EU-Verpackungsverordnung: Belastungen für Bremer Unternehmen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie soll Verpackungsvorgaben europaweit vereinheitlichen und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen bleiben jedoch nationale Registrierungs-, Melde- und teilweise Bevollmächtigungspflichten bestehen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann dies zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand verursachen und den Handel im europäischen Binnenmarkt erschweren.
Auch die Handelskammer Bremen weist auf diese Belastungen hin und spricht sich für einen europäischen One-Stop-Shop aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Unternehmen im Land Bremen sind nach Kenntnis oder Einschätzung des Senats von den Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/40 betroffen, und wie viele davon sind kleine und mittlere Unternehmen? Bitte, soweit möglich, nach Unternehmensgröße und Wirtschaftszweigen differenzieren.
  2. Wie viele Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vertreiben nach Kenntnis des Senats Waren unmittelbar an Kunden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und sind dadurch mit verpackungsrechtlichen Registrierungs-, Melde-, Beteiligungs- oder Bevollmächtigungspflichten in mehreren Mitgliedstaaten konfrontiert?
  3. Welche konkreten Pflichten aus der Verordnung (EU) 2025/40 gelten für Unternehmen seit dem 12. August 2026 und welche wesentlichen Anforderungen werden erst zu späteren Zeitpunkten, insbesondere in den Jahren 2027, 2028 und 2030, anwendbar?
  4. Liegen dem Senat, der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Erkenntnisse über Bremer Unternehmen vor, die aufgrund des administrativen oder finanziellen Aufwands verpackungsrechtlicher Vorgaben Lieferungen in einzelne EU-Mitgliedstaaten eingestellt, eingeschränkt oder gar nicht erst aufgenommen haben? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor?
  5. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen trotz einer unmittelbar geltenden europäischen Verordnung weiterhin Registrierungs-, Melde- und gegebenenfalls Bevollmächtigungspflichten in mehreren Mitgliedstaaten erfüllen müssen?
  6. Welche zusätzlichen Bürokratie- und Compliancekosten entstehen nach Einschätzung des Senats hierdurch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen, und liegen dem Senat hierzu eigene Untersuchungen, Schätzungen oder Rückmeldungen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden vor?
  7. Inwieweit sieht der Senat in unterschiedlichen nationalen Verfahren zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung ein Hemmnis für den europäischen Binnenmarkt und insbesondere für den grenzüberschreitenden Warenverkehr kleiner und mittlerer Unternehmen?
  8. Welche Informations- und Beratungsangebote stellen der Senat, die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und andere landeseigene oder vom Land unterstützte Einrichtungen für Bremer Unternehmen zur Umsetzung der neuen europäischen Verpackungsvorschriften zur Verfügung, und welche zusätzlichen Beratungsangebote sind geplant?
  9. Welche Behörden und Stellen sind im Land Bremen für den Vollzug oder die Überwachung der seit dem 12. August 2026 geltenden verpackungsrechtlichen Vorgaben zuständig, und mit welchem zusätzlichen Personal- und Verwaltungsaufwand rechnet der Senat?
  10. Wie hat sich der Senat bislang gegenüber dem Bund, im Bundesrat sowie in den zuständigen Fachministerkonferenzen hinsichtlich der administrativen Belastungen der Wirtschaft durch die neue europäische Verpackungsregulierung positioniert, und welche Position wird er künftig vertreten?
  11. Unterstützt der Senat die Forderung nach einem europaweit einheitlichen digitalen One-Stop-Shop, über den Unternehmen ihre Registrierungs-, Melde- und gegebenenfalls weitere Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten möglichst zentral erfüllen können? Falls ja, auf welchen Ebenen wird sich der Senat hierfür einsetzen; falls nein, warum nicht?
  12. Setzt sich der Senat gegenüber dem Bund und auf europäischer Ebene für Bagatellgrenzen, vereinfachte Verfahren oder weitergehende Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Unternehmen mit nur geringen grenzüberschreitend in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen ein, und welche konkreten Vereinfachungen hält der Senat hierbei für sinnvoll?