Organisierte Kriminalität: Wie ist die aktuelle Lage im Land Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Das Bundeskriminalamt gibt jährlich einen Lagebericht zur Organisierten Kriminalität heraus. Eine letzte ausführlichere Betrachtung der Situation im Land Bremen stammt aus dem Jahr 2015 und ging dabei auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU zurück. 

Bei der Betrachtung der Organisierten Kriminalität im Land Bremen stand zuletzt vor allem die Erscheinungsform der Clankriminalität im Mittelpunkt. Aber Organisierte Kriminalität erschöpft sich nicht allein in der Clankriminalität, sondern weist, neben den Erscheinungsformen der Rockerkriminalität oder den mafiösen Strukturen mit Nationalitätsbezug, vor allem auch Überschneidungen mit vielen anderen Deliktsformen auf. Zu einem umfassenden Bild über die  Organisierte Kriminalität im Land Bremen gehört es, dass nicht nur die Verfahren in den Blick genommen werden, die die Staatsanwaltschaft Bremen selbst führt, sondern auch solche, die direkte Auswirkungen auf das Land Bremen und seine Städte Bremen und Bremerhaven haben. Gerade Organisierte Kriminalität macht weder an Landes- noch an Bundesgrenzen halt, sondern agiert grenzüberschreitend.

Für die Bestimmung, wann es sich um eine Form der „Organisierten Kriminalität“ handelt, ist die Arbeitsdefinition der GAG Justiz/Polizei von Mai 1990 zu Grunde zu legen. 

Wir fragen den Senat:

  1. a) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Organsierter Kriminalität waren in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 bei der Staatsanwaltschaft Bremen anhängig?

    b) Wie viele Tatverdächtige gab es in den vorgenannten Verfahren? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund)

    c) Welchen Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität waren diese Verfahren jeweils zuzuordnen?

    d) Welchen Kriminalitätsbereichen sind diese Verfahren jeweils zuzuordnen? In wie vielen Fällen konnte ein deliktsübergreifendes Verhalten festgestellt werden?

    e) Bei wie vielen dieser Verfahren bestand ein Bezug in andere Bundesländer? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)

    f) Bei wie vielen dieser Verfahren bestand ein Bezug in andere Staaten? (Bitte nach Staaten aufschlüsseln)

    g) Wie viele dieser Verfahren konnten mit einer Verurteilung abgeschlossen werden, bei wie vielen Verfahren kam es zu einer Einstellung (bitte nach Gründen aufschlüsseln) und bei wie vielen der Verfahren erfolgte ein Freispruch?
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  2. a) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Organsierter Kriminalität waren in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 bei den Staatsanwaltschaften außerhalb Bremens anhängig, die aber zugleich einen Tatbezug zum Land Bremen haben?

    b) Wie viele Tatverdächtige gab es in den vorgenannten Verfahren? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund)

    c) Welchen Erscheinungsformen (Clankriminalität, Rockerkriminalität etc.) der Organisierten Kriminalität waren diese Verfahren jeweils zuzuordnen?

    f) Welchen Kriminalitätsbereichen sind diese Verfahren jeweils zuzuordnen und in wie vielen Fällen konnte deliktsübergreifendes Verhalten festgestellt werden?

    e) Bei wie vielen dieser Verfahren bestand ein Bezug in dritte Bundesländer? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)

    f) Bei wie vielen dieser Verfahren bestand ein Bezug in anderen Staaten? (Bitte nach Staaten aufschlüsseln)

    g) Wie viele dieser Verfahren konnten mit einer Verurteilung abgeschlossen werden, bei wie vielen Verfahren kam es zu einer Einstellung (bitte nach Gründen aufschlüsseln) und bei wie vielen der Verfahren erfolgte ein Freispruch?
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  3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die in Bremen in der Organisierten Kriminalität tätigen Gruppierungen vor (Größe, Organisationsform, Struktur, Verbindung zu Gruppierungen aus anderen Ländern und Staaten etc.)?
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  4. Liegen dem Senat Erkenntnisse über die Tätigkeiten der „Nigerianischen Mafia“, der „Albanischen Mafia“, der „Italienischen Mafia“, der „Chinesischen Triaden“ oder weiteren Mafias mit Nationalitätsbezug im Land Bremen vor? Wenn ja, wie äußern sich diese Aktivitäten in Bremen und mit welchen bereits in Bremen verwurzelten Gruppierungen der Organsierten Kriminalität arbeiten diese ggf. zusammen? 
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  5. Wie hoch waren die finanziellen Schäden durch Organisierte Kriminalität im Land Bremen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils?
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  6. In welches Deliktbereichen sind in den vergangenen fünf Jahren die größten Schäden durch Organisierte Kriminalität entstanden?
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  7. Wie hoch waren die festgestellten kriminellen Erträge durch Organisierte Kriminalität im Land Bremen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils?
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  8. Wie hoch waren die vorläufig gesicherten Vermögenswerte im Zusammenhang mit Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität in den letzten fünf Jahren insgesamt?
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  9. Zu welchen Waffenfunden kam es in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität jeweils? (Bitte nach Art und Menge der Waffen differenzieren)
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  10. Konnten aufgefundene Waffen bestimmten Delikten zugeordnet werden? Wenn ja, in wie vielen Verfahren war dies der Fall?
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  11. Zu welchen Drogenfunden kam es in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität jeweils? (Bitter unter Angabe der Art, Menge und dem Straßenverkaufswert der Drogen)
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  12. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Form und Ausmaß von Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit der Organsierten Kriminalität in Bremen und den direkten Umlandgemeinden?
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  13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zusammenarbeit zwischen Gruppierungen der Organsierten Kriminalität mit terroristischen Vereinigungen?
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  14. Welche Anstrengungen hat der Senat in der Vergangenheit unternommen, um Organisierte Kriminalität in Bremen effektiver zu bekämpfen und welche Anstrengungen plant der Senat für die Zukunft?
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  15. Inwiefern arbeitet das Landeskriminalamt Bremen mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und dem Bundeskriminalamt im Kampf gegen Organisierte Kriminalität zusammen? 
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  16. Gibt es eine direkte Zusammenarbeit zwischen dem Landeskriminalamt Bremer und ausländischen Polizeibehörden in Fragen der Organiserten Kriminalität? Wenn ja, mit welchen Polizeibehörden aus welchen Staaten findet diese Zusammenarbeit statt, wie viele Verfahren hat dies betroffen und welchen Deliktsbereichen sind diese Verfahren zuzuordnen?