Parkhaus am Klinikum Bremen-Mitte: Reichen 950 PKW-Stellplätze für Klinik und Quartier?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Am Klinikum Bremen-Mitte (KBM) soll ein Parkhaus mit 950 PKW-Stellplätzen entstehen. Gleichzeit werden nach Fertigstellung am Standort keine zusätzlichen Mitarbeiterparkplätze außerhalb des Parkhauses zur Verfügung stehen.
Die bisher vorliegenden Angaben zur PKW-Nutzung und zum Stellplatzbedarf der KBM-Beschäftigten sind allerdings nicht ohne Weiteres miteinander in Einklang zu bringen. So heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21/884 S), dass auf Grundlage einer Mobilitätsbefragung aus dem Jahr 2021 rund 38% und damit ca. 1.000 der damals 2.645 Beschäftigten regelmäßig mit dem PKW zum KBM pendeln. Eine aktuelle Mobilitätsbefragung kommt – bezogen auf 1.440 Mitarbeitende – zu dem Ergebnis, dass 60% den PKW als alleiniges oder hauptsächliches Verkehrsmittel nutzen.
Gemäß aktualisiertem Verkehrsgutachten mit Stand Dezember 2025 wird davon ausgegangen, dass die Beschäftigten nach Fertigstellung des Parkhauses und Standortkonzentration zu Spitzenzeiten einen Bedarf von ca. 540 PKW-Stellplätzen haben werden. Hinzu komme ein Bedarf von rund 90 PKW-Stellplätzen für Auszubildende und Mitarbeiter der Bildungsakademie.
Da rund ein Viertel der Stellplätze als Quartiergarage für Anwohner des Neuen Hulsberg-Viertels reserviert werden soll, stellt sich die Frage, ob die geplante Kapazität für Klinikbetrieb und Quartiersparken bedarfsgerecht ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der aktuellen Mobilitätsumfrage, wonach 60% der 1.440 KBM-Mitarbeitenden den PKW als alleiniges oder hauptsächliches Verkehrsmittel nutzen?
  2. Wie viele Beschäftigte – inkl. der Gestellten – werden nach Abschluss der Standortkonzentration am KBM tätig sein und wie viele werden nach Einschätzung der Klinikleitung regelmäßig mit dem PKW pendeln?
  3. Ist geplant, unter den Beschäftigten den konkreten Stellplatzbedarf zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
  4. Von wie vielen PKW-Pendlern mit Stellplatzbedarf ist zu Spitzenzeiten bezogen auf
    a. Klinikbeschäftigte,
    b. Auszubildende,
    c. Mitarbeitende der Bildungsakademie,
    d. Patientinnen und Patienten,
    e. Besucherinnen und Besuchern und ggf. weiteren Nutzergruppen auszugehen?
  5. Wie wird der Spitzenbedarf von 540 Stellplätze für Beschäftigte konkret berechnet?
    a. Welche Annahmen zu Schichtzeiten/-wechseln und gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden liegen zugrunde?
    b. Von wie vielen freien Parkmöglichkeiten wird zu Spitzenzeiten ausgegangen?
  6. Wie wird der zusätzliche Bedarf von 90 Stellplätzen für Auszubildenen und Beschäftigte der Bildungsakademie berechnet und in welchem Umfang überschneiden sich deren Nutzungszeiten mit den Spitzenzeiten der übrigen Beschäftigten?
  7. Wie werden sich die 950 geplanten PKW-Stellplätze jeweils auf die verschiedenen Nutzergruppen verteilen?
    a. Welche Dauerparkmöglichkeiten sind für welche Nutzergruppe jeweils vorgesehen?
    b. Inwiefern ist geplant, die als Quartiersgarage vorgesehenen PKW-Stellplätze dauerhaft oder nur zu bestimmten Zeiten für die Quartiersnutzung zu überlassen?
  8. Inwieweit hält der Senat die geplanten 950 Stellplätze angesichts der unterschiedlichen Mobilitätsdaten, der Standortkonzentration und der zusätzlichen Funktion des Parkhauses als Quartiersgarage weiterhin für bedarfsgerecht und welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn sich nach Inbetriebnahme herausstellt, dass die Kapazität nicht ausreicht?
  9. Welche Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung und zum Bewohnerparken sind im Umfeld des KBM und des Neuen Hulsberg-Viertels genau vorgesehen und wann sollen diese umgesetzt werden?
  10. Wie ist das Mitarbeiterparken an den übrigen Standorten der Gesundheit Nord sowie an anderen Kliniken in Bremen und dem Delme Klinikum Delmenhorst geregelt?
    a. Mit welchen Kosten ist das Parken für die Beschäftigten dort jeweils verbunden?
    b. Welche Regelung wird hinsichtlich der Kosten für das künftige Mitarbeiterparken am KBM von der Klinikleitung für sinnvoll erachtet?
  11. Welchen Einfluss hat nach Einschätzung des Senats die Tarifgestaltung durch die BREPARK auf die Nutzung des Parkhauses und inwiefern wird bei der Ausgestaltung der Tarife das Gespräch mit der Klinikleitung bzw. Geschäftsführung der Gesundheit Nord geführt?