Wirkung des Kulturschutzgesetzes (KGSG)

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Am 6. August 2016 ist das Kulturschutzgesetz (KGSG) in Kraft getreten. Damit wird es diesen Sommer fünf Jahre alt. Das KGSG schützt Kulturgut, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität unseres Landes besonders relevant ist („national wertvolles Kulturgut“), aber auch solches Kulturgut, welches von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird.

Hierzu vereint das Gesetz alle bundesweit geltenden Bestimmungen zum Abwanderungsschutz und auch zur Rückgabe von Kulturgut in einem einheitlichen Gesetz. Die Neufassung der bisherigen Regelung wurde durch zahlreiche Neuregelungen und Vereinfachungen ergänzt.

Das Gesetz soll darüber hinaus den illegalen Handel mit Kulturgut effektiver unterbinden, Rückgabemechanismen verbessern und die Regelungen über national wertvolles Kulturgut modernisieren. Auch stellt es eine Verbesserung des Schutzes für Museumssammlungen dar und schließt Lücken im Abwanderungsschutz. Hierfür wurden eine Reihe mitunter komplexer Regelungsmechanismen geschaffen, die nicht zuletzt dazu beitragen sollen, dass die zuständigen Behörden Kenntnis von schützenswerten Kulturgütern erhalten.

Fünf Jahre nach in Kraft treten des Gesetzes sollte nun überprüft werden, ob das KGSG in seiner jetzigen Form eine gute Balance zwischen den Bedürfnissen des Kunstmarktes und den Forderungen der Politik nach einem „sauberen“ Markt hält.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Sicherstellungen gab es seit dem 06.08.2016 bei der Einfuhr?
  2. Wie viele Sicherstellungen bei der Einfuhr mündeten seit dem 06.08.2016 in eine Rückgabe an die Herkunftsstaaten?
  3. Wie viele Sicherstellungen gab es seit dem 06.08.2016 bei der Ausfuhr?
  4. Wie viele Sicherstellungen bei der Ausfuhr mündeten in eine Rückgabe an die Herkunftsstaaten?
  5. Wie viele Rückgabeverfahren wurden durch Ausfuhrgenehmigungsanträge angestoßen?
  6. Wie viele Ausfuhranträge für Kulturgut nach § 24 KGSG wurden seit dem 06.08.2016 gestellt – in EU-Mitgliedsstaaten und in Drittstaaten?
  7. Werden Gebühren für Ausfuhrgenehmigungen erhoben und wenn ja, in welcher Höhe?
  8. Was geschieht mit Werken, die sichergestellt wurden und nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückgegeben werden?
  9. Sind in den landeseigenen, Kulturgut bewahrenden Einrichtungen Leihnahmen am verschärften Kulturgutschutz gescheitert und wenn ja, wie viele?
  10. In wie vielen Verfahren wurde in Bremen ein Strafverfahren wegen Terrorfinanzierung durch Kulturgüter eingeleitet?
  11. Wie viele Werke wurden seit dem 06.08.2016 im Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen?
  12. Bei wie vielen Werken, die in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen wurden, wurde das Eintragungsverfahren infolge eines Ausfuhrantrags eingeleitet?
  13. Wie viele Negativatteste (§ 14 Abs. 7 KGSG) wurden seit dem 06.08.2016 ausgestellt?
  14. Wie viele neue Stellen wurden seit dem 06.08.2016 für den Kulturgutschutz im Kulturressort geschaffen?
  15. Welche Kosten sind darüber hinaus durch den verstärkten Kulturgutschutz entstanden?