Wer kümmert sich um Wildtiernotfälle?

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Viele Wildtiere haben sich in unseren Städten Ersatzlebensräume geschaffen. Entsprechend häufiger werden verletzte, verwaiste oder geschwächte Tiere, wie Igel, Vögel oder Eichhörnchen, aufgefunden. Vielfach handelt es sich um Jungtiere mit Bedarf an fachgerechter Versorgung, aber auch an Unterbringung und Pflege. Anders als Hamburg oder Niedersachsen verfügt das Land Bremen jedoch über keine Wildtierauffangstation, die Tiere aufnimmt und pflegt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie ist die Versorgung von Wildtiernotfällen im Land Bremen geregelt?
    a. Welche Stellen können Bürgerinnen und Bürger beim Auffinden eines hilfsbedürftigen Wildtieres kontaktieren und zu welchen Zeiten?
    b. Welche Notdienste bestehen?
    c. Wie werden Notfallaufnahmen an Wochenenden und zu Randzeiten sichergestellt?
  2. Über welche Einrichtungen oder ehrenamtlichen Strukturen werden Wildtiernotfälle aktuell in Bremen und Bremerhaven versorgt oder untergebracht?
  3. Welche Kenntnis hat der Senat, wie sich die Zahl der Wildtiernotfälle in den vergangenen zehn Jahren jeweils jährlich entwickelt hat?
  4. Wie viele Wildtiere wurden in den vergangenen zwei Jahren (jeweils jährlich) durch welche Einrichtung oder Initiative in Obhut genommen?
  5. Wie bewertet der Senat das Engagement der Tierheime im Land Bremen bei der Versorgung von Wildtiernotfällen und deren Ausstattung zur Pflege von Wildtieren?
  6. Welche finanziellen und/oder strukturellen Unterstützungsangebote stellt der Senat der Wildtierhilfe und Pflegestationen zur Verfügung?
  7. Inwiefern bestehen Abstimmungen oder Kooperationen mit den Einrichtungen und Initiativen oder mit Wildtierauffangstationen in Niedersachsen?
  8. Inwiefern unterscheiden sich die Hygienevorgaben bei der Versorgung von Haus- und Wildtieren?
  9. Welche Verpflichtungen und Richtlinien bestehen im Land Bremen für den Umgang mit verölten Wildvögeln und wie sind Umgang und Zuständigkeiten konkret geregelt, auch bzgl. Bergung, (Erst-) Versorgung und Rehabilitation der Tiere?
  10. Welche Vereinbarung besteht für den Umgang mit verölten Wildvögeln zwischen den Norddeutschen Bundesländern, welche Verpflichtungen resultiert daraus für das Land Bremen und wie ist die Finanzierung geregelt?
  11. Wie bewertet der Senat die aktuelle Versorgungssituation von Wildtiernotfällen im Land Bremen, auch mit Blick auf akute Fälle?
  12. Wie kann nach Ansicht des Senats für das Land Bremen eine Wildtierauffangstation realisiert und ausgestaltet werden und welcher Finanzierungsbedarf wird gesehen?