und fachlicher Diskussionen ist, stellt sich die Frage, wie häufig Einschränkungen der Aufnahmefähigkeit im IVENA-Verfahren angezeigt werden und welche Auswirkungen dies auf die Patientensteuerung durch den Rettungsdienst hat.

  1. Wie oft, in welchem Umfang und aus welchen Gründen melden Bremer Notaufnahmen Versorgungsengpässe in IVENA?
    a. Welche tageszeit- oder saisonabhängigen Schwankungen bestehen?
    b. Welche Standorte und Versorgungsbereiche waren in den vergangenen sechs Monaten in besonderem Maße von Engpassmeldungen betroffen?
  2. Wie viele IVENA-Meldungen wurden in den vergangenen sechs Monaten von der Zentralen Not-aufnahme am Klinikum Bremen-Mitte angezeigt, wie lange dauerten diese jeweils an und wie stellt sich die Häufigkeit im Vergleich zu den übrigen Bremer Notaufnahmen dar?
  3. Welche Vorgaben, Kriterien oder Schwellenwerte gelten in Bremen für die Meldung von Versorgungsengpässen im IVENA-System?
    a. Wer ist für die Notaufnahme jeweils befugt, Einschränkungen im IVENA-System zu melden und wie gestalten sich die Entscheidungs- und Freigabeketten in den Kliniken?
    b. Welche konkreten Regelungen bestehen an den Standorten der Kliniken der Gesundheit Nord?
    c. Inwiefern unterscheidet sich die Praxis der Meldung von Versorgungsengpässen zwischen den Klinken, aus welchen Gründen und welche Auswirkungen hat dies auf die Vergleichbarkeit der im IVENA-System dargestellten Versorgungslage?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass Beschäftigte der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Bremen-Mitte in der Vergangenheit die Anzeige einer Überlastungs- oder Versorgungsengpasssituation in IVENA für erforderlich gehalten haben, eine entsprechende Meldung jedoch nicht erfolgt ist oder nicht freigegeben wurde? Falls, ja wie viele Fälle sind bekannt und welche Gründe lagen hierfür jeweils vor?
  5. Welche Verfahren bestehen für den Fall, dass die Bewertung der Beschäftigten zur Notwendigkeit einer IVENA-Meldung von der Einschätzung der entscheidungsbefugten Leitungsebene abweicht, und wie werden die Entscheidungen dokumentiert?
    a. Inwiefern kommen diese Regelungen in den Kliniken der Gesundheit Nord zur Anwendung bzw. welche abweichenden Verfahren bestehen?
    b. Wie wird überprüft, ob die von den Krankenhäusern im IVENA-System hinterlegte Versorgungslage die tatsächliche Belastungssituation der jeweiligen Notaufnahme widerspiegelt?
  6. In welchem Umfang ist es in den vergangenen sechs Monaten am Klinikum Bremen-Mitte zu rettungsdienstlichen Zuweisungen gekommen, obwohl in IVENA Versorgungsengpässe gemeldet waren?
  7. Inwiefern hält der Senat die bestehenden Regelungen und Steuerungsmechanismen für ausreichend, um die tatsächliche Belastungssituation der Notaufnahmen abzubilden und eine bedarfsgerechte Patientensteuerung sicherzustellen?
  8. Welche Möglichkeiten bestehen darüber hinaus, nach den geltenden IVENA-Regelungen auf außergewöhnliche Belastungssituationen in der Notaufnahme zu reagieren, und welche Maßnahmen sind ggf. geplant?