Fast 45 Millionen verschenkt – Inkonsequente Rückholung des Unterhaltskostenzuschusses – Kümmert sich Bremen nicht ums Geld?
Große Anfrage der Fraktion der FDP. Alleinerziehende haben Anspruch darauf, dass der andere Elternteil Unterhalt für das Kind bezahlt. Kommt dieser der Verpflichtung jedoch nicht nach und zahlt keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss. Er kann sich das Geld aber zurückholen.
In Bremen funktioniert diese Rückholung allerdings nur in einem Bruchteil der Fälle. Wie der Weserkurier am 07.04.2025 unter der Überschrift „Bremen holt sich wenig Unterhalt zurück“ berichtete, lag die Rückgriffsquote in unserem Land bei lediglich zehn Prozent. Rund 44,6 Millionen Euro an Unterhaltskostenvorschuss wurden nicht zurückgeholt. Damit schneidet Bremen im Ländervergleich am schlechtesten ab.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie viel Geld wurde im Zusammenhang mit dem Unterhaltskostenvorschuss in den letzten zehn Jahren nicht zurückgeholt (bitte für den Gesamtzeitraum sowie für die einzelnen Jahre angeben)?
- Wie viele unterhaltspflichtige Elternteile kamen in den letzten zehn Jahren Ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nach?
- Wann wurden die für Rückholung und Auszahlung zuständigen Bereiche zusammenlegt?
a. Welche Effekte, abseits der Gleichstellung in der Besoldung, erhoffte sich der Senat durch die Zusammenlegung?
b. Teilt das Ressort die Annahme, dass die Auszahlung grundsätzlich einfacher ist als eine Rückholung und eine Trennung der Rückholungs- und Auszahlungsabteilung grundsätzlich sinnvoll ist?
c. Wie haben sich die Auszahlungsquoten in den in den letzten zehn Jahren entwickelt?
d. Wie hat sich die Rückgriffsquote in Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt? - Wie haben sich die Rückgriffsquoten der anderen Bundesländer in den letzten zehn Jahren entwickelt?
- In wie vielen Fällen drohen die Ansprüche des Landes bis zum Ende des Jahres zu verjähren (bitte Anzahl der Fälle und Summe der möglicherweise verjährenden Ansprüche angeben)?
- Welche Gründe gibt es dafür, dass ein großer Teil der Rückzahlungsforderungen bisher nicht gestellt / realisiert wurde?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Gelder von den Elternteilen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, zurückzuholen? Wie erfolgt der konkrete Ablauf der Forderungen?
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind explizit nur mit der Umsetzung von Rückholmaßnahmen beschäftigt? Falls keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur mit der Rückholung beschäftigt sind, warum nicht?
- Wie viele Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben eine Rückholungsquote von
a. weniger als fünf Prozent?
b. zwischen fünf und zehn Prozent?
c. zwischen zehn und 15 Prozent?
d. zwischen fünfzehn und zwanzig Prozent? - Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich in den letzten fünf Jahren verändert?
- Bei wie vielen der in den letzten zehn Jahren neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
a. handelte es sich um Quereinsteiger?
b. handelte es sich um Mitarbeiter aus anderen Bereichen bzw. Ressorts? - Welche Qualifizierungen waren jeweils Voraussetzung für die Einstellung in diesem Bereich und welche Qualifizierungen brachten die neuen Kräfte mit?
- Welche Schulungsangebote gab es für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wie wurden diese angenommen?
- Welche Unterstützung gibt es seitens des Ressorts und der Abteilungsleiter für die Mitarbeiter sollten Auffälligkeiten bei Rückholungsquote entstehen?
- Ist geplant, die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich in Zukunft zu verstärken und wenn nicht, warum nicht?
- Ist geplant, die Prozesse zur Rückholung des Unterhaltskostenzuschusses zu reformieren und effektiver zu gestalten? Wenn ja, in welcher Form, wenn nicht, warum nicht?
- Erwartet der Senat eine Steigerung der Rückgriffsquote in den nächsten Jahren? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?
- Werden auch externe Dienstleister für Rückholungen eingesetzt und wenn nicht, warum nicht?