Zugang zu assistierter Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch endlich erleichtern!

Antrag der Fraktion der FDP.

Nach aktuellen Statistiken bleiben mehr als sechs Millionen Deutsche ungewollt kinderlos. Für Paare, die sich ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, stehen heute dank des medizinischen Fortschritts zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die dabei anfallenden Behandlungskosten der Reproduktionsmedizin stellen jedoch vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen vor enorme Schwierigkeiten.

Leider übernehmen seit 2004 die gesetzlichen Krankenkassen nur noch maximal 50 Prozent der Kosten von Kinderwunschbehandlungen. Die Zahl der durch reproduktionsmedizinische Verfahren gezeugten Kinder ist infolge dessen drastisch zurückgegangen. Dies zeigt deutlich, wie hoch die finanzielle Hürde für viele Betroffenen ist.

Zwischenzeitlich stellt deshalb der Bund mit der am 1. April 2012 in Kraft getretenen „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ finanzielle Hilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Bundesland, in dem ein betroffenes Paar seinen Hauptwohnsitz hat, ein eigenes Landesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen auflegt.

Leider verweigert der Senat nun bereits seit zwei Legislaturperioden die Auflegung eines entsprechenden Landesprogramms, obwohl die Belastung für den Landeshaushalt gering sein dürfte. Weil der Nutzen eines solchen Programms enorm wäre und ein Wunschkind nicht vom Geldbeutel abhängen darf, ist auch das Land Bremen in der Verantwortung ein solches Landesprogramm zu schaffen und zu finanzieren.

Die Bremische Bürgerschaf (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Haushaltsmittel einzuplanen und ein Förderprogramm auf den Weg bringen, um eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktionsmedizin zu ermöglichen. Die Fördergrundsätze sind mit Blick auf die überarbeitete Förderrichtlinie des Bundes zu gestalten.
  2. Der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.