Wie verbreitet sind Konversionsbehandlungen im Land Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Sogenannte Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Fachgesellschaften und medizinische Verbände weisen seit Jahren darauf hin, dass solche Praktiken zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen können und bereits die Konfrontation mit einem entsprechenden Angebot psychische Belastungen verursachen könne. Konversionsbehandlungen sind deshalb an Minderjährigen sowie an volljährigen Personen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, seit 2020 bundesgesetzlich verboten. Auch für das Werben, Anbieten und Vermitteln droht eine Geldbuße.

Mit Meldung vom 15. Juli 2026 hat der Senat mitgeteilt, die Zuständigkeit für die Bußgeldverfahren der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zugeordnet zu haben, und zugleich Betroffene ermutigt, sich zu melden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Meldestruktur angenommen wird und ob das bestehende Schutz- und Hilfesystem geeignet ist, um zum einen Betroffene wirksam zu erreichen sowie zum anderen gegen diejenigen vorzugehen, die diese Praktiken anbieten, vermitteln oder durchführen.

Deshalb fragen wird den Senat:

  1. Wie viele Meldungen oder Hinweise von Betroffenen sind in den vergangenen fünf Jahren eingegangen und wie ist die Resonanz auf den jüngsten Aufruf der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz? (Bitte aufgeschlüsselt für Bremen und Bremerhaven und Art der Meldung.)
  2. Wie viele Fälle von
    a. durchgeführten Konversionsbehandlungen,
    b. angebotenen oder vermittelten Konversionsbehandlungen sowie
    c. Werbemaßnahmen für Konversionsbehandlungen
    sind dem Senat in den vergangenen fünf Jahren für Bremen und Bremerhaven jeweils bekannt geworden?
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit Konversionsbehandlungen in den vergangenen fünf Jahren im Land Bremen eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat
    a. über die Kontexte, in denen im Land Bremen entsprechende Angebote beworben, angeboten oder vermittelt wurden bzw. werden, sowie
    b. zur Verbreitung von Konversionsbehandlungen im Land Bremen vor?
    c. Welche Dunkelziffer hält der Senat, auch vor dem Hintergrund bundesweiter Schätzungen, für realistisch?
  5. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote stehen Betroffenen in Bremen und Bremerhaven jeweils zur Verfügung?
  6. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen Gesundheitsressort, Polizei, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft, Jugendämtern, dem Queerpolitischen Beirat und weiteren Einrichtungen, um Hinweise auf Konversionsbehandlungen zu erkennen und Betroffene zu unterstützen?
  7. Welche Kenntnis hat der Senat,
    a. wie andere Bundesländer den Vollzug des Gesetzes sowie Prävention und Beratung organisieren?
    b. wie viele Meldungen und Verfahren dort in den vergangenen zwei Jahren registriert wurden?
  8. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um Betroffene zu ermutigen, sich zu melden, und um das gesetzliche Verbot wirksam durchzusetzen?