Zukunftsfeste Weiterentwicklung des Klinikverbunds Gesundheit Nord (GeNo) vorantreiben – Wirtschaftliche Solidität sicherstellen!

Antrag der Fraktion der FDP. Neufassung der Drucksache 20/21 S.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie leistungsfähig die Krankenhauslandschaft deutschlandweit ist. Auch die Bremer Krankenhäuser haben ihren Teil dazu beigetragen, die Krise zu meistern und sind ihrer Aufgabe gerecht geworden.

Davon unabhängig befindet sich der Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) finanziell bereits seit Jahren in Schwierigkeiten. Neben den Herausforderungen durch das DRG-System und dem Wandel, in dem sich die Krankenhauslandschaft deutschlandweit befindet, haben verschiedenste Fehlentwicklungen und -einschätzungen sowie unzureichendes Wirtschaften dazu beigetragen, dass die GeNo in den vergangenen Jahren wirtschaftlich mehr denn je von ihrer Gesellschafterin abhängig war. Allein in den vergangenen drei Jahren mussten der GeNo Hilfen aus öffentlichen Mittel in dreistelliger Millionenhöhe bereitgestellt werden.

Gleichwohl wurden die strukturellen Probleme, die zu der finanziellen Schieflage führten, nicht gelöst. Im Laufe des Jahres 2019 stellte sich erneut heraus, dass die Liquidität der GeNo durch die Gesellschafterin abgesichert werden musste. Der langfristige Sanierungspfad, der durch das Zukunftskonzept 2025 gezeichnet wird, wurde angezweifelt und eine Überprüfung gefordert.

Selbst nachdem dieses Maßnahmenpaket auf den Prüfstand gestellt und grundlegend überarbeitet wurde, bleibt fraglich, ob sich der Klinikverbund durch die zusätzlichen Maßnahmen nachhaltig zukunftsfest aufzustellen lässt und die nötigen Schritte beherzt angegangen werden.

Von Seiten des Senats sind daher weitere Initiativen nötig, diesen Prozess zu begleiten und voranzutreiben, um die Geno zukunftsfest, modern und finanziell solide aufzustellen, damit sie auch zukünftig die Menschen in Bremen und der Region mit Gesundheitsleistungen auf höchstem Niveau versorgen kann.

Das Zukunftskonzept 2025 muss um einen mit Finanzzahlen hinterlegten, messbaren Zeit- Maßnahmenplan ergänzt werden, um die Maßnahmen effizient nachzuhalten und überprüfen zu können, wo erforderlichenfalls nachgesteuert werden muss. Die Möglichkeiten der Gesellschafterin bei Steuerung und Controlling müssen weiter nachhaltig verbessert werden, dazu gehört es u.a., den Informationsfluss zu beschleunigen.

Die Digitalisierung bietet enorme Potentiale für alle Krankenhäuser. Ob Personal- oder Beschaffungsmanagement, Qualitätssicherung oder Patientensicherheit, die Vorteile werden viel zu wenig genutzt. Eine Digitalisierungsoffensive ist überfällig.

Um die Qualität zu halten und zu verbessern, ist Konzentration, Spezialisierung und Leistungsprofilierung an den Standorten nötig. Trends wie die Ambulantisierung müssen besser mit Anschlussangeboten verzahnt werden. Diese Entwicklungen wurden in der Vergangenheit zu zögerlich angegangen, jetzt muss der Prozess weiter gefördert und gefordert werden.

Mehr in Ausbildung, Fachkräftesicherung und attraktive Arbeitsbedingungen zu investieren, zahlt sich durch eine steigende Leistungsfähigkeit aus. Hier sollten Anreize entwickelt und gesetzt werden.

Die Bereitstellung öffentlicher Mittel muss endlich an klare Kriterien geknüpft werden. Dadurch lassen sich Hilfen durch die Gesellschafterin überhaupt nur rechtfertigen. Die wiederkehrenden Negativmitteilungen über die schlechte wirtschaftliche Lage sind eine Belastung für alle Akteure und insbesondere die vielen engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Gleichzeitig dürfen die Kliniken nicht weiter Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes erbringen, die nicht zugeordnet und vergütet werden können, solange dafür die Stadt nicht aufkommt.

