Zugang zu assistierter Reproduktionsmedizin endlich erleichtern!
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat 2012 den Zugang zu assistierter Reproduktionsmedizin erleichtert. Mit der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion fördert der Bund als ergänzende Bezuschussung In-Vitro-Behandlungen und intrazytoplasmatische Spermieninjektionen bei verheirateten und seit 2016 auch bei unverheirateten Paaren.
50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen regelhaft, allerdings ausschließlich für verheiratete Paare, die gesetzlichen Krankenkassen. Wohingegen die privaten Krankenkassen meist alle Kosten für eine entsprechende Behandlung übernehmen. Eine Förderung des Bundes kann von kinderlosen Paaren in Anspruch genommen werden, wenn das Wohnsitzbundesland über eine gleichlautende Förderrichtlinie verfügt. In diesen Fällen übernehmen Bund und Länder paritätisch als ergänzende Bezuschussung insgesamt ein Viertel der Gesamtkosten der ersten drei Versuche. Ab dem vierten Versuch erfolgt keine Kostenerstattung mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Im Land Bremen gibt es derzeit keine Förderrichtlinie und damit auch keine Förderung durch den Bund für kinderlose Paare in Bremen. Das Land Bremen verwehrt ungewollt Kinderlosen damit den Weg, einkommensunabhängig alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sich den Kinderwunsch doch noch zu erfüllen. Denn bisher wurde eine finanzielle Unterstützung mit der Begründung abgelehnt, dass der rot-grüne Senat die Aufgabe der Finanzierung bei den Krankenkassen sehe und daher eine Kofinanzierung mit dem Bund ablehne. Das Land Bremen enthält diesen Paaren damit finanzielle Unterstützung vor, obwohl die rot-grüne Bundesregierung die Situation 2004 durch ihre Gesundheitsreform erst verursachte. Auch wenn es grundsätzlich richtig ist, dass die Krankenkassen an dieser Stelle einen stärkeren Beitrag leisten könnten, sollte die Auseinandersetzung nicht zulasten von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch gehen.
Die Gründe für ungewollte Kinderlosigkeit sind vielfältig. Für die Betroffenen sind sie jedoch immer schwerwiegend und äußerst belastend. Dank des medizinischen Fortschritts stehen den Betroffenen heute viele Möglichkeiten offen. Die hohen Kosten versagen jedoch Betroffenen mit geringem Einkommen oftmals eine Partizipation. Wenn die medizinische Versorgung in diesem Bereich vom Einkommen abhängig wird, steigert sich die psychische Belastung deutlich. Unverheiratete Paare erfahren hierbei eine unverhältnismäßige Benachteiligung. Im Land Bremen erhalten diese aufgrund der aktuellen Reglung keinerlei Unterstützung und werden somit im Gegensatz zu verheirateten Paaren deutlich benachteiligt. Die Chance auf ein Wunschkind im Land Bremen darf nicht länger ein Privileg sein oder am Geld der Betroffenen scheitern.
Eine Entlastung für kinderlose Paare ist einfach herzustellen: durch den Erlass einer entsprechenden Förderrichtlinie, mit dem Ziel einer finanziellen Entlastung und deren zeitnaher Umsetzung.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen,
die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. ein Förderprogramm aufzulegen mit dem Kinderwunschpaaren beginnend am 01. Januar 2020 finanzielle Unterstützung ermöglicht wird,
2. die haushalterische Umsetzung sicherzustellen und dabei Mittel des Bundes über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion einzubeziehen,
3. zu prüfen, inwieweit eine Gleichbehandlung unverheirateter Paaren gegenüber verheirateten Paaren über Landesmittel erfolgen kann und wie dies finanziell darstellbar ist,
4. der Bremischen Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung bis zum 30. November 2019 zu berichten.
Lencke Steiner und die Fraktion der FDP