Vollverschleierung aktiv unterbinden

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Das religiös motivierte Tragen von Ganzkörperschleiern wie Niqab oder Burka wird in Deutschland vielfach zu Recht als Symbol der Unterdrückung von Frauen angesehen. Neben dieser symbolischen Wirkung der Vollverschleierung behindert sie jedoch aktiv die nachhaltige Integration derer, die sie tragen, in unsere westliche Gesellschaft bzw. ist allzu oft Ausdruck einer (noch) nicht gelungenen Integration in unsere Gesellschaft. Leider ist die Burka damit nicht nur ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen, sondern auch ein Symbol für Parallelgesellschaften, die sich vor unseren westlichen Grundwerten verschließen.

Gleichwohl garantiert das Grundgesetz die freie Religionswahl und -ausübung. Hierunter fällt nicht nur die freie Ausübung der eigenen Religion im privaten Raum, sondern auch das diskriminierungsfreie Bekenntnis zur eigenen Religion im öffentlichen Raum. Dies schließt zweifelsfrei auch das Tragen von Ganzkörperschleiern im öffentlichen Raum, als religiöses Symbol, ein. Gerade als westliche, werteorientierte Gesellschaft ist es von zwingender Bedeutung, diese Grundrechte zu wahren und zu achten. Denn schließlich fordern wir von Menschen die nach Deutschland kommen eine nachhaltige Integration auf Basis unserer Werte und nicht zuletzt die Achtung unserer Gesetze, allem voran des Grundgesetzes.

Dennoch steht das Tragen einer Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Raum zu einer möglichst umfassenden und nachhaltigen Integration in diametralem Widerspruch. Die Vollverschleierung schränkt das zwischenmenschliche Zusammenleben in erheblichem Maße ein und verhindert schlichtweg auch den Kontakt von vollverschleierten muslimischen Frauen zu anderen Menschen. Dass Mimik und Gestik durch eine derartige Vollverschleierung nicht erkennbar sind schreckt viele Menschen ab. Gerade diese zwischenmenschlichen Kontakte und Kommunikation sind aber elementarer Bestandteil einer nachhaltigen Integration. Diese zu befördern ist gerade angesichts der Vielzahl der zu uns kommenden Menschen eine der vordringlichsten Aufgaben der Politik. Hierzu ist es notwendig, dass Regeln erlassen werden, die das Tragen der Burka und des Niqab im öffentlichen Raum zumindest im verfassungsrechtlich möglichen Rahmen einschränken. So könnte der Staat die Vollverschleierung immer dann unterbinden, wenn die betroffene Person in einem sogenannten Sonderrechtsverhältnis zum Staat steht. Dieses Sonderrechtsverhältnis besteht beispielsweise für Beamte, im Rahmen des Strafvollzugs, im Rahmen der Gerichtsbarkeit (sowohl für die Vertretung der Anklage bzw. Verteidigung, als auch für Angeklagte und Zeugen), im Rahmen von Schul- und Hochschulverhältnissen sowie im Rahmen des Wehrdienstes. An all diesen Stellen kommen die BürgerInnen entweder in engen Kontakt mit dem Staat, beispielsweise als SchülerInnen oder sind selbst Teil des Staates, beispielsweise im Rahmen von Beamten- oder Angestelltenverhältnissen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass das Tragen religiös motivierter Vollverschleierung im öffentlichen Raum, insbesondere das Tragen von Niqab und Burka, eine nachhaltige Integration behindert und auch das Symbol einer gescheiterten oder noch nicht gelungenen Integration sein kann und spricht sich daher entschieden gegen das Tragen religiös motivierter Vollverschleierung im gesamten öffentlichen Raum aus.
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sofern noch nicht geschehen, das Tragen religiös motivierter Vollverschleierung im Rahmen von Sonderrechtsverhältnissen, insbesondere
    1. in Beamtenverhältnissen und Angestelltenverhältnissen im öffentlichen Dienst,
    2. im Rahmen des Strafvollzugs,
    3. im Rahmen der Gerichtsbarkeit,
    4. im Rahmen des Wehrdienstes,
    5. als SchülerInnen bzw. StudentInnen im Rahmen von Schul- und Hochschulverhältnissen,

sowie bei der Teilnahme am Straßenverkehr, sofern landesrechtlich möglich, zu verbieten und sofern landesrechtlich nicht möglich, auf ein bundesrechtliches Verbot hinzuwirken.

Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP