Wie wird das Taubenfütterungsverbot in Bremen durchgesetzt?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die Problematik rund um verwilderte Stadttauben in Bremen – insbesondere im Innenstadtbereich – besteht weiterhin. Der Senat hatte in seiner Antwort auf die mündliche Anfrage der FDP-Fraktion „Wann kommt das Taubenfütterungsverbot?“ (Antwort des Senats vom 13. Februar 2024) dargelegt, dass ein generelles Fütterungsverbot abgelehnt werde. Stattdessen solle mit der Inbetriebnahme erster betreuter Taubenschläge eine gezielte Regelung eingeführt werden. Auch eine Evaluierung sei nicht vorgesehen. Inzwischen ist nach längeren Diskussionen innerhalb der Regierungskoalition im Zuge der Änderung des Ortsgesetzes ein bis Ende 2027 begrenztes Taubenfütterungsverbot in der Bremer Innenstadt schließlich doch noch beschlossen worden. Vor einer Verlängerung des Verbotes soll die Maßnahme evaluiert werden. Allerdings bleiben aktuell Fragen zur konkreten Umsetzung, Kontrolle und nachhaltigen Wirksamkeit dieser Maßnahme offen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Inkrafttreten des Fütterungsverbots ergriffen?
  2. In welcher Form wird die Öffentlichkeit über die geltenden Verbotszonen und die Regeln des Taubenfütterungsverbots informiert?
  3. Wie häufig und in welcher Form wird das Taubenfütterungsverbot kontrolliert?
  4. Wie viele Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot wurden seit Einführung festgestellt?
  5. Wie häufig wurden bislang Bußgelder verhängt?
  6. Auf welche Höhe belaufen sich die bislang verhängten Bußgelder insgesamt?
  7. Wie wird das Fütterungsverbot und die Einrichtung von Taubenhotels aktuell so begleitet, dass in der Zukunft eine aussagekräftige Evaluierung des Taubenfütterungsverbotes ermöglicht wird? Welche Daten werden dafür erhoben? Wie ist Erfolg und Misserfolg des Fütterungsverbotes definiert?