Anerkennung von Impfungen aus dem Nicht-EU-Ausland

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Coronapandemie ist noch nicht beendet. Sie verliert aber angesichts steigender Impfquoten zusehends ihren Schrecken. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sollen noch mehr Menschen den Anreiz zum Impfen geben, um so dem Ziel, dem Erreichen der Herdenimmunität, gerecht zu werden.

In Deutschland gibt es deshalb für die Anwendung der sog. 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) häufig andere Rahmenbedingungen und weniger Einschränkungen in die persönliche Freiheit als es bei Anwendung der sog. 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet) der Fall ist. Aufgrund dieses angeblichen Anreizmechanismus und der großen Zahl an Menschen, die bereits doppelt geimpft wurden, haben insbesondere Anbieter (bspw. Gastronomen oder Veranstalter) einen Anreiz, die 2G-Regel anzuwenden. Das führt dazu, dass die 3G-Regel immer mehr durch die 2G-Regel ersetzt wird. Dieses Vorgehen schließt einen Teil der Bevölkerung aus und führt in einer international vernetzten Welt zu Problemen. 

Jüngst wurde bekannt, dass Studierende, die bspw. in ihrem Heimatland mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, in Deutschland als nicht geimpft gelten. Das führt für diesen Personenkreis zu deutlichen Problemen im Studienablauf. Neben Kosten und zusätzlichem Aufwand für Tests werden sie bei Anwendung der 2G Regel zudem von bestimmten Events oder Veranstaltungen ausgeschlossen, womit sie in ihrem eigentlichen Studienablauf eingeschränkt werden. Deshalb muss sichergestellt sein, dass bei Studierenden die 2G-Regel nicht angewendet und ihnen der Zugang zu den Hochschulen immer ermöglicht wird.

Gleichzeitig sind weitere Gruppen von dieser Problematik betroffen. Etwa Touristen oder Geschäftsreisende, aber auch in der internationalen Hafenwirtschaft dürfte die 2G-Regel zu Schwierigkeiten führen. In einer globalisierten Welt gibt es zudem immer mehr Menschen, die nicht nur an ein Land gebunden sind. Diese Gruppe muss bei Anwendung der 3G-Regel entweder teure Tests zahlen oder wird bei Anwendung der 2G-Regel komplett ausgeschlossen.

Nach aktuellem Stand sind in Deutschland nur von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassene Impfstoffe anerkannt. Personen, die mit Präparaten aus China (bspw. Sinovac) oder Russland (bspw. Sputnik V) geimpft wurden, gelten hier als nicht geimpft. 

Andere EU-Staaten verfahren nicht so. Neben Spanien werden auch in Griechenland oder Ungarn weitere Impfstoffe anerkannt. Zudem ist auch die Anerkennung von Impfstoffen (bspw. im Rahmen von Notfallzulassungen) der WHO deutlich weitgehender. So werden hier auch Impfstoffe aus China anerkannt und im Rahmen von Corvax eingesetzt.

Anreize zu setzen, damit Menschen von einer Impfung gegen das Coronavirus überzeugt werden und sich so vor schweren Krankheitsverläufen oder sogar Tod schützen, sind richtig. Dabei dürfen aber keine Personengruppen diskriminiert, eingeschränkt oder gar ausgegrenzt werden. 

Wir fragen den Senat:

  1. Inwiefern ist dem Senat die Problematik bekannt, dass aufgrund der 2G-Regel bestimmte Personen unverschuldet ausgeschlossen werden und inwiefern wurde das im Senat (bspw. im Rahmen des Erlasses der Coronaverordnung) diskutiert?
  2. Welche Unterschiede in der Wirksamkeit sind dem Senat bekannt bzgl. der Impfstoffe, die in der EU noch nicht anerkannt sind (z.B. Sputnik, Sinovac) im Vergleich zu in der EU anerkannten Impfstoffen? 
    • Welche Gefahren gehen von Menschen aus, die mit einem nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind im Vergleich zu Menschen, die mit in Deutschland anerkannten Impfstoffen geimpft sind? 
    • Wie begründet dies eine Einschränkung von Grundrechten (z.B. Berufsfreiheit, Freizügigkeit) z.B. durch zusätzliche Auflagen wie eine selbst zu bezahlende Testung oder Ausschluss von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben?
  3. Wie schätzt der Senat die Lage für Studierende, Geschäftsreisende oder Touristen im Land Bremen ein, die zwar geimpft sind, aber deren Impfung nicht anerkannt wird? Sind dem Senat Zahlen bekannt, um wie viele Personen/Fälle es sich hierbei handeln könnte?
  4. Inwiefern wird Studierenden mit einer nicht anerkannten Impfung der Zutritt zu den Hochschulen oder Veranstaltungen der Hochschule verwehrt und welche Regelungen sollen für Studierende gefunden werden bzw. wurden bereits gefunden?
  5. Welche Regelungen sind in Geschäften, Freizeiteinrichtungen und gastronomischen Betrieben für Bürgerinnen und Bürger künftig vorgesehen, die mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden? 
  6. Welche Arbeits-, Nachweis- und Einreiseregelungen gelten für Menschen mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff und damit fehlendem Impfnachweis?
    • Wie wird diesbezüglich in den Bremische Häfen verfahren, z.B. bzgl. des Kreuzfahrttourismus und den Seeleuten mit einer entsprechend anderen Impfung?
    • In welchem Ausmaß sind weiteren Personengruppen, neben Studierenden, betroffen und wie soll mit diesen Gruppen umgegangen werden? (Flüchtlinge und Asylsuchende, Geschäftsreisende und Saisonarbeiter, Touristen etc.)
  7. Inwiefern sind dem Senat Auswirkungen auf den Tourismus im Land Bremen bekannt? Inwiefern hat sich die Zahl von Touristen aus Ländern mit überwiegend in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen (wie Russland und China) in den Jahren 2019 bis 2021 im Land Bremen verändert?
  8. Sind Fälle bekannt, bei denen sich Menschen aus dem in Nr. 6 benannten Personenkreis aufgrund einer in Deutschland nicht anerkannten Impfung haben erneut doppelt impfen lassen? Welche gesundheitlichen Risiken können durch eine zusätzliche doppelte Impfung mit einem weiteren Impfstoff entstehen?
  9. Wie soll ein Impfnachweis für mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff sichergestellt werden? Ist eine Integration in den digitalen europäischen Impfnachweis oder die Corona Warn App geplant?
  10. Welchen Abstimmungsbedarf sieht der Senat auf Bundesebene, um eine Harmonisierung der Regelung für die Anerkennung von Impfungen und einen Impfnachweis auf Bundes- und europäischer Ebene zu erreichen und wie positioniert sich das Land Bremen hier?
  11. Welche Bestrebungen auf Bundesebene sind dem Senat bekannt, um die Anerkennung von Impfungen und die Impfnachweise zwischen EU- und anderen Staaten bzgl. unterschiedlicher Impfstoffe zu harmonisieren und welche Anstrengungen unternimmt der Senat diesbezüglich in der Gesundheitsministerkonferenz?