Klimaschutzstrategie für Bremen: Enquete-Kommission einsetzen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP.
Klimaschutz ist eine globale politische und praktische Herausforderung, die auch die lokale landespolitische Ebene fordert, tätig zu werden. Es gilt, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur rasch zu begrenzen. Die vergangenen Dürresommer und die damit verbundenen Auswirkungen haben uns die Folgen des Klimawandels ganz lokal vor Augen geführt. Die Grundpfeiler des Klimaschutzes müssen international beschlossen werden. Das Pariser KlimaschutzAbkommen bereitet dafür eine gute Grundlage. Insgesamt 197 Staaten haben sich verpflichtet, die weltweite Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C zu reduzieren und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Um diese Ziele erreichen zu können, muss ein großer Teil der fossilen Energien durch umweltfreundliche Energien ersetzt werden. Solche Alternativen hat Deutschland mit der Einleitung der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien aufgezeigt. Ziel der nationalen Kraftanstrengung ist es einerseits die Vorgaben vereinbartet Ziele einzuhalten, andererseits muss unsere Weichenstellung als Vorbild für andere Staaten dienen. Letzteres gelingt nur, wenn die Energiewende fortgesetzt wird und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhalten bleiben. Neben dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien muss die Sektorenkopplung weiterentwickelt werden. Dies ist die Steuerung von Produktion und Nachfrage sowie die Verknüpfung der Stromerzeugung mit Bereichen wie Verkehr, Gebäude und Wärme. Die Sektorenkopplung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dadurch lassen sich Kosten wirksam begrenzen und die Versorgungssicherheit weiter erhöhen. Die eingeleitete Antriebswende im Verkehr und die damit verbundene technologieoffene Gesamtstrategie alternativer Kraftstoffe und Antriebe wie der Elektromobilität und der Brennstoffzelle, werden einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Nachhaltigkeit kann für Deutschland dadurch zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden, wenn wir eine Führungsrolle in der ressourceneffizienten Entwicklung übernehmen.
Bremen und Bremerhaven können durch die Potentiale der Offshore-Windenergie im besonderen Maße profitieren. Insbesondere durch die Wasserstofferzeugung können für Bremen neue wirtschaftliche Perspektiven entstehen. Erhebliche Potentiale bestehen auch in der energetischen Gebäudesanierung und in der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen. Wichtigster Schritt für eine sauberere Luft ist die Abschaltung der Kohlekraftwerke in Bremen. Da Klimaschutz immer lokal beginnt, müssen die teils eingeleiteten Maßnahmen ambitionierter umgesetzt werden. Dazu zählen u.a. der Ausbau des ÖPNV und SPNV, die digitale Vernetzung der Verkehrsträger, die Stärkung des Radverkehrs, die Reduzierung des Individualverkehrs, der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Bremen wird die auf EU-Ebene vereinbarten Klimaschutzziele nicht einhalten. Trotz bereits beschlossener Maßnahmen wird Bremen bis 2020 ca. 16 % CO2- Emmissionen im Vergleich zu 1990 einsparen. Europaweit vereinbart wurde eine Einsparung von 40 %.
Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, kann aber insgesamt nur gelöst werden, wenn auch lokal gehandelt wird. Dabei müssen die erforderlichen lokalen Maßnahmen eine hohe Akzeptanz erreichen und sozial gerecht ausgestaltet sein. Ebenso gilt es, das in Bremerhaven und Bremen vorhandene bürgerschaftliche, institutionelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Engagement und Know-how für Klimaschutz einzubinden.
Dafür bedarf es im Land Bremen einer zukunftsorientierten und langfristig angelegten Klimaschutzstrategie, die im breiten politischen Konsens, gemeinsam mit externen Experten und unter Berücksichtigung bundespolitischer Erfahrungen erarbeitet werden muss.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) ist deshalb aufgefordert, die Erarbeitung dieser Strategie gemeinsam in die Hand zu nehmen und die Grundlage für eine neue und von allen Parteien und Fraktionen getragene Politik zur Bekämpfung des Klimawandels zu legen. Die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft sieht „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ die Einsetzung einer Enquete- Kommission vor.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
- Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) beschließt, nach §72 Geschäftsordnung die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“.
