Evaluierung Glücksspielstaatsvertrag

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 haben einschneidende Veränderungen
im deutschen Glücksspielmarkt stattgefunden. Erstmals wurde ein bundesweites Erlaubnis-
modell für die meisten Segmente des Online-Glücksspiels geschaffen.

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht eine Evaluierung vor (§ 32). Ein umfassender Evaluierungs-
bericht ist bis Ende 2026 vorgesehen. Bereits Ende dieses Jahres soll jedoch schon ein Zwi-
schenbericht vorgelegt werden. Gemäß einer Antwort des letzten Berliner Senates auf eine
Schriftliche Anfrage hat das Bundesland Bremen den Co-Vorsitz der zuständigen länderoffe-
nen Arbeitsgruppe inne (siehe hier: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/11777).
Parallel wurde von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bereits eine Stu-
die zur Evaluierung der Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrag 2021 verge-
ben. Den Zuschlag hat die Arbeitseinheit Glücksspielforschung der Universität Bremen
erhalten. Geleitet werden soll die Studie von Dr. Tobias Hayer. Der Ablauf dieser Vergabeent-
scheidung wurde medial kritisch beleuchtet.

Dr. Tobias Hayer und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen,
Burkhard Blienert, haben in der Vergangenheit gemeinsam mit Innensenator Ulrich Mäurer
Verschärfungen der Glücksspielregulierung gefordert, u.a. im Rahmen einer gemeinsamen
Pressekonferenz (siehe hier: Pressemitteilung „Gemeinsam gegen Sportwettenwerbung: Se-
nator Mäurer empfängt Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Blienert und
Glücksspielforscher Dr. Hayer“ vom 16.02.2023).

Besonders stark betont wurde dabei die Forderung nach einer Einschränkung der Sportwet-
tenwerbung. Für dieses Ziel engagieren sich der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht-
und Drogenfragen sowie Herr Dr. Hayer auch im Rahmen des „Bündnis gegen Sportwetten-
werbung“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie hat der Senat als Co-Federführer in der AG Evaluierung der Länder den Prozess
    zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags gem. § 32 GlüStV 2021 im Detail struk-
    turiert?
  2. Hat das Land Bremen auch die Federführung für mögliche inhaltliche Teilbereiche der
    Evaluierung inne? Wenn ja, für welche?
  3. Laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird Ende 2023 ein erster Zwischenbericht zur
    Evaluierung vorgelegt. Welche Inhalte werden dort auf welcher Datengrundlage be-
    trachtet? Bitte einzeln aufschlüsseln.
  4. Welche externen Expertisequellen haben bisher Eingang in den Evaluierungsprozess
    gefunden (Bitte nach Expertise aus der Wissenschaft, aus Suchthilfeeinrichtungen und
    -verbänden, von Glücksspielveranstaltern und -verbänden sowie Expertise aus weite-
    ren Quellen aufschlüsseln)?
    Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
    – 2 –
  5. Haben bereits Verbändeanhörungen oder ähnliche Beteiligungsformate im Rahmen
    des Evaluierungsprozesses stattgefunden, oder sind diese geplant? Falls ja, bitte nach
    Zeitraum und angehörten bzw. beteiligten Akteuren aufschlüsseln. Falls nein, warum
    nicht?
  6. Mit welchen externen Akteuren hat sich der Senat zum Evaluierungsprozess des
    Glücksspielstaatsvertrag bereits ausgetauscht? Welche weiteren Treffen oder Aus-
    tauschformate sind geplant?
  7. Besteht ein regelmäßiger oder gelegentlicher Austausch des Senats mit einzelnen Mit-
    gliedern der Arbeitseinheit Glücksspielforschung der Universität Bremen? Falls ja, bitte
    die Treffen einzeln auflisten, mit Ansprechpartner, Zeitpunkt und Anlass.
  8. Wie soll nach Auffassung des Senats sichergestellt werden, dass die in der Ausschrei-
    bung der Evaluierungs-Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen
    des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ geforderte Vermeidung von Interessenkonflikten
    eingehalten wird, wenn die Arbeitseinheit Glücksspielforschung der Universität Bremen
    parallel am vom Deutschen Lotto- und Toto-Block finanzierten „Glücksspiel-Survey“
    arbeitet?
  9. Wie hat sich der Senator für Inneres und Sport bei der Ausarbeitung der Ausschreibung
    der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eingebracht?
  10. War dem Senat bewusst, dass der Leiter der Studie, Dr. Tobias Hayer, im „Bündnis
    gegen Sportwettenwerbung“ engagiert ist? Falls ja, wie bewertet er diesen Umstand
    mit Blick auf das Ziel, eine ergebnisoffene Evaluierungsstudie durchzuführen?
  11. Haben Dr. Tobias Hayer und/oder andere Mitglieder der Arbeitseinheit Glücksspielfor-
    schung der Universität Bremen an Treffen der AG Evaluierung teilgenommen (in Prä-
    senz oder per Videokonferenz)? Falls ja, bitte nach Zeitpunkt und Thema der jeweiligen
    Sitzung aufschlüsseln, sowie Art und Umfang des eventuellen Beitrags der Mitglieder
    der Arbeitseinheit Glücksspielforschung der Universität Bremen benennen.
  12. Wurden Dr. Tobias Hayer und/oder andere teilnehmende Mitglieder der Arbeitseinheit
    Glücksspielforschung der Universität Bremen von den Sitzungen der AG Evaluierung
    ausgeschlossen, in welchen die Anforderungen an die Studie „Spielerschutz im Inter-
    net: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ thematisiert o-
    der inhaltlich diskutiert wurden? Falls nein, warum nicht?