Welches Digitalisierungspotential hat das Bearbeitungsverfahren von Sportförderanträgen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Gemäß Richtlinien soll die Sportförderung die Leistungsfähigkeit der Sportorganisationen stärken und unterstützen. Die gängigen Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Mittel stehen auf der Homepage des Senators für Inneres und Sport zum Download bereit. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung und des Einsatzes digitaler Anwendungen stellt sich die Frage, wie effizient, aber auch ressourcen- und nutzerfreundlich das aktuelle Verfahren ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Anträge zur Sportförderung und auf Zuschüsse für Übungs- und Organisations-leitende gehen beim Sportamt durchschnittlich pro Jahr ein?
    a. Zu welchen Terminen haben die Antragstellungen sowie die Abrechnungen jeweils zu erfolgen und wie viele Anträge gehen außerhalb dieser Termine ein?
    b. Wie werden die Anträge und Abrechnungen dem Sportamt übermittelt; wie hoch ist der Anteil der postalisch und der per E-Mail eingehenden Unterlagen jeweils?
    c. In wie vielen Fällen wurden per E-Mail eingehende Anträge und Abrechnungen wegen falscher oder alter Datei-Formate vom Server zurückgewiesen?
    d. In wie vielen Fällen werden nicht die gängigen bzw. nicht die auf der Homepage des Sportamtes bereitgestellten Antrags- und Abrechnungsdokumente verwendet?
    e. Wie viele Sportförderanträge und Abrechnungen sind nach Kenntnis des Senats unvollständig oder fehlerhaft und wie wird mit diesen verfahren?
    f. Wie hoch schätzt der Senat den Beratung- und Bearbeitungsaufwand, der den Beschäftigten durch das Nacharbeiten unvollständiger Anträge und Abrechnungen entsteht?
    g. Wie viele Organisationen benötigen Unterstützung bei der Antragstellung oder Abrechnung und wie häufig wird eine persönliche Beratung in Anspruch genommen?
  2. Wie bewertet der Senat die Aktualität der unter der Rubrik „Sportförderung“ auf der Homepage des Senators für Inneres und Sport zur Verfügung gestellten Informationen und Formulare und wann erfolgte die letzte Aktualisierung?
  3. Wie wird derzeit der fristgerechte Mittelabruf nachgehalten und dokumentiert?
  4. Wie erfolgt die Dokumentation nicht abgerufener Mittel, abgelaufener Bewilligungs-zeiträume und abgelehnter Anträge?
  5. Wie nutzerfreundlich und effizient sind Antragstellung und Abrechnungsverfahren des Sportamtes aus Sicht des Senats und welche Optimierungspotentiale werden gesehen?
  6. Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Einführung eines digitalen, medienbruchfreien Angebotes zur Antragstellung und Abrechnung geprüft bzw. welche Überlegungen und Initiativen gibt es diesbezüglich?
  7. Wie bewertet der Senat das Potential, durch die Digitalisierung das Antrags- und Abrechnungsverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Verwaltung zu entlasten?
  8. Welche Digitalisierungshemmnisse bestehen aus Sicht des Senats bei der Umsetzung und wie können diese beseitigt werden?
  9. Welche Kosten entstehen nach Einschätzung des Senats durch die Einführung eines digitalen Antrags- und Abrechnungsverfahrens und wie hoch wird demgegenüber die Entlastung im Verwaltungsverfahren bewertet?
  10. Inwieweit und mit welchem Ergebnis besteht ein Austausch mit anderen Bundesländern und dem Bund zur Einführung eines digitalen Antrags- und Abrechnungsverfahrens und seiner Übertragbarkeit auf Bremen?
  11. Welche Investitionen wurden in den vergangenen fünf Jahren getätigt, um im Sportamt die Nutzung digitaler Anwendungen zu fördern und in welchen Bereichen genau?
  12. Inwieweit gibt es Überlegungen oder bereits Initiativen zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Sportamt und um welche handelt es sich konkret?