Verlässliche Notbetreuung als Schlüssel gegen Fachkräftemangel und für Familien in Ausnahmesituationen

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Auf welcher Datengrundlage in Bremen über Betreuungs- und Personalplanung im Bildungs- und Kitabereich entschieden wird, ist nach den Erkenntnissen aus der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Drs. 21/1741) weitgehend unklar. Weder zu Ausfalltagen noch zu Bedarf, Ablehnungen oder tatsächlicher Inanspruchnahme von Notbetreuung liegen dem Senat belastbare Zahlen vor. Eine wirksame, evidenzbasierte Steuerung der Betreuungsinfra- struktur ist auf dieser Grundlage faktisch nicht möglich.

Gleichzeitig erhalten Eltern in Bremen im Bedarfsfall nicht die Unterstützung, die zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit notwendig wäre. Das fällt umso schwerer ins Gewicht, als sich Bremen in einer Phase akuten Fachkräftemangels befindet, von dem Frauen in besonderem Maße betroffen sind: Bundesweit arbeitet fast jede zweite erwerbstätige Frau in Teilzeit, häufig unfreiwillig aufgrund fehlender Kinderbetreuung. Notbetreuung soll in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass kurzfristige oder temporäre Ausfälle der regulären Betreuung nicht zwangsläufig zu beruflichen Einschränkungen der Eltern führen – sie hat damit eine zentrale arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Funktion, die über die reine Aufsicht der Kinder hinausgeht.

Bremen weist bundesweit die niedrigste Erwerbsquote von Frauen und Müttern auf: Rund ein Drittel der Frauen im Land ist nicht erwerbstätig, bei Müttern mit Kindern im Kindergarten- oder Kita-Alter ist nur etwa die Hälfte überhaupt erwerbstätig. Als größtes Hindernis gelten dabei fehlende Kitaplätze und unflexible Betreuungszeiten. Die U3-Betreuungsquote liegt in Bremen bei 31,3 % gegenüber 37,8 % im Bundesdurchschnitt – der niedrigste Wert aller Länder.
Für die Wirtschaft hat dieser Zustand erhebliche Folgen: Mütter werden unfreiwillig in Teilzeit gehalten, wodurch der demografisch bedingte Fachkräftemangel zusätzlich verschärft wird. Eine Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (Frühjahr 2025) zeigt, dass unter den derzeitigen Bedingungen 17 % der teilzeitbeschäftigten Mütter ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würden – unter verbesserten Rahmenbedingungen, insbesondere verlässlicherer und flexiblerer Kinderbetreuung, steigt dieser Anteil auf 45 %. Trifft zu den ohnehin unzureichenden Regelbetreuungsangeboten noch eine schlecht organisierte Notbetreuung hinzu, wirkt sich das absehbar negativ auf das berufliche Fortkommen insbesondere von Frauen aus.

Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP offenbart erhebliche strukturelle Erkenntnislücken: Die Notbetreuung in Bremen und Bremerhaven beruht im Wesentlichen auf einem Geflecht informeller, nicht standardisierter Notbehelfe. Verbindliche, einheitliche Mindeststandards für die Notbetreuung existieren nicht, insbesondere nicht im schulischen Bereich. Als einzige konkrete Weiterentwicklung benennt der Senat einen geplanten Bonus-Mechanismus im Rahmen der neuen KiTa-Finanzierungssystematik – dieser zielt jedoch ausschließlich auf die Vermeidung von Betreuungsausfällen ab, nicht auf die Verbesserung der Notbetreuung selbst.

Auch im schulischen Bereich zeigt sich eine ungünstige Entwicklung: Der Unterrichtsausfall an Bremer Grundschulen ist zwischen den Schuljahren 2020/2021 und 2024/2025 von 0,9 % auf 2,0 % gestiegen, der Anteil krankheitsbedingter Lehrkräftefehltage im selben Zeitraum von 8,1 % auf 13,1 %. Belastbare Daten zum Bedarf an und zur Inanspruchnahme von Notbetreuung bei Unterrichtsausfall liegen dem Senat nach eigener Aussage nicht vor.
In der Gesamtschau ist die Datenlage zur Notbetreuung in Bremen und Bremerhaven faktisch nicht vorhanden. Eine verlässliche, bedarfsgerechte und mit dem Arbeitsmarkt mitgedachte Notbetreuung von der Kita bis zur 6. Klasse erfordert daher sowohl eine belastbare Datengrundlage als auch verbindliche strukturelle Verbesserungen.

Beschlussempfehlung:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. eine verbindliche, systematische Datenerhebung zur Notbetreuung einzuführen, die Ausfalltage, Bedarfsmeldungen, Ablehnungen und die tatsächliche Inanspruchnahme erfasst, und der Bürgerschaft hierüber jährlich zu berichten;
  2. verbindliche Mindeststandards für die Notbetreuung – sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für Schulen – zu Personalschlüssel, Mindestbetreuungsumfang und Qualifikation des eingesetzten Personals zu schaffen;
  3. die Zugangskriterien zur Notbetreuung zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der Seestadt Bremerhaven zu vereinheitlichen, zu prüfen, ob das Bremerhavener Modell des voraussetzungslosen Zugangs auf Bremen übertragen werden kann, und bürokratische Nachweispflichten für erwerbstätige Eltern abzubauen;
  4. die bestehende kitaportal.bremen.de Plattform, um eine zentrale Melde- und Informationsmodul für verfügbare Notbetreuungskapazitäten zu erweitern, welches Eltern und Arbeitgebern eine kurzfristige Planung ermöglicht;
  5. der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft spätestens sechs Monate nach Beginn der Datenerhebung über den Stand der Umsetzung der unter den Ziffern 1 bis 4 genannten Maßnahmen zu berichten.