Innovative Modellvorhaben des Radverkehrs – Welche Leuchttürme hat Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert innovative Leuchtturmprojekte des Radverkehrs. Diese investiven Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verbesserung des Radverkehrs und zur nachhaltigen Mobilität leisten sowie die Attraktivität und die Sicherheit des Fahrradverkehrs steigern. Hierzu wurde im Bundesanzeiger am 8. Juli 2019 die „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ bekannt gegeben. Diese Richtlinie stellt eine Ergänzung zu der seit 2017 bestehenden Förderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ dar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Inwieweit hat die Stadt Bremen eine Interessenbekundung bezogen auf die „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ und bezüglich der nachfolgenden Themen bei dem Projektträger, dem Bundesamt für Güterverkehr, mitgeteilt?
    • Innovative, investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verhältnisse der Radverkehrsinfrastruktur. Bitte um eine detaillierte und standortbezogene Ausführung.
    • Innovative, investive Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität durch den Radverkehr. Bitte um eine detaillierte und standortbezogene Ausführung.
    • Weitere innovative, investive Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs. Bitte um eine detaillierte und standortbezogene Ausführung.
    • Wenn keine Interessenbekundung eingereicht wurde, warum nicht? Bitte um ausführliche Darstellung.
    • Wenn eine Interessenbekundung eingereicht wurde, in welchem Umfang werden die sieben Fördervoraussetzungen für die jeweiligen Modellvorhaben erfüllt? Bitte detailliert darstellen.
  2. Welche Maßnahmen wurden mit Bezug auf die „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen“ in Bremen umgesetzt? Bitte alle Maßnahmen mit Umsetzungsstand detailliert und standortbezogen ausführen, inklusive der Höhe der Förderquoten.
  3. Welche sonstigen innovativen Fördermaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs und zur Erhöhung der Sicherheit im Radverkehr (Land, Bund, EU) sind dem Senat bekannt und in welchem Umfang mit welcher Förderquote wurden solche Maßnahmen in den letzten vier Jahren in Bremen umgesetzt?
  4. Welche sonstigen innovativen Fördermaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Erhöhung der Sicherheit im Radverkehr (Land, Bund, EU) mit welchem Umfang und mit welcher voraussichtlichen Förderquote wurden bereits beantragt und werden in der zwanzigsten Legislaturperiode voraussichtlich umgesetzt? Bitte eine detaillierte Aufstellung aller geförderten Maßnahmen.