Wie will der Senat die negativen Auswirkungen der Bonpflicht begrenzen?
Große Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit die sogenannte Bonpflicht, von welcher der Einzelhandel im besonderen Maße betroffen ist. Jeder noch so kleine Kiosk, jede Bäckerei oder Eisdiele muss nun unaufgefordert Belege in Form von Kassenbons aushändigen.
Das führt zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für alle Beteiligten. Beispielsweise können die Kosten für die Umrüstung der Kassensysteme je Einzelbetrieb nach Angaben des Deutschen Fleischerverbandes im Bereich der Fleischereien bei bis zu 30.000 Euro liegen. Im Durchschnitt rechnet der Verband mit Kosten von 4.000 Euro je Geschäft. Zusätzlich zum Investitionsaufwand kommen erhöhte Betriebskosten durch den erhöhten Verbrauch. Insbesondere für kleine, inhabergeführte Geschäfte kann dieser erhöhte Aufwand existenzbedrohend wirken.
Neben dem zusätzlichen Aufwand entsteht eine große, zusätzliche Menge an vermeidbarem Abfall, dessen Entsorgung auch zu gesamtgesellschaftlichen Kosten führt. Experten schätzen Kassenbons als besonders problematisch ein und das Umweltbundesamt rät davon ab, dass Belegpapier im Altpapier zu entsorgen. Dieses Papier ist daher mit entsprechender negativer ökologischer Auswirkung zu verbrennen.
Die Einführung der Bonpflicht erfolgte in Deutschland über das sogenannte Kassengesetz vom 22. Dezember 2016. Dieses führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Die Pflicht, Belege auszugeben ist ein Instrument der Steuerehrlichkeit und damit auch der Steuergerechtigkeit. Sie begründet sich in der Bekämpfung der Steuervermeidung durch bspw. manipulierte Kassensysteme. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird unter Experten bislang kontrovers diskutiert und ist noch zu beweisen.
Immerhin muss diese Pflicht in Zeiten zunehmender Digitalisierung nicht unbedingt auf Papier erfolgen und im erzwungenen Ausdruck unzähliger, nicht benötigter Kassenbons münden. Digitale Lösungen sind möglich.
Die Betroffenheit, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft ist groß, was sich nicht zuletzt durch unzählige Demonstrationen kurz vor Start der neuen Pflicht äußerte. Auch die Geschäfte und Unternehmen in Bremen sind massiv von den zusätzliche Bürokratiekosten betroffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie bewertet der Senat die seit dem 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht?
- Inwieweit trifft es zu, dass die Belege in der Regel auf schwer recycelbares Papier gedruckt werden und der mit der Bonpflicht verbundene zusätzliche Papierbedarf ökologisch weitreichende Folgen haben könnte und wie beurteilt der Senat diese?
- Inwiefern entstehen nach Ansicht des Senats negative Auswirkungen durch die seit dem 1. Januar 2020 geltenden Belegausgabepflicht,
- sowohl gesamtgesellschaftlich und ökologisch für das Land Bremen,
- als auch für die Bremische Wirtschaft
- und insbesondere für die mittelständische Wirtschaft und Kleinstunternehmer?
- Welche durchschnittlichen Kosten fallen für Unternehmen in Bremen in Bezug auf Investitionen in die Erstbeschaffung der Technik je Geschäft an und mit welchen zusätzlichen Folgekosten, beispielsweise für den Betrieb, die aufwändigere Wartung der Drucker, für Mehrbedarfe bei Belegpapier etc., ist jährlich für die Unternehmen in Bremen je Geschäft zu rechnen?
- Inwieweit plant der Senat ein Förderprogramm bspw. über die Bremer Aufbaubank für Klein- und Kleinstunternehmungen bzw. Einzelunternehmen zur Unterstützung bei der Umrüstung der Kassensysteme auf die gesetzlichen Anforderungen?
- Inwiefern Inwieweit hat der Senat Kenntnis davon, dass die Umstellungskosten für inhabergeführte Kleinstunternehmen existenzbedrohend sein können?
- Welche gesamtgesellschaftlichen Folgekosten der Entsorgung der liegengelassenen Belege sind nach Einschätzung des Senats mit der Bonpflicht verbunden?
- Welche ökologischen Folgekosten werden durch die notwendige Verbrennung der zusätzlichen Bons erzeugt?
- Wie beurteilt der Senat die Einwände des Einzelhandelsverbandes HDE wonach mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstete Kassensysteme ohnehin nicht manipulierbar seien und sich eine Belegausgabepflicht somit erübrige?
- Inwieweit setzt sich der Senat auf Bundesebene für die Abschaffung der Bonpflicht für mit TSE ausgerüsteten Kassensystemen ein?
- Inwiefern sind auf Landesebene Spielräume bei der Befreiung der Bonpflicht aus Zumutbarkeitsgründen möglich, um die negativen Auswirkungen zu begrenzen?
- Inwieweit will der Senat eventuell vorhandene Spielräume bei der Durchsetzung der Bonausgabepflicht nutzen, um die negativen Auswirkungen für den bremischen Mittelstand zu begrenzen?
- Inwieweit setzt sich der Senat dafür ein, zusätzliche Spielräume bei der Bonausgabepflicht zu schaffen, um insbesondere kleine inhabergeführte Geschäfte von der zusätzlichen Bürokratie zu entlasten?
- Inwiefern liegen welche digitalen Lösungen der Belegausgabe vor und wie beurteilt der Senat diese jeweils in Hinblick auf die Kosten, den Datenschutz und die Effizienz des Kassiervorganges?
- Inwiefern wird es für die Steuerverwaltung bzw. Finanzämter zu einem Mehraufwand bei der flächendeckenden Umsetzung und Kontrolle des sogenannten Kassengesetzes und der Belegausgabepflicht kommen?