Gemeinsamer Antrag von FDP und CDU zur Einführung einer „Meisterprämie“ im Handwerk
Lencke Steiner/ Birgit Bergmann: „Meisterausbildung muss attraktiver werden“
„Nachdem sich die Große Koalition in Niedersachsen auf Initiative der dortigen FDP-Fraktion in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer ‚Meisterprämie‘ im Handwerk verständigt hat, muss Bremen gleichziehen“, fordern die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Birgit Bergmann, sowie die Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Lencke Steiner. Die beiden Fraktionen haben dazu gestern einen Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingebracht.
Während ein Hochschulstudium in Deutschland gebührenfrei ist, bezahlen Meisterschüler Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von durchschnittlich 9.000 Euro, hinzu kommen Kosten für das Meisterstück sowie in vielen Fällen ein Verdienstausfall. „Bisherige Fördermöglichkeiten wie das ‚Meister-BAföG‘ decken nur rund die Hälfte der Ausbildungskosten ab. Diese ungleiche und ungerechte Behandlung wollen wir abbauen“, erläutert Bergmann. Steiner verweist auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der Meisterausbildung als Qualitätssiegel im Handwerk sowie für eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung: „Der Meisterbrief ist für viele Handwerksberufe die Grundvoraussetzung für eine Betriebsgründung bzw. eine Unternehmensnachfolge. Dies wollen wir fördern“.
Bergmann und Steiner betonen, dass es sich dabei um gut investiertes Geld handelt: Den überschaubaren Mehrausgaben stehen Steuermehreinnahmen durch Betriebsneugründungen und neu geschaffene Arbeitsplätze entgegen.“ Das Bremische Handwerk dürfe bei der Meisterausbildung keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Niedersachsen erleiden, fordern die beiden Abgeordneten.
Zum Hintergrund:
In ihrem Antrag fordern CDU und FDP den rot-grünen Senat auf, auf Landesebene eine „Meisterprämie“ für erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk einzuführen. Dieser soll sich der Höhe nach an der geplanten „Meisterprämie“ in Niedersachsen orientieren. Diskutiert wird ein Betrag zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Voraussetzung soll sein, dass der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsort des Antragstellers seit mindestens zwölf Monaten im Land Bremen liegt. Parallel dazu soll sich der Senat über den Bundesrat für eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzes einsetzen, damit das „Meister-BAföG“ zukünftig einen höheren Anteil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abdeckt. Dies soll auch für Aufstiegsfortbildungen außerhalb des Handwerks gelten, wie z.B. Fachwirte, Fachkaufleute und Industriemeister.