- Auftrag der Enquete-Kommission ist die Bearbeitung von Fragestellungen und die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu folgenden Themenbereichen:
- Festlegung eines aus dem Pariser Klimaschutzabkommen abgeleitetes Klimaschutzziel 2030 für das Land Bremen;
- Erarbeitung einer ressortübergreifenden Klimaschutzstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels und Einhaltung international bestehender Klimaschutzziele;
- Evaluation von bestehenden Maßnahmen zur CO2-Reduktion und Erarbeitung von nachhaltigen lokalen Teilkonzepten und konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur CO2-Reduktion für
- den öffentlichen Bereich, insbesondere
- den Kernbereich der Verwaltung
- den ÖPNV
- die Gebäudesanierung und den Neubau
- die Verkehrsplanung
- die Infrastruktur für neue Energieträger
- die Bauleitplanung
- die Wirtschaftsförderung
- den wirtschaftlichen Bereich, insbesondere
- die Energieerzeugung
- energieintensive Industrie
- CO2-neutrale Produktion und Dienstleistung
- Erhöhung der Energieeffizienz
- Förderung von Kreislaufwirtschaft
- den privaten Bereich, insbesondere durch Anreize
- zur Gebäudesanierung
- zur CO2-armen Mobilität
- zum Energieverbrauch
- zum sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen
- Überprüfung von bestehenden und Entwicklung von neuen bildungspolitischen Instrumenten zur Sensibilisierung von Klimaschutz in der schulischen, der außerschulischen und der erwachsenen Bildung.
3. Die Enquete-Kommission ist dabei folgenden Zielsetzungen verpflichtet:
- Einhaltung vereinbarter Klimaschutzziele;
- Bessere Verzahnung der bereits bestehenden Maßnahmen und Projekte zur CO2-Reduzierung;
- Senkung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen durch Ausbau des ÖPNV und SPNV, Stärkung des Radverkehrs, Vernetzung der Verkehrsträger, Aufbau von Ladeinfrastruktur und Landstromversorgung in Häfen;
- Reduzierung der CO2-Emmissionen der öffentlichen Gebäude durch energetische Sanierung und Standards für Neubauten;
- Ausbau der Offshore- und Onshorewindenergieanlagen, und der Photovoltaik- und Solaranlagen mit dem Ziel einer klimaverträglichen Stromproduktion und der damit verbundenen Chance für die Wasserstoffproduktion.
4. Die Enquete-Kommission wird gebeten, der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)
bis zum 30. April 2020 einen schriftlichen Zwischenbericht, der über den Fortgang der Beratungen informiert, und bis zum 31. Oktober 2020 einen schriftlichen Abschlussbericht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Frist für den Abschlussbericht kann, falls es die Beratung und Abarbeitung der Arbeitsaufträge durch die Enquete-Kommission erfordert, verlängert werden, jedoch höchstens um vier Monate bis zum Ende Februar 2021.
5. Die Enquete-Kommission besteht aus 18 Mitgliedern: 9 Abgeordneten (CDU 3, SPD 2, Bündnis 90/Die Grünen 2 DIE LINKE 1, FDP 1) und 9 Sachverständigen (CDU 3, SPD 2, Bündnis 90/Die Grünen 2, DIE LINKE 1, FDP 1). Den Vorsitz der Enquete-Kommission stellt die stärkste Regierungsfraktion, den stellvertretenden Vorsitz die stärkste Oppositionsfraktion. Bremerhaven ist bei der Besetzung angemessen zu berücksichtigen. Die Enquete-Kommission gibt sich eine Verfahrensordnung. Die Sitzungen der Enquete-Kommission sind grundsätzlich öffentlich und klimaneutral durchzuführen.
6. Der Enquete-Kommission wird eine Assistenz im Haus der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt, die im Einvernehmen mit den Fraktionen besetzt wird.