Traditionsschifffahrt braucht ruhige See!

 Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Die Traditionsschifffahrt hat sich seit vielen Jahren im Land Bremen, in Deutschland und Europa etabliert. Genauso wie in Bremerhaven und Vegesack sind in vielen Küstenorten und –städten lebendige Museumshäfen entstanden, in denen das maritime Kulturgut und das Schiffshandwerk gepflegt werden. Daneben stellen Erlebnisfahrten, Veranstaltungen und Großveranstaltungen wie beispielsweise die Sail in Bremerhaven Publikumsmagneten der Traditionsschifffahrt dar.

Seit einigen Jahren wird durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), auf Grund ergangener Rechtsprechung, die Ausstellung von erforderlichen Sicherheitszeugnissen erschwert bzw. in Einzelfällen gänzlich versagt. Die BG Verkehr trifft in Zweifelsfällen eigene Feststellungen und wendet hierbei das zugrundeliegende Recht konsequenter als in der Vergangenheit an.

Aktuell wird eine weitere Konkretisierung der sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen an Traditionsschiffe in Deutschland auf Bundesebene beraten. In dem ersten Entwurf des zuständigen Bundesministeriums waren zum Teil Forderungen für den Bau und Betrieb von Traditionsschiffen enthalten, die nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht umzusetzen wären. Hierbei werden u.a. erweiterte Anforderungen an die bauliche Beschaffung, an den Brandschutz und an die Ausstattung mit Rettungsmitteln gestellt.

Traditionsschiffe sind in der Regel aber keine Berufsschiffe und werden gemeinnützig und damit aus überwiegend ideellen Gründen betrieben. Seit mehr als 40 Jahren haben sich hauptsächlich ehrenamtlich Tätige und Freunde alter Schiffe um den Erhalt bemüht. Eine Verschärfung der Anforderungen bei der baulichen und technischen Ausstattung, bei der Ausbildung der Besatzung und bei der Dokumentation ist für viele Betreibervereine weder tatsächlich, noch monetär leistbar.

Neben dem Gedanken des Schutzes des maritimen Erbes, gibt die Traditionsschifffahrt vor allem Jugendlichen, die z. B. bei Klassenfahrten auf diesen Schiffen Erfahrungen sammeln können, Einblicke in die Historie und die technische Entwicklung.

Traditionsschiffe sind das Kernstück vieler Museumshäfen in Norddeutschland. Traditionsschiffe und Museumshäfen bilden einen wichtigen Teil der deutschen maritimen Handwerks- und Sozialgeschichte ab. Die Entwicklung und Einführung von erheblich verschärften Sicherheitsbestimmungen gefährdet die Traditionsschifffahrt in Deutschland. Die Finanzierbarkeit, das ehrenamtliche Engagement von Betreibervereinen und Einzelpersonen und die Erlebbarkeit in unseren Häfen und an unseren Küsten werden massiv gefährdet. Die Anzahl der Traditionsschiffe ist bereits stark rückläufig und wird absehbar auch nicht mehr zunehmen. Damit kommt der Rettung und dem Erhalt der verbliebenen Flotte an Traditionsschiffen eine noch größere Rolle zu. Damit auch morgen noch Traditionsschiffe unterwegs sind und die Geschichte der Schifffahrt am lebendigen Exponat erfahrbar bleibt ist eine Anpassung der sicherheitsrechtlichen Vorschriften mit Augenmaß erforderlich.

Erfreulicherweise hat der Bund auf die erste Kritik reagiert von Vereinen, Verbänden und Parlamenten reagiert und zumindest zugesagt, einige Regelungen zu überarbeiten. Für das Land Bremen ist es dabei besonders wichtig, mit einem klaren Parlamentsbeschluss auch die eigene Haltung zur Traditionsschifffahrt deutlich zu machen.

 

Die Bremischen Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. sich beim Bund für eine weitergehende Beteiligung der betroffenen Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Vorschriften zur Traditionsschifffahrt einzusetzen und dabei insbesondere auf die Berücksichtigung der Beschlüsse der jeweiligen Landesparlamente zu dringen.
  1. sich beim Bund für eine angemessene Weiterentwicklung der Sicherheitsvorschriften im Interesse der Sicherung der Traditionsschifffahrt in Deutschland und Bremen sowie der Förderung des Tourismus einzusetzen.
  1. sich für eine Trennung der Entscheidung über die Anerkennung eines Schiffes als Traditionsschiff einerseits und der sich daran anschließenden Entscheidung über die im Schiffssicherheitszeugnis niedergelegten Anforderungen andererseits einzusetzen.
  1. sich für die Einrichtung eines sachverständigen Gremiums einzusetzen, dem die Entscheidung über die Anerkennung als Traditionsschiff zukünftig übertragen werden soll; die Ausstellung der Schiffssicherheitszeugnisse sollte dagegen auch weiterhin der BG Verkehr obliegen.
  1. sind dafür einzusetzen, dass bei Vorliegen der Anerkennung als Traditionsschiff, die Sicherheitsanforderungen individuell für das jeweilige Schiff unter Berücksichtigung seiner besonderen Eigenarten, dem ursprünglichen Einsatzzweck des Fahrzeuges und dem Einsatzgebiet sowie den grundlegenden technischen Möglichkeiten festgelegt werden. Defizite die aus dem Alter und dem bisherigen Einsatzzweck in bestimmten Bereichen der Schiffssicherheit ergeben sollten dabei kompensiert werden.

 

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP