Frauenhäuser – Ist die adäquate Versorgung gewaltbetroffener Frauen im Land Bremen gefährdet?

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und haben als Zufluchtsort eine unschätzbare Bedeutung innerhalb des Landes Bremen. Sie sind sowohl wichtig für die Erstansprache als auch für die weitere Begleitung der von Gewalt betroffenen Frauen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Frauenhäusern leisten tagtäglich eine unverzichtbare Arbeit, indem sie den Frauen und ihren Kindern in ihrer Notlage beistehen, sie vor häuslicher Gewalt schützen und dabei unterstützen, ein gewaltfreies Leben aufzubauen.

Unsere Bremer Frauenhäuser stehen jedoch vor einigen Herausforderungen, denn viele Einrichtungen sind marode und benötigen eine Renovierung. Darüber hinaus sind oftmals keine freien Frauenhausplätze verfügbar, sodass vielen Frauen, die sich in Notlagen befinden, im Land Bremen kein Zufluchtsort geboten werden kann. 

Die adäquate Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder in Bremen darf nicht gefährdet sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Frauen suchten in den vergangenen zwei Jahren Schutz in den Frauenhäusern des Landes Bremen?
    a. Wie lange bewohnten die Frauen die Einrichtung? (Bitte aufschlüsseln nach der jeweiligen Dauer des Aufenthaltes und der Anzahl der Frauen)
    b. Aus welchen konkreten Gründen blieben Frauen länger als drei Monate?
    c. Wie viele der Frauen suchten mit ihren Kindern Schutz im Frauenhaus? (Bitte aufschlüsseln nach Kinderzahl)
  2. Wie viele Zimmer stehen im Land Bremen für Mütter mit Kindern zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach der Anzahl der Kinder.)
  3. Wie hoch war die monatliche Auslastungsquote der jeweiligen Frauenhäuser des Landes Bremen in den vergangenen zwei Jahren?
  4. Wie viele Frauen mussten in den vergangenen zwei Jahren im Land Bremen abgewiesen werden und aus welchen konkreten Gründen?
  5. Wie viele Frauen wurden in den vergangenen zwei Jahren aus anderen Bundesländern aufgenommen, aus welchen konkret und welche Gründe lagen vor?
  6. Wo sind die Frauen, die in den vergangenen zwei Jahren in einem Frauenhaus Schutz erhielten, nach dem Auszug aus diesem verblieben?
  7. Inwiefern ergreift der Senat Maßnahmen, um die Frauen nach ihrem Aufenthalt im
    Frauenhaus zu unterstützen und zu begleiten?
  8. Welche Mindestgröße muss ein Zimmer im Frauenhaus für eine Frau mit Kindern erfüllen? (Bitte aufschlüsseln nach der Anzahl der Kinder.)
    a. Bieten die Frauenhäuser des Landes Bremen die Möglichkeit, die Mindestgröße eines Raumes zu erfüllen?
    b. Inwiefern bedenkt der Senat, die Zimmer-Standards zu optimieren und falls ja, wie konkret?
    c. Inwiefern kann die Privatsphäre der Frauen im Frauenhaus gewahrt werden?
  9. Wie viele Frauen (und Kinder) teilen sich in den jeweiligen Frauenhäusern eine Küche?
    a. Inwiefern haben die Frauen die Möglichkeit, sich und ihren Kindern Mahlzeiten zuzubereiten?
    b. Haben alle aufgenommenen Frauen die Möglichkeit, einen Kühlschrank zu verwenden, in dem ihnen ausreichend Platz für die Aufbewahrung ihrer Lebensmittel zur Verfügung steht?
    c. Steht allen Frauen ausreichend Stauraum in der Küche zur Verfügung, um ihre Lebensmittel zu lagern?
  10. In welchen Abständen wird in den jeweiligen Frauenhäusern geputzt und von wem wird die Reinigung übernommen?
    a. Beteiligen sich auch die Bewohnerinnen des Frauenhauses an der Reinigung (beispielsweise der Gemeinschaftsküche)?
    b. Wie wird die Sauberkeit in den Räumlichkeiten der Frauenhäuser sichergestellt?
  11. Inwiefern wird in den Frauenhäusern eine qualifizierte Rufbereitschaft rund um die Uhr angeboten?
    a. Von wem wird diese in den jeweiligen Frauenhäusern übernommen und inwiefern sind die Personen qualifiziert?
    b. Kommt es auch vor, dass Bewohnerinnen des Frauenhauses die Rufbereitschaft übernehmen und falls ja, aus welchen konkreten Gründen und inwiefern sind diese qualifiziert?
    c. Inwiefern ergreift der Senat Maßnahmen, um in jedem Frauenhaus eine qualifizierte Rufbereitschaft rund um die Uhr zu ermöglichen und um welche Maßnahmen handelt es sich konkret?
    d. Auf welchen Sprachen wird die Rufbereitschaft in den jeweiligen Frauenhäusern des Landes Bremen ermöglicht?
  12. Anhand welcher Kriterien wird die Höhe der Tagessätze der jeweiligen Frauenhäuser entschieden?
    a. Wie hoch sind die Tagessätze in den jeweiligen Frauenhäusern des Landes Bremen? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung.)
    b. Aus welchen Gründen fallen die Tagessätze in den Frauenhäusern des Landes Bremen unterschiedlich hoch aus?
    c. Inwiefern plant der Senat, einen einheitlichen Tagessatz für die jeweiligen Frauenhäuser im Land Bremen festzulegen?
  13. Inwiefern wird die Miete der Frauenhäuser im Land Bremen vom Gesundheitsressort übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtung.)
    a. Aus welchen konkreten Gründen wird nicht der volle Mietsatz aller Frauenhäuser des Landes Bremen übernommen?
    b. Welche Kriterien muss ein Frauenhaus erfüllen, damit die Miete zu 100 Prozent vom Gesundheitsressort erstattet wird?
  14. Inwiefern besteht Renovierungsbedarf in den Frauenhäusern? (Bitte aufschlüsseln nach Frauenhaus.)
    a. Inwiefern ergreift der Senat Maßnahmen, um die Renovierung der renovierungsbedürftigen Frauenhäuser voranzutreiben und um welche Maßnahmen handelt es sich konkret?
    b. Inwiefern stellt der Senat sicher, dass die Renovierungsarbeiten die Privatsphäre und Sicherheit der Frauen und Kinder nicht beeinträchtigt?
    c. Inwiefern finden die Bedürfnisse und Anliegen der Bewohnerinnen der Frauenhäuser in den Renovierungsarbeiten Berücksichtigung?
  15. Inwiefern bedenkt der Senat, Maßnahmen zu ergreifen, wie die verpflichtende Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training für gewalttätige Partner und Ex-Partner?
  16. Inwiefern wird einem Vater, der gewalttätig gegenüber der Mutter bzw. seiner Partnerin ist, das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind entzogen?