Ausbau der Kinderbetreuungsplätze – Wie gestaltet sich die Entwicklung?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Dem Ausbau der Kindertagesbetreuung kommt ein hoher Stellenwert zu. Mit der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2013 hat Bremen ein wichtiges Etappenziel erreicht. Allerdings ist der seinerzeit erreichte Ausbaustand von rund 45 Prozent aller Kinder unter drei Jahren und 94 Prozent aller Kinder von drei bis sechs Jahren nur ein Zwischenschritt. Neben der reinen Erfüllung der von Eltern aktiv angemeldeten Rechtsansprüche muss es sozialpolitisches Ziel blieben, auch Kinder aus jenen Stadtteilen in die Einrichtungen zu holen, deren Eltern eine Anmeldung für sich zunächst noch nicht in Betracht ziehen. Diese „aufholende Entwicklung“ schafft die Grundlage für eine angemessene Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben und ist das zentrale Element gegen die soziale Spaltung der Stadt. Als Ziel hatte der Senat zum Ende der vergangenen Legislaturperiode den Ausbau der Betreuungsquote von 45 auf 50 Prozent in allen Stadtteilen für die Kinder unter drei Jahren beschlossen und von 94 auf 98 Prozent für Kinder von drei bis sechs Jahren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat
1. Wie hat sich der Ausbau der Platzzahlen im u-3-Bereich und im ü-3-Bereich von 2010 bis 2016/2017 entwickelt und welche Platzzahl wird zum Kindergartenjahr 2017/2018 erwartet (bitte jeweils die tatsächlichen Platzzahlen zum Beginn des Kindergartenjahres am 1. August angeben).
2. Wie viele u-3-Plätze standen zur Verfügung in reinen u-3-Einrichtungen, in der Tagespflege bei Tagesmüttern / Tagesvätern und in ü-3-Einrichtungen („hineinwachsender Jahrgang“)? Bitte ab dem Jahr 2010 jährlich aufführen.
3. Wie viele Plätze waren in den Jahren 2010 bis 2016/2017 bei welchen Trägern eingerichtet?
4. Wie hat sich die Versorgungsquote gemessen an der Zahl aller Kinder u3 / ü3 in der Stadt Bremen in den genannten Jahren entwickelt?
5. Wie hat sich die Versorgungsquote an der Zahl aller Kinder u3 / ü3 bezogen auf die einzelnen Stadtteile in den genannten Jahren entwickelt?
6. Wie viele Kinder wurden im Verlauf des jeweiligen Kindergartenjahres in den Einrichtungen aufgenommen („unterjährige Aufnahme“)? Bitte ab dem Jahr 2010 angeben.
7. Mit welchen Stundenumfängen wurden Kinder unter drei Jahren/über drei Jahren in den jeweiligen Jahren ab 2010 betreut?
8. Wie haben sich die konsumtiven Ausgaben für die Kindertagesbetreuung insgesamt (also unter Dreijährige, über Dreijährige und Hort) in diesen Jahren entwickelt?
9. Wie viele Kinder waren in den jeweiligen Jahren bei der zuständigen Behörde als „unvermittelt“ gemeldet (jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres am 1. August)?
10. Haben Eltern die zuständige Behörde auf Betreuung und/oder Schadenersatz verklagt, wenn kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden konnte? Wenn ja: Wie viele Klagen hat es gegeben (aufgeschlüsselt nach Kindergartenjahren seit dem Jahr 2010)?
11. Welche konsumtiven Mittel hat die Stadt Bremen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 verausgabt?
12. Welche investiven Mittel hat die Stadt Bremen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 verausgabt (Bundesmittel eingeschlossen)?
13. Welchen Anteil der vom Senat am 28. April 2015 beschlossenen 13,4 Mio. für den Kindertagesausbau in 2015 und 2016 hat der Senat in den entsprechenden Jahren verausgabt?
Julie Kohlrausch, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP