Bremen braucht weder eine verschärfte Kappungsgrenze noch eine Mietpreisbremse, Bremen braucht Wohnraum!

Antrag der FDP-Fraktion Bremen.

Bremens Mieten entwickeln sich im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten moderat. Anders sieht es hingegen bei den Wohnnebenkosten aus. Hier nimmt Bremen aktuell nach einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler unter den Landeshauptstädten einen Spitzenplatz ein. Statt durch bessere Verträge mit den Versorgern und Reformen bei den öffentlichen Unternehmen diese Wohnnebenkosten in den Griff zu bekommen oder durch Abbau von Hürden den Wohnungsbau wieder in Gang zu bekommen, setzt der Senat aber leider aktuell auf eine erneute Regulierung der Mieten. So wurde die Mietpreisbremse in Bremen verlängert. Ebenso wird die Geltung der Kappungsgrenzenverordnung verlängert. Als Voraussetzung dafür möchte der Senat die Stadt Bremen flächendeckend zu einem Gebiet mit angespannter Wohnungslage erklären, um dafür eine entsprechende Begründung zu haben.

Die Mietpreisbremse löst keine Probleme. Sie hat bislang keine klar messbare Wirkung auf die Mietpreise von Neuvermietungen im Bestand. Gleichzeitig gilt sie neben Steuern gerade für kleinere Vermieter als größte Investitionsbremse bei Wohnungen im Bestand. Die verschärfte Kappungsgrenze, welche für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt, trifft wiederum insbesondere diejenigen Vermieter, die lange keine Mieterhöhungen ausgesprochen haben. Gerade kleinere private Vermieter benötigen jedoch eine auskömmliche Miete, um investieren zu können und dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Mieten in der Vergangenheit nicht oder eher unterdurchschnittlich erhöht haben.

Dabei zeigt der aktuelle Mietspiegel, dass wir in Bremen kein massives Problem mit explodierenden Mieten wie in anderen Großstädten haben. Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen liegt laut Mietenspiegel bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Viele Anbieter liegen mit ihren Mieten dabei sogar deutlich drunter. Dabei bieten teilweise private Anbieter sogar Mieten an, die unter denen der öffentlichen Wohnungsunternehmen liegen. Dass in ganz Bremen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, der eine Mietpreisbremse rechtfertigt, ist ebenfalls nicht erwiesen. Die Voraussetzungen für eine in der Stadt Bremen flächendeckend geltende Mietpreisregulierung sind in den meisten Stadtteilen nicht gegeben. Die Mietpreisbremse sorgt also für keinen einzigen Quadratmeter mehr Wohnraum und hemmt Investitionen in den Wohnbestand. Bremen hat die Möglichkeit, den bundesrechtlich möglichen Rahmen nicht auszuschöpfen und auf die Erklärung einer angespannten Wohnraumlage, eine Mietpreisbremse und eine verschärfte Kappungsgrenze zu verzichten und muss diese Möglichkeit nutzen.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft möge beschließen: 

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, 

  1. die Stadt Bremen nicht mehr als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmärkt“ auszuweisen,
  2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei Verlängerungen der Mietpreisbremse, die Gemeinden plausibel darstellen müssen, welche Abhilfemaßnahmen sie bislang ergriffen haben und warum ihre Abhilfemaßnahmen nicht erfolgreich waren,
  3. die Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Bremen nicht weiter zu verlängern, der Bürgerschaft halbjährlich über seine Abhilfemaßnahmen zur Begrenzung der Wohnkostensteigerung zu berichten und dabei sowohl die Sanierungs- und Baukosten, als auch die laufenden Wohnnebenkosten zu berücksichtigen.