Umgehung der Bezahlkarte verhindern
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Vor über einem Jahr haben sich die Bundesländer auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geduldete geeinigt. Mit diesem Beschluss wurde insbesondere das Ziel verfolgt, die Überweisung von Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu unterbinden und Schlepperkriminalität zu bekämpfen. Dies soll auch einen Beitrag dazu leisten, die illegale Migration zu begrenzen und letztlich den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen senken.
In Bremen soll die Bezahlkarte im März 2025 an den Start gehen. Sie wird an Menschen verteilt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, volljährig sind und über kein eigenes Bankkonto verfügen.
Die Inhaber von Bezahlkarten können dabei bis zu 120 Euro monatlich in bar abheben – deutlich mehr als in den meisten anderen Bundesländern. In 3 von 16 Ländern, darunter auch in Niedersachsen, gilt ein Limit von 50 Euro pro Person und Monat. In einigen Ländern gilt für Kinder und Jugendliche sogar ein niedrigeres Limit, beispielsweise in Brandenburg (25 Euro) oder Hamburg (10 Euro).
Trotz dieser großzügigen Regelung gibt es leider in Bremen, wie in anderen Bundesländern auch, Pläne das Bargeldlimit und damit auch den gesetzgeberischen Zweck der Bezahlkarte zu unterwandern. So ruft beispielsweise das „Bremer Bündnis gegen Rechts“ dazu auf, mit einer Tauschaktion Asylbewerbern zu mehr Bargeld zu verhelfen. Es gibt sogar schon konkrete Überlegungen, wie dies bewerkstelligt werden soll: Asylbewerber sollen mit ihrer Bezahlkarte in Supermärkten Einkaufsgutscheine erwerben, die Ihnen im Gegenzug gegen Bargeld abgekauft werden sollen. Hierzu ist in der Zionsgemeinde ein regelmäßiger Termin geplant.
Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Umgehungsaktionen in anderen Bundesländern wird aktuell eine Debatte um die Rechtmäßigkeit solcher Umgehungen geführt. Laut der Antwort des Senats auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hierzu geht dieser nach aktuell geltender Rechtslage davon aus, dass die Umtauschaktionen wohl aktuell legal seien. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen vom Senat erwarten, dass er sich klar gegen die Umgehung seiner selbst eingeführten Regelungen positioniert ggf. auftretende Gesetzeslücken schließt.
Die Bürgerschaft (Land) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:
Eine Umgehung des Bargeldlimits der Bezahlkarten mittels des Umtauschs von Gutscheinen widerspricht dem angestrebten Zweck der Regelung, das Bargeldlimit zu begrenzen, um damit die Überweisung von Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu unterbinden und Schlepperkriminalität zu bekämpfen.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- Sich auf Bundesebene für die Schaffung einer Rechtsgrundlage einzusetzen, auf deren Grundlage die eine Umgehung der Bezahlkarte mittels des Umtauschs von Gutscheinen als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit zu werten ist.
- Zu prüfen, ob bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung eine Ahndung von Umgehungsaktionen auch über Landes- oder Kommunalrecht möglich ist und wenn dies noch nicht der Fall sein sollte, eine entsprechende landes- oder kommunalrechtliche Regelung zu schaffen.
- Gemeinsam mit dem Betreiber der Bezahlkarte zu prüfen, ob der Kauf von Gutscheinen mit der Bezahlkarte technisch unterbunden werden kann, um Umgehungsaktionen zu verhindern.
- Nach Inkrafttreten einer solchen Regelung unverzüglich mit der Durchsetzung dieser Regelung zu beginnen und jegliche Formen von Tauschbörsen ordnungsrechtlich zu unterbinden.
- Der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie der staatlichen Deputation für Inneres spätestens quartalsweise nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft (Land) über