Ausbildungsabgabe in Bremen und Bremerhaven Teil 3 – Drei Mal ist Bremer Recht

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Die Bremer Ausbildungsabgabe sorgt bei den Unternehmen in unserem Bundesland weiterhin für viel Unruhe und Unsicherheit. Zudem besteht hinsichtlich der Beantwortung der bisherigen Anfragen zur Ausbildungsabgabe Klärungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie hoch sind aktuell die prognostizierten Einnahmen des Ausbildungsfonds durch Abgaben der meldepflichtigen Unternehmen und gibt es schon Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose?
  2. Wie hoch sind aktuell die prognostizierten Ausgaben des Ausbildungsfonds durch Auszahlungen an die meldepflichtigen Unternehmen und gibt es schon Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose?
  3. Wie hoch ist die gegenwärtige Sonderrücklage für Maßnahmen?
  4. Sollte jetzt oder zukünftig der Fall eintreten, dass der Ausbildungsfonds den Ausbildungskostenausgleich nicht mehr bedienen kann, was unternimmt der Senat dann zur zeitnahen Absicherung der Ausgaben?
  5. Welche Maßnahmen plant das Ressort mit diesen Finanzmitteln wann konkret durchzuführen und welchen Erfolg erwartet der Senat bei den jeweiligen Maßnahmen (bitte detailliert darstellen sowie nach Bremerhaven und Bremen gliedern)?
  6. In Bezug auf die Antwort zu 1. der Anfrage „Ausbildungsabgabe in Bremen und Bremerhaven Teil 1“ zählt das Ressort die Unternehmen, die nicht ausbilden können zu diesen Unternehmen, wenn nein warum nicht?
  7. In Bezug auf die Antwort zu 1. der Anfrage „Ausbildungsabgabe in Bremen und Bremerhaven Teil 2“ ist dem Ressort bewusst, dass Personen auch mehrere Betriebe führen können, inwiefern wurde dies berücksichtigt?
  8. In Bezug auf die Antwort zu 7. der Anfrage „Ausbildungsabgabe in Bremen und Bremerhaven Teil 2“ war dem Ressort bewusst, dass die Abfrage der Daten rechtswidrig sein könnte und wenn ja, wieso wurde die Datenabfrage trotzdem durchgeführt? 
  9. In Bezug auf die Antwort zu 9. der Anfrage „Ausbildungsabgabe in Bremen und Bremerhaven Teil 2“ wieso erhebt der Senat nicht die Umlage bei Unternehmen der Urproduktion sowie vermögensverwaltenden Gesellschaften?
  10. Wieso wurden auch die Unternehmen angeschrieben, die bereits eine Meldung abgegeben haben?
  11. Wie viele Unternehmen wurden unnötigerweise angeschrieben und welche Kosten sind hierbei entstanden?
  12. Teilt der Senat die Auffassung, dass offensichtlich unnötige Ausgaben wie die in Frage 10 und 11 genannten Anschreiben als Verschwendung von Steuermitteln angesehen werden könnten?
  13. Welche Fälle deckt der § 11 Abs. 6 AusbUFG konkret ab?
  14. Wie lange wird übergangsweise aus Opportunitätsgründen auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren verzichtet?
  15. Aus welchen Gründen waren deutlich mehr Daten im Gewerberegister Bremerhaven veraltet als in Bremen?
  16. Wie ist der Zeitplan für die Eintreibung der ausstehenden Meldungen und damit verbundenen Zahlungen?
  17. Wird das Fondsvermögen verzinslich angelegt, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?
  18. Wie viele Unternehmen haben sich aufgrund der Einführung der Ausbildungsabgabe abgemeldet oder ihren Unternehmenssitz verlegt?
  19. Wie viele Einsprüche oder Widersprüche gegen die Festsetzung der Ausbildungsabgabe wurden bisher eingelegt? 
  20. Welche Unternehmen im Land Bremen sowie Unternehmen außerhalb Bremen, die vom Ausbildungsfonds betroffen sind, bei denen es sich um Kapitalgesellschaften handelt, sind vom Ausbildungsfonds betroffen (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Unternehmensname, Unternehmenssitz, Branche (WZ Nummer), Mitarbeiterzahl, Netto-Zahler oder Netto-Empfänger)?