Luftverkehr in Bremen und wirtschaftliche Zukunft des Flughafens – wie geht es weiter nach dem angekündigten Rückzug von Ryanair?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Der angekündigte vollständige Rückzug von Ryanair zum Sommerflugplan 2027 bedeutet einen erheblichen Einschnitt in die internationale Luftverkehrsanbindung Bremens. Nach Angaben von buten un binnen hat die Fluggesellschaft der Bremer Wirtschaftsbehörde schriftlich mitgeteilt, ab April 2027 sämtliche Flüge von und nach Bremen einzustellen. Damit steht ein wesentlicher Teil des europäischen Direktverkehrs am Flughafen Bremen vor dem Wegfall. Der Senat muss darlegen, welche Faktoren diese Entscheidung ausgelöst haben, welche Strecken, Frequenzen und Sitzplatzkapazitäten betroffen sind und welche Konsequenzen sich für die Verkehrsentwicklung und die Ertragslage des Flughafens ergeben.
Am 25. September 2026 hatte der Senat die Wiederaufnahme der Lufthansa-Verbindung nach Frankfurt mit einer täglichen Rotation ab dem Sommerflugplan 2027 angekündigt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte bezeichnete die Rückkehr als wichtigen Meilenstein, betonte zugleich jedoch, dass dies nur ein erster Schritt sein könne. Zu den hohen staatlichen Standortkosten erklärte er: „Hier muss dringend und vor allem schnell Abhilfe geschaffen werden.“ An diesem Anspruch muss sich das weitere Handeln des Senats messen lassen. Für die Bewertung der Drehkreuzanbindung ist die Gesamtentwicklung der Zubringerverkehre nach Frankfurt und München maßgeblich. Entscheidend sind die angebotenen Frequenzen und Sitzplatzkapazitäten sowie die Anschlussqualität an die internationalen Streckennetze.
Bremen benötigt wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Fluggesellschaften und eine dauerhaft wirtschaftlich tragfähige Flughafeninfrastruktur. Dafür müssen staatlich veranlasste Steuern und Gebühren, Flughafenentgelte und betriebliche Kosten differenziert betrachtet werden. Die bereits umgesetzten Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer und den Flugsicherungsgebühren sind erste Schritte. Eine nachhaltige Verbesserung der Standortattraktivität und eine belastbare wirtschaftliche Perspektive des Flughafens sind damit bislang jedoch nicht gesichert.
Eine zukunftsfähige Luftverkehrspolitik setzt auf offene Märkte, fairen Wettbewerb und wirtschaftlich begründete Standortentscheidungen. Dazu gehören effiziente Betriebsstrukturen, transparente Entgeltmodelle und ein tragfähiges Streckenportfolio. Vereinbarungen zur Sicherung oder Gewinnung von Flugverbindungen müssen anhand ihres wirtschaftlichen Beitrags, ihrer Wirkung auf die Konnektivität und möglicher Belastungen für den öffentlichen Haushalt bewertet werden. Öffentliche Unterstützung muss nachvollziehbaren Zielen folgen und ihre Wirkung belegen.
Gespräche mit Fluggesellschaften und Schreiben an die Bundesregierung müssen deshalb in konkrete, überprüfbare Maßnahmen münden. Der Senat muss offenlegen, welche kurzfristigen Schritte er zur Stabilisierung des Verkehrsangebots und der Liquidität einleitet, wie er mittelfristig die Kostenstruktur und die Akquisition weiterer Fluggesellschaften verbessert und mit welcher langfristigen Strategie er die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens sichern will. Ebenso ist darzulegen, welche zusätzlichen Entlastungen er auf Bundesebene mit welchen Initiativen voranbringt. Für sämtliche Maßnahmen sind Zuständigkeiten, Finanzierung, Umsetzungstermine und messbare wirtschaftliche beziehungsweise verkehrliche Ziele zu benennen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wann und bei welcher Stelle ging die schriftliche Mitteilung von Ryanair über die Einstellung aller Bremen-Flüge ab April 2027 ein?
    a) Welche Gründe nennt die Fluggesellschaft und welche konkreten Strecken, Frequenzen und Sitzplatzkapazitäten entfallen?
    b) Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis des Senats noch, eine Änderung dieser Entscheidung zu erreichen?
  2. Wie verliefen die seit September 2026 geführten Verhandlungen mit Ryanair, einschließlich der Gespräche im Rathaus und des vorgesehenen Termins in Dublin?
    a) Welche Vergünstigungen verlangte Ryanair, welche Angebote unterbreiteten Senat und Flughafen und weshalb kam keine Einigung zustande?
    b) Bestätigt der Senat die berichteten zusätzlichen Kosten von rund vier Millionen Euro jährlich bei Erfüllung der Forderungen; welche Kostenarten, Berechnungsgrundlagen und betroffenen Gesellschaften liegen dieser Angabe zugrunde?
