Mit mobilem Schwimmcontainer Spaß an der Bewegung im Wasser vermitteln


Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Wasser übt auf die meisten Menschen seit jeher eine besondere Faszination aus – und der Sprung ins erfrischende Nass gehört für viele gerade im Sommer dazu. Wasser birgt aber auch Gefahren. Umso wichtiger ist es, dass insbesondere Kinder frühzeitig mit dem Element vertraut gemacht werden und sicher schwimmen lernen.
Allerdings hat sich laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zwischen 2017 und 2022 bundesweit die Zahl der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, von 10 auf 20 Prozent erhöht. Aufgezeigt wurde zudem, dass rund die Hälfte der Kinder aus Familien mit geringem Haushaltseinkommen Nichtschwimmer sind. Der hohe Anteil an Nichtschwimmern hat vielfältige Gründe: Ausgefallener Schwimmunterunterricht durch pandemiebedingte Bäder-Schließungen, fehlende Schwimmflächen, aber auch Eltern, die ihren Kindern keine Vorbilder sind, weil sie selbst nicht oder nicht sicher schwimmen können.

Dass diese Entwicklung auch auf Bremen zutrifft, zeigt die Zahl der Nichtschwimmer zu Beginn der 3. Klasse für das Schuljahr 2022/2023: Von den 4.790 Drittklässlern an öffentlichen Schulen konnten zu Beginn 59 Prozent nicht schwimmen. Zur Verbesserung der Wassergewöhnung und Intensi¬vierung der Schwimmausbildung wurde daraufhin die Wasserzeit von Drittklässlern von 30 auf 45 Minuten erhöht. Eine erste Auswertung habe einen positiven Effekt und Aufholprozess gezeigt, wenngleich zur Verstetigung die Ausgangsbedingungen, also die Wasserzeiten und Schwimmlern-Wochen, gleichbleiben müssten. Angesichts der hohen durchschnittlichen Auslastung der Bremer Bäder und der Tatsache, dass die Zahl der Kinder in der Stadt Bremen und damit verbunden die Anzahl der Schulen und Klassen kontinuierlich steigt, wird dies zukünftig eine noch größere Heraus¬forderung darstellen.

Um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu stärken, hat das Land Nordrhein-Westfalen im vergan-genen Jahr einen innovativen Ansatz gewählt: Im Rahmen einer Schwimmoffensive wurde das Modellvorhaben „narwali“ mit fünf mobilen Schwimmcontainern auf den Weg gebracht. Bei den mobilen Bädern handelt es sich um umgebaute Seefrachtcontainer. Während der zweijährigen Projektdauer sollen die Container, die über Schwimmbecken, Schwimmbadtechnik, Umkleidebereiche und Sanitäranlagen verfügen, an verschiedenen Standorten zum Einsatz

Wasser übt auf die meisten Menschen seit jeher eine besondere Faszination aus – und der Sprung ins erfrischende Nass gehört für viele gerade im Sommer dazu. Wasser birgt aber auch Gefahren. Umso wichtiger ist es, dass insbesondere Kinder frühzeitig mit dem Element vertraut gemacht werden und sicher schwimmen lernen.
Allerdings hat sich laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zwischen 2017 und 2022 bundesweit die Zahl der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, von 10 auf 20 Prozent erhöht. Aufgezeigt wurde zudem, dass rund die Hälfte der Kinder aus Familien mit geringem Haushaltseinkommen Nichtschwimmer sind. Der hohe Anteil an Nichtschwimmern hat vielfältige Gründe: Ausgefallener Schwimmunterunterricht durch pandemiebedingte Bäder-Schließungen, fehlende Schwimmflächen, aber auch Eltern, die ihren Kindern keine Vorbilder sind, weil sie selbst nicht oder nicht sicher schwimmen können.

Dass diese Entwicklung auch auf Bremen zutrifft, zeigt die Zahl der Nichtschwimmer zu Beginn der 3. Klasse für das Schuljahr 2022/2023: Von den 4.790 Drittklässlern an öffentlichen Schulen konnten zu Beginn 59 Prozent nicht schwimmen. Zur Verbesserung der Wassergewöhnung und Intensi¬vierung der Schwimmausbildung wurde daraufhin die Wasserzeit von Drittklässlern von 30 auf 45 Minuten erhöht. Eine erste Auswertung habe einen positiven Effekt und Aufholprozess gezeigt, wenngleich zur Verstetigung die Ausgangsbedingungen, also die Wasserzeiten und Schwimmlern-Wochen, gleichbleiben müssten. Angesichts der hohen durchschnittlichen Auslastung der Bremer Bäder und der Tatsache, dass die Zahl der Kinder in der Stadt Bremen und damit verbunden die Anzahl der Schulen und Klassen kontinuierlich steigt, wird dies zukünftig eine noch größere Herausforderung darstellen.

