Beteiligungsbedingungen externer Anbieter in der Sexualpädagogik an den Schulen im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Repräsentative Studien zur sexuellen Erziehung an Schulen gibt es nicht. Jedes Bundesland setzt bei diesem Thema eigene Vermittlungsschwerpunkte. Uneinigkeit herrscht etwa bei der Frage, ob sexuelle Bildung schon in der frühkindlichen Bildung beginnen sollte oder ob externe Anbieter am schulischen Sexualunterricht beteiligt sein sollten. Immer wieder sorgen auch Berichte über die Inhalte und die in der Sexualpädagogik verwendeten Unterrichtsmaterialen für mediale Diskussionen. Dass den Schulen auf dem Gebiet der Sexualkunde ein Bildungsauftrag zukommt, ist dabei unbestritten. Kontroverse Diskussionen darüber, welche Inhalte tatsächlich altersgerecht sind und welche Unterrichtsmethoden zur Anwendung kommen sollten, bestimmen das Ringen um die inhaltliche Ausrichtung der schulischen Sexualpädagogik. Bundesweit übernehmen ganz unterschiedliche externe Anbieter verschiedenste Teile der sexualpädagogischen Bildung in Schulen. Der hier umgesetzte Bildungsauftrag ist so privat und persönlich sensibel wie kein anderer. Umso wichtiger ist für alle Beteiligten – Lehrerinnen und Lehrer, Kinder und Jugendliche, sowie Eltern bzw. Erziehungsberechtigte – eine hohe Transparenz.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Dürfen externe Anbieter sexualpädagogische Inhalte an Bremer und Bremerhavener Schulen vermitteln oder im Rahmen der regulären schulischen Sexualerziehung beteiligt werden und wenn ja, in welcher Form (Unterrichtsbesuche, Überlassung von Unterrichtsmaterial, Veranstaltungen, Projekttage, Fortbildungen, Workshops…)?
  2. In welcher Klassenstufe werden welche sexualpädagogischen Inhalte vermittelt und welche inhaltlichen Bereiche werden dabei von externen Partnern übernommen?
  3. Wie ist die externe Unterstützung der schulischen Sexualpädagogik rechtlich geregelt und sind hier für die nahe Zukunft Änderungen geplant?
  4. Müssen Eltern über die Einbeziehung externer Anbieter informiert werden und ggf. ihre Zustimmung erteilen?
  5. Sind Fälle bekannt, in denen Eltern/Erziehungsberechtigte Schülerinnen und Schülern den Zugang zum sexualpädagogischen Unterricht verweigert haben/verweigern und wie wird darauf von der Schule reagiert?
  6. Welche Kriterien ermöglichen einem Anbieter den Zugang zur Unterstützung des sexualpädagogischen Unterrichts an Schulen?
  7. Ist für die staatlichen Schulen eine offizielle Anerkennung externer Anbieter notwendig, um die schulische Sexualerziehung unterstützen zu dürfen und wenn ja, in welcher Form muss diese erworben werden und ggf. regelmäßig wiederholt werden?
  8. Wer trifft die Entscheidung darüber, ob externe Anbieter in die Klasse/Schule kommen dürfen?
  9. Welche Vereine und Träger kommen derzeit in Bremer und Bremerhavener Schulen zum Einsatz und sind diese offiziell vom Land Bremen anerkannt?
  10. Welche inhaltlichen Anteile werden von den externen Partnern übernommen und in welchem Stundenumfang werden externe Partner in welchem Schüleralter am Unterricht beteiligt?
  11. Bei welchen dieser externen Anbieter sind Lehrkräfte mit in der Klasse, wenn mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird? Welche externen Anbieter sind mit den Kindern und Jugendlichen ohne einen begleitenden Fach- oder Klassenlehrer allein und wie werden Kontrolle und Aufsicht in diesem Fall umgesetzt?
  12. Welche weiteren externen Partner sind dem Senat bekannt, die sich in den letzten Jahren in der Sexualaufklärung an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Land Bremen eingebracht haben oder in Zukunft gerne einbringen würden?
  13. Welche Voraussetzungen müssen zukünftige Partner für den sexualpädagogischen Unterricht erbringen?