Wie hat sich die augenärztliche Versorgung im Land Bremen entwickelt?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Eine qualitativ hohe und gut erreichbare medizinische Versorgung ist auch im Bereich der Augenheilkunde unerlässlich. Um dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankassen und Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Doch neben der Ausstattung mit Augenärzten in Bremen und Bremerhaven ist deren Erreichbarkeit für augenärztliche Notfälle auch außerhalb von Praxiszeiten ein wichtiger Aspekt, der für die Erfüllung und Sicherstellung des Versorgungsauftrages von entscheidender Bedeutung ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Augenärzte praktizieren derzeit im Land Bremen und wie viele müssten es gemäß Bedarfsplanung sein? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
  2. Aus welchem Jahr stammt die aktuelle Bedarfsplanung und wann ist mit einer Aktualisierung zu rechnen?
  3. Nach welchen Kriterien wird eine Über- bzw. Unterversorgung mit Augenärzten festgestellt und inwiefern haben sich in den vergangen zehn Jahren Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie ergeben?
  4. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Augenärzte in den beiden Städten in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt?
  5. Wie bewertet der Senat die augenärztliche Versorgungsituation in den Stadtgebieten jeweils?
  6. Wie stellt sich die augenärztliche Notfallversorgung zu sprechstundenfreien Zeiten sowie außerhalb der Ärztlichen Bereitschaftsdienste aktuell in den beiden Stadtgebieten jeweils dar?
  7. Wie haben sich die augenärztlichen Notfälle in den beiden Stadtgebieten jeweils in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  8. Wie bewertet der Senat die augenärztliche Notfallversorgung in den Stadtgebieten sowie die Erreichbarkeit von Augenärzten für Notfälle außerhalb von Praxiszeiten und Ärztlichen Bereitschaftsdiensten?
  9. Wie beurteilt der Senat die ambulante augenärztliche Versorgung einschließlich der Notfallversorgung speziell für das Stadtgebiet Bremerhaven?
  10. Wie viele augenärztliche Notfälle aus dem Stadtgebiet Bremerhaven mussten in den vergangenen fünf Jahren in Bremer Augenkliniken aus welchen Gründen behandelt werden?
  11. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden in der Vergangenheit Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen für eine Verbesserung der augenärztlichen Notfallversorgung, insbesondere im Stadtgebiet Bremerhaven, geführt?
  12. Wie sind die Ärztlichen Bereitschaftsdienste in den Stadtgebieten jeweils auf augenärztliche Notfälle vorbereitet?
    • Inwiefern sind bzw. werden die im Bereitschaftsdienst tätigen Mediziner für augenärztliche Notfälle geschult?
    • Inwiefern wird bei augenärztlichen Notfällen mit Bremer Augenkliniken kooperiert und wie wird mit derartigen Notfällen konkret verfahren, bspw. auch hinsichtlich des Transports?
    • Wie häufig sind derartige Notfälle nach Kenntnis des Senats in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr eingetreten?