Wie steht es um die wirtschaftliche Vernetzung der Kultur- und Kreativszene?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die hiesigen Kultureinrichtungen und -akteure sind ein wichtiger Motor für Innovation und prägen maßgeblich das Image der Stadt. So vielfältig und dynamisch die Szene auch ist; wirtschaftlich ist sie sehr fragil: Die Einrichtungen und Akteure haben multiple, sich zum Teil überlagernde Herausforderungen zu bewältigen. Zudem verfügen sie oftmals nur über geringe Verwaltungskapazitäten und sind mit betrieblichen Unsicherheiten konfrontiert, die sie zumeist individuell und ohne strukturierte Unterstützung bewältigen müssen. Dies ist bspw. der Fall, wenn es um die Umsetzung rechtlicher Anforderungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung oder der seit Ende Juni 2025 für viele geltenden Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit, geht.

In der Regel verfügen die Einrichtungen und Akteure weder über die personellen Ressourcen oder ausreichend juristische Kenntnisse, um sich selbst mit neuen Regelungen und Vorschriften auseinanderzusetzen, noch über die finanziellen Mittel zur Beauftragung einer externen Prüfung und der technischen Umsetzung neuer Richtlinien. Hinzu kommen weitere Hürden bei der Professionalisierung des administrativen Bereichs wie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder im Einkauf. Durch die Arbeit in kleinen Einheiten, kurze Projektzyklen und unsichere Finanz- oder Fördergrundlagen besteht vielfach keine Möglichkeit, Bündelverträge und attraktive Rahmenkonditionen, bspw. bei Versicherungen oder Verwertungsgesellschaften, in Anspruch zu nehmen. Oder die Maßnahmen kosten Geld, das nicht mehr der eigentlichen Kulturarbeit zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Kenntnis hat der Senat, wie kulturelle Einrichtungen aktuell ihre Ausstattung und Betriebsmittel beziehen und wie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt?
  2. Inwiefern hat der Senat Kenntnis von konkreten Problemen oder Ineffizienzen bei Beschaffungsvorgängen und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Kultur- und Kreativszene?
  3. In welchen Bereichen bestehen bereits Austauschformate und Kooperationsmöglichkeiten?
    a. Wer koordiniert die Angebote und welche Akteure wurden bislang einbezogen?
    b. Wie ist die Inanspruchnahme und welche Einsparmöglichkeiten bestehen?
    c. Wie bewertet der Senat die Angebote?
  4. Für welche Bereichen der Kultur- und Kreativszene sieht der Senat weiteres Potential, durch Vernetzungen Beschaffungsvorgänge und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu bündeln?
  5. Von welchem Einspar- und Bündelungspotential kann dabei ausgegangen werden?
  6. Inwiefern werden die Erfassung bestehender Angebote in Bezug auf die wirtschaftliche Vernetzung und Nutzung gemeinschaftlicher Angebote sowie die Durchführung einer Bedarfsanalyse zur wirtschaftlichen Kooperation und Zusammenarbeit für sinnvoll erachtet?
  7. Welche Potentiale und Möglichkeiten sieht der Senat, die Akteure dabei zu unterstützen, Beschaffungsprozesse zu vereinfachen, welche konkreten Maßnahmen sind ggf. geplant?
    a. Welche strukturellen, vergaberechtlichen oder organisatorischen Hürden werden dabei gesehen?
    b. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat dazu aus anderen Kommunen oder Bundesländern vor?
  8. Inwiefern erachtet der Senat ein Monitoring zur Entwicklung der Bremer Kultur- und Kreativbranche für sinnvoll?