Menthol-Verbot in E-Zigaretten: Welche Folgen erwartet der Senat?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Bundesweit stellt der illegale Handel mit E-Zigaretten ein gravierendes Problem für Verbraucherschutz, Wirtschaft und Staat dar. Angesichts des vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geplanten Verbots von Menthol und Kühlstoffen in Liquids für E-Zigaretten warnen Branchenvertreter davor, dass es den Schwarzmarkt noch weiter begünstigen könnte, da ein Verbot die Nachfrage nicht beseitigen werde. Zudem plant das Bundesministerium für Finanzen eine Erhöhung der Steuern auf Tabak und Tabaksubstitute. Bei Umsetzung beider Vorhaben müsse laut Fachverbänden mit einer Verdopplung des Schwarzmarktanteils gerechnet werden.
Als Beispiel werden insbesondere die aktuellen Entwicklungen in den Niederlanden angeführt, die in den vergangenen Jahren strenge Maßnahmen zur Regulierung von E-Zigaretten eingeführt haben, u.a. ein umfassendes Aromen-Verbot. Doch statt der gewünschten Reduzierung der Attraktivität von Vapes, wichen laut aktuellen Untersuchungen viele Konsumenten auf illegale Angebote aus, die sich vollkommen staatlicher Kontrolle entziehen.
Auch für das Land Bremen hat der Senat in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass die Situation hinsichtlich der Verbreitung nicht zugelassener bzw. illegaler E-Zigaretten-Produkte besorgniserregend sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat das auf Bundesebene geplante Verbot von Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten-Liquids, insbes. im Hinblick auf den Jugend- und Verbraucherschutz, Auswirkungen auf den legalen Handel, Onlinehandel und grenzüberschreitenden Bezug sowie den Schwarzmarkt?
  2. Inwiefern hält der Senat alternative Regulierungsansätze gegenüber einem vollständigen Verbot für sinnvoll und welche erachtet er als geeignet?
  3. Welche Stellungnahmen hat der Senat im Zuge des Verfahrens eingebracht bzw. wie wird sich Bremen im Bundesrat dazu verhalten?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu den Auswirkungen des in den Niederlanden eingeführten Aromen-Verbots vor, insbes. hinsichtlich der Entwicklung
    a. des legalen Marktes,
    b. des Schwarzmarktes,
    c. grenzüberschreitender Käufe,
    d. der Kontroll- und Vollzugspraxis sowie
    e. der Auswirkungen auf den Jugend- und Gesundheitsschutz?
  5. Welche Auswirkungen erwartet der Senat für das Land Bremen im Falle eines entsprechenden Verbots?
  6. Welche Maßnahmen wären aus Sicht des Senats erforderlich, um einen möglichen Anstieg des Schwarzmarktes nach Inkrafttreten des Verbots wirksam zu verhindern?
  7. Wie viele zielgerichtete Kontrollen von E-Zigaretten Verkaufsstellen in Bremen und Bremerhaven wurden in den vergangenen 18 Monaten durch
    a. Gewerbeaufsicht,
    b. Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst,
    c. Polizei und Ordnungsdienst,
    d. Zoll und
    e. Finanzamt
    jeweils durchgeführt?
    f. Wie viele Verstöße gegen gewerbe- und ordnungsrechtliche Vorschriften wurden festgestellt und wie hat sich die Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  8. Wie bewertet der Senat die derzeitige Kontrolldichte, inwiefern wird sie als ausreichend erachtet und welche Möglichkeiten bestehen, die Zusammenarbeit von Kontroll- und Ordnungsbehörden zu intensivieren?
  9. Mit welchem zusätzlichen Kontroll-, Personal- und Sachaufwand rechnet der Senat im Falle eines Inkrafttretens des Verbots und wie soll dieser für das Land Bremen gedeckt werden?
  10. Welches Fazit zieht der Senat aus der gemeinsamen Schwerpunktkontrolle Ende Juni 2026, bei der zehn Gewerbebetriebe kontrolliert, 33 Verstöße festgestellt und ein sogenannter Vape-Shop geschlossen wurde, im Hinblick auf Häufigkeit und Wirksamkeit von Kontrollen?