Eine Wohnung, mehrere Mietverträge: Wie verhindert Bremen missbräuchlichen Leistungsbezug?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Wohngeld sollen sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen ihren tatsächlichen Wohnbedarf decken können. Voraussetzung ist, dass die geltend gemachten Unterkunftskosten und die zugrunde liegenden Wohnverhältnisse den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Problematisch sind hingegen Fälle, bei denen für eine Wohnung mehrere Mietverträge bestehen oder eine Aufteilung in mehrere leistungsrechtlich relevante Einheiten erfolgt, um gegenüber Leistungsträgern zusätzliche oder höhere Leistungen zu erlangen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang entsprechende Fallgeschehen in Bremen bekannt sind und ob die bestehenden Prüfmechanismen ausreichen, um den Missbrauch von Sozialleistungen durch Mehrfachinanspruchnahme bei rechtswidrigen Mietverhältnissen zu verhindern.

Deshalb fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Fälle sind den Jobcentern und den Wohngeldstellen im Land Bremen in den vergangenen zehn Jahren bekannt geworden, in denen für die dieselbe Wohneinheit mehrere Mietverträge mit unterschiedlichen Personen vorgelegt wurden, um zusätzliche oder höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung bzw. Wohngeld zu erhalten?
    a. Wie viele dieser Fälle wurden als missbräuchlich oder betrügerisch eingestuft?
    b. In welcher Höhe wurden Leistungen daraufhin versagt oder zurückgefordert?
    c. In wie vielen Fällen erfolgte die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens?
    d. Inwiefern werden diese Fälle statistisch gesondert erfasst?
    (Bitte jeweils jährlich und getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
  2. Sind in den vergangenen fünf Jahren Hinweise oder Verdachtsfälle von Vermietern, Maklern oder anderen im Vermietungsbereich tätigen Akteuren zu solchen Fällen gemeldet worden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis wurden die Hinweise geprüft?
  3. Können die Jobcenter bzw. die zuständigen Wohngeldstellen in Bremen und Bremerhaven erkennen, wenn für dieselbe Wohnanschrift innerhalb kurzer Zeit Mehrfachanträge auf Leistungen für Unterkunft bzw. Wohngeld gestellt werden oder widersprüchliche Angaben zur Wohnsituation gemacht werden?
    a. Wenn ja, welche Prüfschritte werden dadurch ausgelöst?
    b. Wenn nein, warum nicht und was wäre für einen regelhaften und strukturierten Abgleich notwendig?
  4. Wann und wie prüfen Jobcenter und Wohngeldstellen im Land Bremen, ob für dieselbe Wohneinheit mehrere (Unter-)Mietverträge mit unterschiedlichen Personen und/oder widersprüchliche Angaben vorliegen?
    a. Werden Angaben aus Mietangeboten, Mietverträgen und Leistungsanträgen, bspw. Wohnungs- und Lagebezeichnung, Wohnfläche, Höhe der Wohn- und Nebenkosten, Vermieter, Mietbeginn und Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen, regelhaft und strukturiert abgeglichen? Wenn nein, warum nicht?
    b. Inwiefern werden zur Verfügung stehenden Prüfverfahren und Verwaltungsvorschriften als ausreichend erachtet, um missbräuchliche Angaben zu erkennen und zu ahnden?
  5. Wie wird im Verdachtsfall konkret geprüft, ob es sich bei den vorgelegten Mietverträgen tatsächlich um mehrere voneinander getrennte Wohneinheiten oder lediglich um mehrere Verträge für dieselbe Wohnung bzw. dieselbe Wohnsituation handelt?
    a. Welche Bedeutung haben dabei Angaben zur Wohnfläche, zur baulichen Abgeschlossenheit, zu Küche und Bad sowie zu separaten Zugängen?
    b. Welche Nachweise werden von Antragstellern und Vermietern verlangt, insbes. bei Zweifeln an der tatsächlichen Wohnraumaufteilung?
  6. Welche Möglichkeiten bestehen für Jobcenter und Wohngeldstellen im Land Bremen, bei Auffälligkeiten Informationen über die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung einer Wohneinheit bei anderen Stellen, wie bspw. Meldebehörden, einzuholen, und in welchem Umfang wurde davon in den vergangenen fünf Jahren Gebrauch gemacht?
  7. Wie viele Fälle sind in den vergangenen zehn Jahren bekannt geworden, in denen eine Wohnung oder ein Wohnobjekt entgegen den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in mehrere leistungsrechtlich relevante Einheiten aufgeteilt wurde, um unrechtmäßig höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung oder Wohngeld zu erlangen? (Bitte jeweils jährlich und getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
  8. Wie wird bei mehreren Miet- und Untermietverträgen geprüft, ob die auf die einzelnen Personen entfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich genutzten Wohnfläche und zur Gesamtmiete der Wohnung stehen?
  9. Inwiefern erachtet der Senat weitergehende Maßnahmen für notwendig, um sicherzustellen, dass bei mehreren Leistungsanträgen für dieselbe Wohnadresse bzw. bei auffälligen Miet- und Untermietkonstruktionen die tatsächlichen Wohnverhältnisse ausreichend geprüft werden?