Stand und Umsetzung des ÖPNV-Projekts „On-Demand-Shuttle“

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP. 

Ein innovativer, moderner und flexibler öffentlicher Personennahverkehr vereint sowohl die klimafreundliche Mobilität als auch die Daseinsvorsorge der Bremerinnen und Bremer und ist für die Verkehrswende unverzichtbar. Der On-Demand-Shuttle ist so ein Serviceangebot, welches nicht nur den ÖPNV flexibilisiert, sondern mit Blick auf den motorisierten Individualverkehr Entlastung mit sich bringen kann. Der On-Demand-Shuttleservice kann eine gute Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV darstellen. Denn ein On-Demand-Shuttle kann dorthin kommen, wo der reguläre ÖPNV an die Grenzen stößt. Er kann als Zubringerfunktion dienen und kann insbesondere zu Randzeiten eingesetzt werden. On-Demand-Shuttle können als wichtiger Pfeiler zur intelligenten Verkehrssteuerung beitragen.

Verschiedene Städte in Deutschland und in Europa sind hier bereits besser aufgestellt. Beispiele sind hierfür die vielfältigen Projekte zu On-Demand-Shuttleservices wie der SSB Flex Stuttgart, ioki Hamburg, MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger München oder CleverShuttle mit Diensten in verschiedenen Städten, GoSutton in London oder Stockholm mit Shortl.

Bremen hat im „Green City Masterplan“ unter der Maßnahmenskizze 2.3.a ein entsprechendes Pilotprojekt mit der Priorisierung sehr hoch und einem Umsetzungshorizont ab 2019 angekündigt. Zudem wurde ein entsprechender Förderantrag für ein On-Demand-Shuttleservice mit dem dritten Förderaufruf zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssystem“ gestellt. Die Förderung ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“. Die Förderung soll intelligente Lösungen für die Mobilität von Morgen vorantreiben. Mit der Förderzusage des dritten Aufrufs erhält Bremen beziehungsweise die BSAG Fördergelder in Höhe von 1.147.583 Euro.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Ab wann wird das Pilotprojekt zum On-Demand-Shuttleservice umgesetzt?
  2. Welche Stadtteile/Bereiche sollen in das Pilotprojekt mit aufgenommen werden?
  3. Welche Art von Bussen/Verkehrsmittel sollen eingesetzt werden und mit welcher Antriebstechnologie?
  4. Welche Umsetzungsschritte aus der Maßnahmenskizze 2.3.a sind bereits erfolgt und welche stehen noch aus?
  5. Inwieweit wurde das Fördergeld in Höhe von 1.147.583 Euro bereits in voller Höhe an die BSAG freigegeben? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie hoch ist die Förderquote der Bundesförderung für Bremen?
  7. Inwieweit stehen weitere EU- (EFRE), Bundes- oder Landesmittel, zum Beispiel zur Beschaffung von Elektro-, Brennstoffzellen- oder Wasserstoffbussen, zur Verfügung oder wurden diese beantragt? Wenn ja in welcher Höhe und aus welchen Programmen, wenn nein warum nicht?
  8. Welcher Umsetzungsfrist unterliegt der Förderzusage des dritten Aufrufs „Digitalisierung kommunaler Verkehrssystem“ des BMVI?