  3. Bestätigt der Senat die von buten un binnen berichteten rund 400.000 Ryanair-Passagiere jährlich, eine durchschnittliche Auslastung von rund 88 Prozent im Jahr 2025 und zuletzt rund drei Millionen Euro jährliche Einnahmen aus dem Ryanair-Verkehr?
    a) Auf welche Zeiträume und Gesellschaften beziehen sich die Angaben, welche Einnahmearten sind umfasst und handelt es sich um Bruttoerlöse oder einen Ergebnisbeitrag?
    b) Welchen Anteil hatte Ryanair zuletzt am gesamten Passagieraufkommen und an den verkehrsabhängigen Erlösen?
    c) Wie haben sich die Anteile Ryanair am Passagieraufkommen, an den Sitzplatzkapazitäten und an den verkehrsabhängigen Erlösen des Flughafens in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  4. Welche konkreten Schritte unternehmen Senat und Flughafen, um Ryanair zu einer Rücknahme der Entscheidung zu bewegen und parallel Ersatzangebote zu gewinnen?
    a) Für welche betroffenen Strecken wurden andere Fluggesellschaften angesprochen, welchen Stand haben die Gespräche und welche Kapazitätszusagen liegen vor?
    b) Bis wann sollen Ersatzangebote buchbar sein und tatsächlich aufgenommen werden?
  5. Wie verändern sich die wöchentlichen Frequenzen und Sitzplatzkapazitäten nach Frankfurt und München im Sommerflugplan 2027 gegenüber dem Angebot vor der Einstellung der Frankfurt-Verbindung am 1. Juli 2026 sowie gegenüber dem Winterflugplan 2026/2027? Bitte beide Strecken und die Gesamtbilanz anhand vergleichbarer Referenzwochen getrennt darstellen und zwischen angekündigten und verbindlich geplanten Angeboten unterscheiden.
  6. Welche Verbesserung der internationalen Erreichbarkeit ergibt sich aus dem angekündigten Lufthansa-Angebot?
    a) Auf welcher Grundlage bewertet der Senat die Lufthansa-Einigung als Ausweitung des Angebots und Stärkung der internationalen Erreichbarkeit?
    b) Welche relevanten Anschlussziele werden mit welchen Gesamtreise- und Umsteigezeiten tatsächlich erreichbar?
    c) Welche Möglichkeiten bestehen für Hin- und Rückreisen innerhalb eines Geschäftstages?
    d) Wie verändert sich diese Anbindungsqualität gegenüber dem Angebot vor dem 1. Juli 2026?
  7. Welche Entgeltreduzierungen, Marketingvereinbarungen, finanziellen Zusagen, Garantien oder sonstigen Leistungen wurden mit Lufthansa vereinbart? Bitte Höhe, Laufzeit, Gegenleistungen und wirtschaftliche Auswirkungen auf die jeweils betroffene Stelle angeben.
    a) Wie unterscheiden sich diese Konditionen von den Ryanair angebotenen beziehungsweise geforderten Konditionen?
    b) Nach welchen transparenten Kriterien werden Vergünstigungen gewährt und die Gleichbehandlung vergleichbarer Angebote sowie die Einhaltung der beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen gewährleistet?
  8. Welche konkreten Vereinbarungen bestehen über einen weiteren Ausbau der Frankfurt-Verbindung?
    a) Welche Voraussetzungen hinsichtlich Auslastung, Erlösen und Standortkosten gelten, welche zusätzlichen Frequenzen werden angestrebt und zu welchen Terminen sollen Entscheidungen fallen?
    b) Welche nächsten Schritte sind mit Lufthansa bereits vereinbart?
  9. Wie stellt sich die wirtschaftliche Lage des Flughafens Bremen GmbH und ihrer Tochtergesellschaften anhand der Umsatzerlöse, des operativen Ergebnisses, des Jahresergebnisses und des operativen Cashflows für die Jahre letzten 10 Jahre dar, und welche aktuellen Prognosen bestehen für 2026 und 2027?
    a) Welche Entwicklung wird in einem Basisszenario erwartet, das bereits feststehende Veränderungen berücksichtigt und im Übrigen von unveränderten Planungsannahmen ausgeht (ceteris paribus)? Bitte die zugrunde gelegten Annahmen ausdrücklich benennen.
    b) Wie verändern sich diese Prognosen bei abweichenden Annahmen insbesondere zu Verkehrsangebot, Passagieraufkommen, Erlösen je Passagier, Betriebskosten und öffentlichen Zuwendungen? Bitte im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einzelner Veränderungen sowie eines kombinierten ungünstigen Szenarios auf Ergebnis, Liquidität und Finanzierungsbedarf beziffern und die jeweiligen Annahmen offenlegen.
