Fragen zur Planung des Mobilitäts- und Stellplatzangebots in der Bremer Neustadt

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Der Bremer Senat rühmt sich, ein Vorreiter beim Carsharing zu sein. Nach einer von der Stadt Bremen selbst beauftragten Befragung soll ein Carsharing-Fahrzeug 18,8 private Pkw ersetzen. Entsprechend verweist der Senat in seinen Konzepten unermüdlich darauf, dass jedes geteilte Fahrzeug zahlreiche private Pkw ersetzt und somit den chronisch überlasteten öffentlichen Raum entlastet. Doch die verkehrspolitische Realität in der Praxis – insbesondere in der dicht besiedelten Bremer Neustadt – scheint nun doch eine andere zu sein.


Aufgrund eines dringend benötigten Ersatzneubaus für die sogenannte WKL-Halle der Hochschule Bremen wird nun eine Fläche bebaut, die bislang von der größten Carsharing-Station im Quartier genutzt wird. Eine Alternativfläche für diese 21 wegfallenden Carsharing-Stellplätze steht anscheinend noch nicht zur Verfügung.


Gleichzeitig arbeitet das Mobilitätsressort im Stadtteil daran, im Zuge der „Neuordnung des Parkraums“ Hunderte Parkplätze konsequent und ersatzlos zu streichen. Um weder das dringliche Bauprojekt der Hochschule weiter zu verzögern noch die Stellplatzknappheit weiter zu verschärfen, ist eine schnelle und vorausschauende Planung notwendig.


Wir fragen den Senat:

  1. Seit wann sind dem Senat und der zuständigen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung die Baupläne der Hochschule Bremen am Neustadtswall und der damit verbundene Wegfall der Cambio-Station bekannt?
  2. Seit wann wird nach einem geeigneten alternativen Standort gesucht?
  3. Welches Konzept für Ersatzflächen für die Zeit nach dem Wegfall der Mobilitätsstation am derzeitigen Standort liegt bislang vor?
    Sofern noch kein Konzept vorliegt:
    3.1. Welche Schritte wurden bereits eingeleitet,
    3.2. welche befinden sich in Bearbeitung und
    3.3. welche wurden abgeschlossen?
  4. Welche konkreten Verhandlungen und Abstimmungen haben zwischen dem Mobilitätsressort, der Hochschule Bremen und dem betroffenen Anbieter stattgefunden, um den Fortbestand der Station an einem Alternativstandort sicherzustellen?
  5. Welche alternativen Flächen im direkten Umkreis des Neustadtswalls hat der Senat geprüft oder dem Anbieter bereits aktiv zur Miete oder Pacht angeboten?
  6. Welche Verfahren und Genehmigungen sind für die Einrichtung einer Mobilitätsstation erforderlich, und mit welcher Verfahrensdauer rechnet der Senat, bis die entsprechenden Genehmigungen in diesem Fall vorliegen?
  7. Wie stellt der Senat sicher, dass die Genehmigungsverfahren für neue Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum des betroffenen Quartiers beschleunigt werden, um eine Versorgungslücke zu verhindern?
  8. Inwieweit gibt es Überlegungen, die Zahl der Stellplätze für private Pkw dauerhaft oder übergangsweise zu erhöhen, falls es nicht möglich sein sollte, rechtzeitig Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Stellplätze zur Verfügung zu stellen? Mit welchem zusätzlichen Bedarf an Stellplätzen für private Pkw rechnet der Senat in diesem Fall?
  9. Inwieweit wäre es möglich, Flächen auf dem Gelände der Hochschule Bremen oder auf anderen stadt- oder landeseigenen Grundstücken kurzfristig und unbürokratisch für den Anbieter zur Verfügung zu stellen?
  10. Inwieweit wird angesichts des knappen Flächenangebots und der Parkraumnot eine kombinierte, flächensparende Lösung, wie beispielsweise eine Mobilitätsstation mit integriertem Quartiersparkhaus und weiteren Sharing-Angeboten, geprüft?
  11. Inwieweit sieht der Senat den aktuellen Wegfall zahlreicher Stellplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die unklare Situation hinsichtlich des Erhalts der Carsharing-Stellplätze als Herausforderung für die Entwicklung des Stadtteils an, und wie will er dieser begegnen?