Wirtschaftliche Tragfähigkeit der Krankenhäuser im Land Bremen: Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat über finanzielle Unterstützungen?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
In den vergangenen Jahren hat sich die wirtschaftliche Lage zahlreicher Krankenhäuser in Deutschland erheblich verschlechtert. Ursächlich sind unter anderem steigende Personal- und Sachkosten, eine unzureichende Refinanzierung, der Fachkräftemängel sowie die Auswirkungen der Krankenhausreform.
Auch im Land Bremen wurden deshalb Krankenhäuser durch unterschiedliche Finanzierung- und Unterstützungsinstrumente begleitet und gesichert. Gleichzeitig werden aktuell im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds erhebliche öffentliche Mittel für die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft bereitgestellt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, nach welchen fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien der Senat über finanzielle Unterstützungen entscheidet, welche Anforderungen dabei an die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie an Sanierungs- und Entwicklungskonzepte der Krankenhäuser gestellt werden und wie eine einheitliche Behandlung der Krankenhausträger sichergestellt wird.
Deshalb fragen wir den Senat:
- Welche gesetzlichen, haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Anforderungen bestehen für Krankenhäuser im Land Bremen hinsichtlich des Nachweises ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit, wenn finanzielle Unterstützungen des Landes oder der Kommune beantragt oder gewährt werden?
- Welche Unterlagen, Nachweise, betriebswirtschaftlichen Analysen oder Planungen verlangt der Senat, bevor über Investitionsförderungen, Liquiditätshilfen, Verlustausgleiche, Stundungen, Zuschläge nach § 14 Abs. 1 BremKrhG oder sonstige finanzielle Unterstützungen zugunsten von Krankenhäusern entschieden wird?
a. Welche Anforderungen werden an Inhalt und Qualität dieser Unterlagen gestellt, insbes. hinsichtlich der wirtschaftlichen Ausgangslage, der Fortführungsfähigkeit, der Liquiditätsplanung, der Darstellung geplanter Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen sowie der mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung?
b. Wer legt diese Anforderungen fest und auf welcher rechtlichen, fachlichen oder verwaltungsinternen Grundlage beruhen sie? - Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, ob vor Gewährung finanzieller Unterstützungen oder sonstiger finanzieller Erleichterungen externe betriebswirtschaftliche Gutachten, Sanierungs-, Restrukturierungs- oder Fortführungskonzepte oder vergleichbare betriebswirtschaftliche Stellungnahme erforderlich sind, und welche Ziele werden mit der Anforderung solcher Unterlagen verfolgt?
- In welchen Fällen hat der Senat in den vergangenen zehn Jahren vor Entscheidungen über finanzielle Unterstützungen von Krankenhäusern externe betriebswirtschaftliche Gutachten, Sanierungs-, Restrukturierungs- oder Fortführungskonzepte oder vergleichbare betriebswirtschaftliche Stellungnahme angefordert oder deren Vorlage zur Voraussetzung seiner Entscheidung gemacht? (Bitte jeweils angeben: Krankenhaus, Jahr, Anlass, Auftraggeber, Art der Unterlage, wesentliche Zielsetzung und daraus abgeleitete Maßnahmen oder Auflagen des Senats.)
- Inwiefern haben sich die Anforderungen des Senats an zu erbringende wirtschaftliche Nachweise oder betriebswirtschaftliche Unterlagen in den vergangenen zehn Jahren verändert? Wenn ja: Aus welchen Gründen und wie genau?
- In welchen Fällen wurde in den vergangenen zehn Jahren ein Zuschlag gemäß § 14 Abs. 1 BremKrhG beantragt oder gewährt? (Bitte jeweils angeben: Krankenhaus, Jahr, beantragte und bewilligte Höhe nebst Begründung und Entscheidungsgrundlage.)
- Welche finanziellen Unterstützungen haben die Krankenhäuser im Land Bremen in den vergangene zehn Jahren erhalten? (Bitte getrennt nach Krankenhaus und Jahr darstellen und jeweils angeben: Art und Höhe der Unterstützung, unmittelbarer Zuwendungsgeber, Finanzierungsquelle (Land, Kommune, Bund oder sonstige), jeweilige Rechtsgrundlage.)
a. Inwiefern wurden kommunale Mittel ganz oder teilweise aus vom Land bereitgestellten Finanzmitteln erbracht?
b. Wenn ja: Wie stellt sich die jeweilige finanzielle und rechtliche Ausgestaltung dar? - Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat über die Priorisierung und Weiterleitung von Förderanträgen im Rahmen des Krankhaustransformationsfonds?
a. Inwiefern ist die Vorlage einer positiven Fortführungsprognose, eines Sanierungsgutachtens oder einer vergleichbaren unabhängigen Wirtschaftlichkeitsanalyse Voraussetzung für die Gewährung von Transformationsmitteln?
b. Wenn keine Vorlage erforderlich ist: Welche Nachweise verlangt der Senat stattdessen? - Wie stellt der Senat sicher, dass kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhausträger bei der Bewertung wirtschaftlicher Unterlagen, der Gewährung finanzieller Unterstützungen sowie der Priorisierung von Transformationsprojekten nach einheitlichen Maßstäben behandelt werden?
- Welche Maßnahmen plant der Senat, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser im Land Bremen bis zum vollständigen Wirksamwerden der Krankenhausreform sicherzustellen?