  10. Welche Auswirkungen hat die angekündigte Einstellung der Ryanair-Verbindungen auf Erlöse, Kosten, Ergebnis, Liquidität und Beschäftigung des Flughafens? Bitte entfallende Verkehrs- und Nebenerlöse, vermeidbare variable Kosten und verbleibende Fixkosten getrennt quantifizieren.
    a) Welche Szenarien für 2027 bis 2030 liegen vor?
    b) Welche Annahmen zu Ersatzangeboten enthalten sie und wann entsteht jeweils zusätzlicher Finanzierungsbedarf?
  11. Welche kurzfristigen Maßnahmen setzt der Senat um, um Standortkosten zu senken und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Flughafens zu erhalten? Welche weiteren Maßnahmen zur Kostenentlastung, Effizienzsteigerung und Sicherung des Flughafenbetriebs werden spätestens bis zum Beginn des Sommerflugplans 2027 umgesetzt?
  12. Welche mittelfristigen Maßnahmen werden bis Ende 2028 umgesetzt, um das Streckennetz zu stabilisieren, weitere Fluggesellschaften zu gewinnen, die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern und die Nachfrage aus Wirtschaft, Wissenschaft und Tourismus besser zu erschließen?
    a) Welche Zwischenziele gelten bis Ende 2027?
    b) Welche Entscheidungen sind erforderlich und welche zusätzlichen beziehungsweise gesicherten Frequenzen und Sitzplatzkapazitäten sollen erreicht werden?
  13. Welche langfristige Strategie verfolgt der Senat bis 2030 für die internationale Anbindung Bremens und einen dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen Flughafen?
    a) Welche überprüfbaren Ziele gelten für Drehkreuz- und Direktverbindungen, Passagieraufkommen, wiederkehrendes Betriebsergebnis und Investitionsfähigkeit?
    b) Welche Maßnahmen und Finanzierungsentscheidungen sind bereits beschlossen und welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden?
  14. Welche konkreten Schritte hat der Senat über Schreiben und Gesprächsankündigungen hinaus auf Bundesebene zur Senkung der Luftverkehrsteuer, der Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren sowie zur Sicherung der Drehkreuzanbindungen unternommen?
    a) Welche konkreten Gesetzes-, Verordnungs- oder Entschließungsinitiativen zur weiteren Senkung der staatlichen Luftverkehrskosten hat Bremen seit 2025 eingebracht, mitgetragen oder vorbereitet? Bitte Gegenstand, Datum, beteiligte Länder, Verfahrensstand und Ergebnis angeben.
    b) Welche zusätzlichen Entlastungen strebt der Senat bis wann an?
    c) Wie positioniert sich der Senat zu einer kompletten beziehungsweise schrittweisen Abschaffung der Luftverkehrsteuer und bis wann will er weitere Initiativen auf Bundesebene voranbringen?
  15. Wird der Senat bis zum 31. Dezember 2026 einen abgestimmten Maßnahmenplan zur Sicherung des Flugangebots und zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Flughafens vorlegen? Inklusive,
    a) Ersatzverbindungen,
    b) die Senkung der Standortkosten und
    c) die wirtschaftliche Stabilisierung des Flughafens mit Zuständigkeiten, Finanzierung und verbindlichen Terminen zusammenführt?
    d) Wie werden Zielerreichung und tatsächliche Wirkung überprüft, welche Nachsteuerung ist bei ausbleibenden Ergebnissen vorgesehen und wird die Bürgerschaft darüber vierteljährlich unterrichtet?
    e) Falls kein solcher Plan oder keine regelmäßige Berichterstattung vorgesehen ist, warum nicht?
  16. Welche alternativen Eigentümer- und Beteiligungsmodelle hat der Senat für den Flughafen Bremen bislang geprüft, insbesondere eine Teilprivatisierung unter Beteiligung eines erfahrenen strategischen Investors oder eine vollständige Privatisierung?
    a) Welche Ergebnisse liegen hinsichtlich zusätzlicher Kapitalzufuhr, unternehmerischen Know-hows, der Weiterentwicklung des Flugverkehrs und der Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt vor?
    b) Welche weiteren Prüfungen beziehungsweise Gespräche mit potenziellen Investoren sind vorgesehen, und bis wann soll eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorliegen?
  17. Welche Anforderungen würde der Senat an einen strategischen Investor stellen, um den Flughafenbetrieb langfristig zu sichern und das Kerngeschäft Luftverkehr nachhaltig zu stärken?
    a) Bitte insbesondere auf Erfahrung im Flughafenbetrieb, Kapitalausstattung, verbindliche Investitionszusagen und die vertragliche Absicherung des Erhalts der Flughafeninfrastruktur eingehen.
    b) Wie würde sichergestellt, dass zusätzliches Kapital tatsächlich der Entwicklung des Flughafens zugutekommt und ein tragfähiges Geschäftsmodell entsteht, das über einmalige Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen hinausgeht?