Landwirte bei der Ausweitung der Düngeverordnung nicht alleine lassen!
Antrag der CDU und FDP.
Die Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz hat in ihrer Sitzung vom 18.09.2019 der Ausweitung der Bremischen Landesdüngeverordnung zugestimmt. Ziel der überarbeiteten Verordnung und der hierin festgeschriebenen Maßnahmen ist eine Reduzierung der Nährstoffbelastung auf einigen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen. Das Ziel ist die Verringerung der Nitratbelastung in den belasteten Grundwassergebieten.
Zum Schutz unseres Grundwassers ist das richtig und wichtig. Allerdings beinhaltet die Verordnung neue Auflagen, die die dort ansässigen landwirtschaftlichen Familienbetriebe allein kaum tragen können. Nach zwei sehr trockenen Sommern mit Dürre und bei anhaltend schlechten Milchpreisen befinden sich die Betriebe bereits ohne neue Auflagen in einer schwierigen Situation. Insbesondere die kurzfristige Ausweitung der Lagerkapazität für organischen Dünger ist für die Landwirte nur schwer leistbar. Es ist daher die Aufgabe der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau den betroffenen Betrieben unkomplizierte und schnelle Hilfeleistungen anzubieten.
Vor diesem Hintergrund fordern wir den Senat auf:
1. kurzfristig zu prüfen, ob es die Möglichkeit für eine Fristverlängerung zur Schaffung von Lagerstätten für organischen Dünger gibt, und diese dann zu schaffen.
2. mit der Landwirtschaftskammer ein Programm zu entwickeln, wie Lagerstätten für organischen Dünger generell in Bremen gefördert werden können.
3. Der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz binnen drei Monate ab Beschlussfassung zu berichten.