Aktuelle Entwicklung zur Normung im Baubereich

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Im Jahr 1975 wurde ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutschen Institut für Normung e. V. geschlossen. Das DIN als zuständige Normungsorganisation verpflichtet sich, bei den Normierungen das öffentliche Interesse zu berücksichtigen und zu wahren. Ein wesentlicher Punkt ist es zudem, Normen so auszuarbeiten, dass sie nicht nur zur Vereinfachung, sondern auch zur Verbilligung bei Baumaßnahmen beitragen. Ferner gestattet das DIN den Ländern den kostenlosen Abdruck der bauaufsichtlich verbindlichen Regelungen.

Derzeit gibt es Überlegungen zur Überarbeitung des DIN-Vertrages. In diese Verhandlungen sind auch die Länder über die Bauministerkonferenz eingebunden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. In welchem Rahmen bringt sich der Senat gerade in die Ausgestaltung des neu zu verhandelnden DIN-Vertrages konkret ein und wer vertritt den Senat hierbei?
  2. Welche Ziele verfolgt der Senat bei der Ausgestaltung des Vertragswerkes? 
    • In welchen Bereichen, die durch Normungen berührt werden, sieht der Senat Harmonisierungspotenziale (z.B. LBO) und wie setzt sich das Land Bremen hierfür ein?
    • Inwiefern werden hierbei Belange des öffentlichen Interesses berücksichtigt, z.B. um die Verteuerung der Baukosten durch zunehmende Normen zu verhindern?
    • Welche Aspekte hinsichtlich der Finanzierung verfolgt der Senat beim DIN?
  3. Welchen öffentlichen Auftrag sieht der Senat für die privaten Normungsinstitute und in welchem Umfang werden private Normungsinstitute diesem öffentlichen Auftrag im Land Bremen gerecht?
  4. Nahm der Senat in den letzten zehn Jahren die Aufsicht über die Einhaltung des Länder-DIN-Vertrages war, insbesondere in Hinblick auf die weiterhin steigenden Baukosten durch Normen sowie über die Verwendungsnachweise der Landesmittel?
  5. Können Normenanwenderinnen und -anwender von vor Ort ausliegenden Normensammlungen Vervielfältigungen machen und wenn nein, welchen Sinn sieht der Senat dann in vor Ort ausliegenden Normensammlungen?
  6. Inwiefern und in welchem Umfang nutzt Bremen die vertraglich zugesicherte Möglichkeit der kostenlosen Vervielfältigung der baurelevanten DIN-Normensammlungen?
    • Wenn ja, wie und wo werden diese kostenlosen Abdrucke den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht? 
    • Stellt der Senat die Normen ebenfalls digital zur Verfügung und wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo sind die Normensammlungen auffindbar?
  7. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, Grundzüge der Normung wie „günstiges Bauen“ durch politische Initiativen des Senates festzulegen? 
  8. In welchem Umfang nutzt der Senat die Expertise privater Normungsinstitute und wie kontrolliert sie die Auswirkungen der Nutzung, insbesondere im Falle hochtechnischer Normungsfelder? (Bitte auflisten nach Themenbereich und Grund)