Um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu stärken, hat das Land Nordrhein-Westfalen im vergan-genen Jahr einen innovativen Ansatz gewählt: Im Rahmen einer Schwimmoffensive wurde das Modellvorhaben „narwali“ mit fünf mobilen Schwimmcontainern auf den Weg gebracht. Bei den mobilen Bädern handelt es sich um umgebaute Seefrachtcontainer. Während der zweijährigen Projektdauer sollen die Container, die über Schwimmbecken, Schwimmbadtechnik, Umkleidebereiche und Sanitäranlagen verfügen, an verschiedenen Standorten zum Einsatz kommen. Für das wissenschaftlich begleitete Projekt, dessen Umsetzung über Projektträger aus dem organisierten Sport erfolgt, stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Kosten eines Schwimmcontainers rund 250.000 € betragen.

Obwohl in Bremen durch die Ausweitung des Schulschwimmens und Erhöhung der Ferien-schwimmkurse wieder mehr Kinder ein Schwimmabzeichen erlangen konnten, besteht noch immer großer Nachholbedarf. Allerdings bedarf es angesichts knapper Schwimmflächen und stark nachgefragter Kurse auch kreativer und flexibler Ansätze, um mehr Menschen – und dabei insbesondere Kinder – einen Zugang zum Element Wasser zu ermöglichen. Dass es funktioniert, vor Ort mobile Schwimmbecken einzusetzen und so den Kindern das Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nahezubringen, zeigt die erfolgreiche Arbeit des Vereins SCHWIMM MIT e.V.

Dabei ist klar: Mobile Schwimmcontainer können keine festen Schwimmstätten ersetzen, aber sie können einen Beitrag bei der Entwicklung erster Basiskompetenzen leisten. Vor diesem Hintergrund bieten mobile Schwimmcontainer auch für Bremen vielfältige Chancen und Einsatzmöglichkeiten. Zum einen kann noch stärker auf die Bedeutung und Notwendigkeit, schwimmen zu lernen, aufmerksam gemacht werden. So kann eine Nutzung durch Kindertagesstätten und Grundschulen in Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen frühzeitig Kinder und Familien erreichen, die selbst kein Schwimmbad besuchen würden. Zum anderen wird ein flexibel einsetzbares Zusatzangebot geschaffen, das die bestehende und zukünftige Bäderinfrastruktur Bremens ergänzt. Dadurch können Grundschulen entlastet werden, die sich in Stadtteilen ohne feste Schwimmstätten befinden und für das Schulschwimmen zum Teil zeitintensive An- und Abfahrtswege zu bewältigen haben. Dies ist bspw in Strom und Seehausen der Fall, wo Grundschüler bis zu 40 Minuten zum Hallenbad Huchting benötigen.

Darüber hinaus sind Angebote für alle Altersgruppen und Kulturkreise möglich, wie Wassergewöhnung für Erwachsene und Schwimmprojekte für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie im Therapiebereich für Reha-Sport-Kurse oder Baby-Schwimmen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Schwimmflächen in Bremen knapp sind – wie knapp zeigte das zähe Ringen um den Erhalt des maroden Unibades, dessen Kapazitäten für das Schul¬schwimmen und den Vereinssport unverzichtbar sind. Der vorläufig genehmigte Weiterbetrieb sollte jedoch nicht davon abhalten, neben dem Ausbau und der Modernisierung der Bäderinfrastruktur nicht auch unkonventionelle Ideen umzusetzen. Schwimmcontainer werben für das Schwimmen lernen, sind eine sinnvolle Ergänzung bei der Wassergewöhnung und -bewältigung vor Ort und tragen ein Stück weit zur Entzerrung der zur Verfügung stehenden Schwimmflächen und Kapazitäten bei.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) stellt fest, dass es ein großes Anliegen ist, die Schwimm-fähigkeit von Kindern weiterhin zu stärken und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf,

  1. ein Konzept zur Anschaffung und zum Einsatz eines mobilen Schwimmcontainers – orientiert am Beispiel des „narwali“ Projekts des Landes Nordrhein-Westfalen – zu erarbeiten, das auch Projekt- und Finanzierungpartnerschaften sowie eine mögliche Trägerschaft dar¬stellt.
  2. der städtischen Deputation für Sport sowie der städtischen Deputation für Kinder und Bildung binnen drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.