Ferienbetreuung flexibel, digital und verlässlich – statt im Losverfahren – Bremens Familien brauchen planbare Lösungen
Antrag der Fraktion der FDP.
Sechs Wochen Sommerferien bedeuten für viele berufstätige Eltern in Bremen sechs Wochen akuten Betreuungsnotstand. Wer kein verlässliches Ferienbetreuungsangebot sichern kann, verbraucht seinen gesamten Jahresurlaub in dieser Zeit – oder muss seine Arbeitszeit weiter reduzieren.
Das trifft besonders Mütter: Bremen hat bundesweit die niedrigste Frauenerwerbsquote, und laut einer Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (Frühjahr 2025) würden unter verbesserten Betreuungsbedingungen 45 % der teilzeitbeschäftigten Mütter ihre Arbeitszeit erhöhen – dreimal so viele wie unter den aktuellen Verhältnissen (17 %). Fehlende und unflexible Ferienbetreuung ist damit nicht nur ein familienpolitisches, sondern auch ein handfestes arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisches Problem.
Ein zentrales strukturelles Hindernis ist die starre Anmeldefrist: Bei KiTa Bremen und an Ganztagsgrundschulen müssen Eltern ihre Kinder für die gesamte Ferienbetreuung des Kalenderjahres bis zum 31. Januar anmelden. Wer diesen Termin verpasst – oder sich Berufssituation oder Betreuungslage kurzfristig ändert –, steht im Juli vor geschlossenen Türen. Aber nicht nur das; stehen weniger Plätze zur Verfügung als fristgerechte Anmeldungen vorliegen, so entscheidet das Los. Ein zentrales, tagesaktuelles System für verfügbare Restplätze existiert nicht.
Dabei wäre die technische Lösung keine Utopie: Digitale Kita-Portale wie der kita finder+ in München – wo Eltern tagesaktuell freie Plätze sehen und sich jederzeit bewerben können – oder das System Little Bird, das bundesweit in über 600 Kommunen eingesetzt wird, zeigen, dass rollierendes digitales Betreuungsmanagement längst möglich ist. Bremen selbst betreibt bereits das kitaportal.bremen.de für die reguläre Platzvergabe. Was fehlt, ist die Erweiterung dieses Systems auf tagesaktuelle Ferienbetreuungs- und Randzeitenkapazitäten.
Hinzu kommt ein strukturelles Umsetzungsdefizit beim neuen Rechtsanspruch: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Erstklässler ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung von bis zu acht Stunden täglich – inklusive der Ferien, mit maximal vier Wochen Schließzeit. Dieser Rechtsanspruch ist ein wichtiger Fortschritt, bleibt aber in der Praxis mit erheblichen Lücken behaftet: Laut Bundesbericht fehlen in Bremen rund 12 % der benötigten Plätze. Kinder an verlässlichen Grundschulen ohne Ganztag sind vom Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung ausgeschlossen. Die Jahrgänge 2 bis 4 werden erst schrittweise bis 2029/30 einbezogen – bis dahin bleibt die Lücke für die meisten Familien bestehen.
Dieselben Probleme zeigen sich bei den Betreuungsrandzeiten: Früh- und Spätbetreuung vor 8:00 Uhr und nach 16:00 Uhr ist in Bremen strukturell unterentwickelt. Dabei zeigt der Blick nach Ostdeutschland, dass es anders geht: Dort öffnet die große Mehrheit der Kitas bereits vor 6:30 Uhr, und ein nennenswerter Teil hat noch um 17:00 Uhr geöffnet – beides ist in westdeutschen Einrichtungen die seltene Ausnahme.
Hamburg setzt auf Standortbündelung: In den Ferien werden Kinder mehrerer Schulen an einem Standort zusammengefasst, was verlässliche Öffnungszeiten auch bei geringerer Auslastung sichert und effizienter ist. Bayern hat mit dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch eingeführt, der die Ferien explizit umfasst.
Bremen muss von starren Jahresfristen und informellen Einzellösungen zu flexiblen, digital gestützten und strukturell verankerten Angeboten kommen. Deshalb fordern wir für die Randzeiten und die Ferienbetreuung, als das, was sie ist: einen entscheidenden Hebel für Frauenerwerbstätigkeit, Fachkräftesicherung und Chancengleichheit.
Der Senat wird aufgefordert,
- die starre Anmeldefrist zum 31. Januar für die Ferien- sowie die Früh- und Spätbetreuung aufzuheben und durch rollierende Anmeldeverfahren zu ersetzen, die kurzfristigere Bedarfsmeldungen ermöglichen; dabei zu prüfen, in welchem Umfang Träger verbindliche Betreuungskontingente für kurzfristige Bedarfe vorhalten können, ohne bestehendes Personal zusätzlich zu belasten, und der Bürgerschaft geeignete Maßnahmen zur Personalgewinnung und -flexibilisierung vorzulegen – darunter standortübergreifende Pool-Lösungen, Springkräfte sowie Regelungen zu freiwilligen Arbeitszeitanpassungen analog bestehender Praxis bei KiTa Bremen;
- einen belastbaren Personalplan vorzulegen, der Mehrbedarfe durch erweiterte Ferien- und Randzeitenbetreuung, strukturelle Krankheitsausfälle und Vertretungsbedarfe dauerhaft absichert – und der nicht auf situative Improvisation, sondern auf verbindliche Personalreserven und vorausschauende Dienstplanung setzt;
- die bestehende Plattform kitaportal.bremen.de um ein tagesaktuelles Buchungsmodul für die Ferienbetreuung sowie die Früh- und Spätbetreuung zu erweitern, das Eltern und Arbeitgebern Auskunft über verfügbare Restplätze in diesen Betreuungsangeboten gibt;
- das Hamburger Modell der Standortbündelung für Ferienzeiten als Pilotmodell für Bremen zu prüfen und dabei zu untersuchen, ob eine vergleichbare Bündelung von Kapazitäten auch für die Randzeitenbetreuung – insbesondere an Standorten mit geringer Auslastung in Früh- und Spätzeiten – sinnvoll und umsetzbar ist;
- darzulegen, wie der ab Schuljahr 2026/27 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – inklusive Ferienbetreuung und verlässlicher Früh- und Spätbetreuung – auch für Kinder an verlässlichen Grundschulen ohne Ganztag gesichert werden soll, und die bestehende Kapazitätslücke von rund 12 % mit konkreten Maßnahmen und einem verbindlichen Zeitplan zu schließen;
- ein einkommensgestaffeltes Modell für die Kosten der Ferien- sowie der Früh- und Spätbetreuung vorzulegen, das sicherstellt, dass Kostenpflichtigkeit nicht zur faktischen Ausgrenzung von Familien mit geringem Einkommen führt, und dabei bestehende Instrumente wie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket konsequent einzubeziehen;
- die Ausweitung der Betreuungszeiten in Kitas und Schulen – sowohl in den Randzeiten (Frühbetreuung ab 7:00 Uhr, Spätbetreuung bis 18:00 Uhr) als auch in den Ferienzeiten – durch gezielte finanzielle Anreize für Träger zu fördern, analog zum Bundesmodell „KitaPlus“;
- als mittelfristiges Ziel einen umfassenden Rechtsanspruch auf verlässliche Betreuung für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 zu verankern – inklusive der Ferienzeiten nach bayerischem Vorbild und verlässlicher Randzeiten – und der Bürgerschaft einen Zeitplan für die schrittweise Umsetzung vorzulegen;
- der Deputation für Kinder und Bildung sechs Monate nach Beschlussfassung einen detaillierten Bericht über die Ergebnisse und Erkenntnisse der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen vorzulegen.