Es muss endlich die Doppelrolle der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abgegeben werden. Sie ist in einer Person oberste Aufseherin der GeNo und zudem verantwortlich für alle Kliniken des Landes bei der Krankenhausplanung. Dieser latente Interessenkonflikt muss aufgelöst werden. Daher sollte die Aufsicht an den Senator für Finanzen übertragen werden.

Für ein Umdenken der Unternehmenskultur ist es zudem nötig, die Verwaltung näher an die Klinikstandorte zu bringen.

Durch diese Schritte kann die Weiterentwicklung der GeNo ernsthaft und zielorientiert vorangetrieben werden. Moderne und zukunftsfeste Konzepte im Bereich der Digitalisierung und der Fachkräftesicherung fördern die Leistungsfähigkeit und damit auch die wirtschaftliche Solidität der GeNo. Gleichzeitig werden die finanziellen Risiken für den Haushalt der Stadt Bremen minimiert.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. den kommunalen Klinikverbund Gesundheit Nord zukunftsfest, modern sowie finanziell solide aufzustellen und dabei
    • die Umsetzung des Zukunftskonzepts 2025 inklusive des Beteiligungsprozesses kritisch zu begleiten und die strukturellen Maßnahmen, um einen Finanzierungs- und Zeitplan zu ergänzen, der messbar und klar herausstellt, was mit welchem Zielerreichungsgrad durch welche Maßnahmen und durch wen und wann erreicht werden soll (SMARTe Ziele);
    • die den kommunalen Kliniken verbleibenden Kosten des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu identifizieren, um die erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten;
    • die Steuerungs- und Controllingmöglichkeit als Gesellschafter weiter nachhaltig zu verbessern und den Informationsfluss sowie Entscheidungsprozesse zu beschleunigen;
    • eine einheitliche Digitalisierungsoffensive und -strategie für den Klinikverbund voranzutreiben, um die Vorteile der Einheitsgesellschaft effizient zu nutzen, Ärzte und Pflegepersonal zu entlasten und die Patientensicherheit durch kluge Algorithmen zu unterstützen;
    • darauf hinzuwirken, unwirtschaftliche und medizinisch nicht gebotene Mehrfachstrukturen im klinischen Angebot des Klinikkonzerns zu vermeiden;
    • die Spezialisierung und die Ambulantisierung stärker als bisher zu fordern und zu fördern;
    • die Reform der Psychiatrie weiter voranzutreiben;
    • Anreizsysteme zur Fachkräftesicherung, für verlässliche Dienstpläne und einer steigenden Ausbildungsleistung zu erarbeiten;
    • die künftige Bereitstellung von Mitteln aus dem städtischen Haushalt (Gesellschafterdarlehen, Gesellschafterzuschüsse u.ä.) an die Erfüllung von klaren, einfachen und transparenten Kriterien zu koppeln;
    • Mehrausgaben und Sondereffekte, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, gesondert auszuweisen;
    • Mittel aus dem Bremen-Fonds nur zur Abfederung der besonderen Mehrbelastungen im Rahmen der Corona-Krise bereitzustellen;
  2. die Verantwortlichkeit, das Management und die Aufsicht über die Einheitsgesellschaft Gesundheit Nord an das Finanzressort zu übertragen, um Doppelfunktionen bei der Krankenhausplanung im Gesundheitsressort zu vermeiden;
  3. darauf hinzuwirken, die Verwaltung der Einheitsgesellschaft Gesundheit Nord an Klinikstandorte zu verlagern, damit diese stärker in das Klinikgeschehen integriert wird, und die Nutzflächen reduziert werden können;
  4. der Stadtbürgerschaft bis zum 31. Dezember 2020 zu berichten.