Klinikum Links der Weser: Welche Pläne hat der Senat für 6,2 ha Entwicklungsfläche?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

In seiner Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion zu den Nachnutzungsplänen für das Klinikum Links der Weser hat der Senat in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft vom 25. März 2025 mitgeteilt, die nach Verlagerung der Klinik von der Gesundheit Nord nicht mehr benötigten Flächen – nach derzeitigem Stand rund 6,2 ha – von der Brestadt entwickeln zu lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Flächen und Gebäude am Klinikum Links der Weser werden von der Gesundheit Nord künftig nicht mehr medizinisch genutzt und wann genau werden diese freigezogen?
  2. Welche städtebaulichen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen verfolgt der Senat bei der Entwicklung des Areals?
  3. Inwiefern ist es zutreffend, dass mit der Gesamtentwicklung des freiwerdenden Areals die städtische Gesellschaft Brestadt beauftragt werden soll?
  4. Welche Wertermittlungen liegen für die Flächen, die nicht mehr von der Gesundheit Nord benötigt werden, vor und zu welchen Konditionen ist die Veräußerung an die Brestadt geplant?
  5. Welche Überlegungen bestehen, private Investoren bei der städtebaulichen Entwicklung einzubeziehen?
  6. Zu wann ist beabsichtigt, der Brestadt den Auftrag für die städtebauliche Entwicklung zu übertragen und wann sollen erste Nachnutzungsoptionen feststehen?
  7. Von welchem Zeitplan für den Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungsprozess durch die Brestadt geht der Senat aus?
  8. Inwiefern sieht der Senat die Notwendigkeit, schon jetzt mit der Entwicklung von Nachnutzungsperspektiven zu beginnen, um langandauernde Leerstände zu vermeiden?
  9. Wie bewertet der Senat die Ressourcen der Brestadt, um Großprojekte wie die Flächen am Klinikum Links der Weser erfolgreich zu entwickeln?
  10. Inwieweit und in welcher Form wird die ADAC-Luftrettungsstation am Klinikum Links der Weser in die Planungen einbezogen und was sind die technischen, planerischen und rechtlichen Herausforderungen, wenn das Areal dem Städtebau zugeführt wird?